760/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sofortmaßnahmen für die Zukunft der Milchbetriebe

 

 

 

 

Verursacht durch die Fehlentscheidungen der EU-Agararminister und der EU-Kommission im Rahmen des „Gesundheitschecks“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (u.a. durch jährliche Quotenaufstockungen um 5 x 1% trotz Überschuss-Situation) sind die Milchpreise europaweit ins Bodenlose gefallen. Die ruinösen Preise zwingen zig-tausende von Milchbetrieben in Österreich und europaweit in die Knie. EU-Kommissarin Fischer Boel war trotz der desaströsen Marktsituation nicht bereit, zur Stabilisierung die geplanten Quotenaufstockungen zurückzunehmen.

 

Europäische Milcherzeuger und Milcherzeugerinnen – vertreten durch das European Milk Board (EMB) – haben sich zusammengeschlossen, um Wege aus der Krise des Milchmarktes aufzuzeigen und zu erkämpfen.

 

Um angesichts der aktuellen Krisensituation so schnell wie möglich eine Marktbereinigung zu erreichen und zu kostendeckenden Milchpreisen von 40 Cent zu gelangen, haben die Mitgliedsorganisationen (darunter auch die österreichische IG-Milch) auf der Jahresversammlung am 18./19. Februar 2009 in Brüssel folgende Forderungen zur Rahmengebung durch die Politik beschlossen:

 

  1. Die Anwendung der Mengenregelung muss umgehend flexibilisiert werden; Maßstab für Quotenanpassungen muss ein kostendeckender Milchpreis sein.

 

  1. Hierzu sind Quotenreserven zu schaffen, welche je nach Bedarf zur Produktion freigegeben werden können. Voraussetzung ist eine wirksame Einschränkung der Landessaldierung in allen EU-Ländern.

 

  1. Um Quoten aus der Produktion zu nehmen, ist das Instrument des vorübergehenden Herausleasings von Quoten durch die EU umgehend einzuführen.

 

  1. Die im November 2008 beschlossenen Quotenerhöhungen in Höhe von 5 x 1% dürfen ebenfalls nur nach Bedarf zur Produktion freigegeben werden.

 

  1. Der Fettkorrekturfaktor ist auf bisherigem Stand (0,18) zu belassen.

 

  1. Es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die EU-weite Einführung von erzeugerfinanzierten Umlagen ermöglicht.

  1. Überschüssige Produkte sollten einmalig heraus gekauft und marktunschädlich verwendet werden, um den Markt zu entlasten und damit den Auszahlungspreis so möglichst schnell anzuheben.

 

Die im EMB organisierten Milcherzeuger tragen diese Forderungen europaweit gemeinsam der Politik vor und sind bereit, sie mit all ihren Konsequenzen umzusetzen. Nur ein ausbalancierter Milchmarkt über eine Mengenregulierung unter Beteiligung der Milcherzeuger kann die Zukunft der Milchbetriebe und damit die Versorgung der Verbraucher mit qualitativ hochwertigen Milchprodukten in allen Regionen Europas absichern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen gegen die Milchmarktkrise zu ergreifen und die Forderungen des European Milk Board, dem auch Vertreter und Vertreterinnen österreichischer Milchbetriebe angehören, soweit möglich auf nationaler Ebene umzusetzen und auf europäischer Ebene vehement einzufordern:

 

  1. Die Anwendung der Mengenregelung muss umgehend flexibilisiert werden; Maßstab für Quotenanpassungen muss ein kostendeckender Milchpreis sein.

 

  1. Hierzu sind Quotenreserven zu schaffen, welche je nach Bedarf zur Produktion freigegeben werden können. Voraussetzung ist eine wirksame Einschränkung der Landessaldierung in allen EU-Ländern.

 

  1. Um Quoten aus der Produktion zu nehmen, ist das Instrument des vorübergehenden Herausleasings von Quoten durch die EU umgehend einzuführen.

 

  1. Die im November 2008 beschlossenen Quotenerhöhungen in Höhe von 5 x 1% dürfen ebenfalls nur nach Bedarf zur Produktion freigegeben werden.

 

  1. Der Fettkorrekturfaktor ist auf bisherigem Stand (0,18) zu belassen.

 

  1. Es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die EU-weite Einführung von erzeugerfinanzierten Umlagen ermöglicht.

 

  1. Überschüssige Produkte sollten einmalig heraus gekauft und marktunschädlich verwendet werden, um den Markt zu entlasten und damit den Auszahlungspreis so möglichst schnell anzuheben.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.