764/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Länder und Gemeinden

 

In Anbetracht der prognostizierten Entwicklung der Staatsschulden Österreichs und der damit verbundenen Zinslasten erscheint ein entschiedenes Gegensteuern unumgänglich, um den zukünftigen Generationen nicht schon jetzt die Basis für einen mit heute vergleichbaren Wohlstand zu entziehen.

Daher ist nach Überwindung der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. einem Übergangszeitraum samt Konsolidierungshilfen sicherzustellen, dass Bund, Länder und Gemeinden budgetäre Neuverschuldungen grundsätzlich nur bis zu Höhe von 0,35 % des BIP eingehen dürfen. Ausnahmen davon sollen allein in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen möglich sein, um antizyklisch reagieren bzw. beispielhaft nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen vornehmen zu können. Durch einen solchen Rahmen soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden in Zukunft dazu gezwungen werden, Reformschritte konsequenter einzuleiten und umzusetzen.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 
 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass der Bund, die Länder und die Gemeinden budgetäre Neuverschuldungen grundsätzlich nur noch bis zu einer Höhe von 0,35 % des BIP eingehen dürfen bzw. nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen Überschreitungen (z.B. durch nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

Wien, 18.09.2009