771/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut,  Haubner, Lugar

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Einforderung einer umfassenden Gesundheitsreform und Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger

 

Die 22 Träger der österreichischen Sozialversicherung beinhalten 19 ständisch und regional gegliederte Krankenversicherungsträger. Für die Abwicklung des Gesundheitsmanagements für rund 8,4 Millionen Österreicher existieren damit 19 gleichartige Organisationen mit den dazugehörigen Verwaltungsapparaten.

 

Dazu kommen alarmierende Zahlen der Kostenexplosion im Gesundheitsbereich: Im Zeitraum von 1997 bis 2007 sind die Gesundheitsausgaben in Österreich laut Statistik Austria um insgesamt 52,4% gestiegen. Besonders hervorzuheben sind dabei die Steigerungen von Aufnahmen im stationären Bereich mit 51,6% sowie die Ausgaben für pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Güter um 85,7%. Nur teilweise sind diese Steigerungen damit zu erklären, dass der medizinische Fortschritt zu einer teureren Gesundheitsversorgung führt und der demografische Wandel zu einer immer älter werdenden österreichischen Bevölkerung die Situation verschärft. Hingegen führen die Strukturen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme im österreichischen Gesundheits- und Sozialversicherungssystem eindeutig dazu, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht optimal eingesetzt werden.

 

Aus diesem Grund muss eine Zusammenführung aller Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen im Gesundheits- und Sozialbereich erfolgen. Um die Finanzierbarkeit des österreichischen Sozialversicherungssystems zu gewährleisten, sind laut Empfehlung von Rechnungshofexperten in Alpbach 2009 die Strukturen des gesamten Systems zu ändern. Es ist die Verpflichtung des Österreichischen Gesetzgebers, der österreichischen Bevölkerung für ihre Beitrags- und Steuerleistungen ein nachhaltiges und finanzierbares Gesundheitssystem mit der Finanzierung aus einer Hand zur Verfügung zu stellen.

 

Um Doppelgleisigkeiten und überbordende Verwaltungsstrukturen abzuschaffen hat dazu umgehend unter Einbeziehung der Expertise des Rechnungshofes eine Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger und umfassende Gesundheitsreform zu erfolgen welche die Umsetzung folgender Maßnahmen enthalten muss:

1.                  Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungen zu wenigen, wenn nicht überhaupt zu einer Einrichtung;

2.                  Verpflichtung zu flachen Hierarchien und Beschränkung der Zahl von Leitungsfunktionen nach wirtschaftlichen Maßstäben;

3.                  Verankerung der Prävention als gleichwertiger Ansatzpunkt zur Wiedererlangung der Gesundheit im gesamten Gesundheitsbereich;

4.                  Verankerung der Aufgabe „Neue Entwicklungen und Anforderungen“ im Gesamtkonzept des Gesundheitsbereiches, um laufend neue medizinische Entwicklungen in das System zu integrieren und dennoch die Finanzierbarkeit zu gewährleisten;

5.                  einheitliche Leistungsfinanzierung und -honorierung der Gesundheitskosten für ganz Österreich in Form eines einheitlichen Leistungskatalogs und einer bundesweiten Honorarordnung für medizinisches Personal und Stakeholder;

6.                  keine Mehrbelastung der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler;

7.                  Erstellung eines Gesamtorganisations- und –finanzierungsplans für alle österreichischen Krankenanstalten und Beendigung der strikten Trennung zwischen dem stationären und dem niedergelassenen Bereich sowie

8.                  Vernetzung aller Stakeholder im Gesundheitssystem mittels EDV-Schnittstellen zur Beendigung der mehrfachen Befunderhebung für ein und denselben Patienten.

 

Die sofortige Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht im Rahmen eines einheitlichen Sozialversicherungssystems die Bereitstellung eines schlanken und effizienten Gesundheitssystems für die österreichischen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, welches eine optimale flächendeckende Gesundheitsversorgung auch nachhaltig finanzierbar gestaltet.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger zu einem effizienten und sparsamen einheitlichen Sozialversicherungs­system erfolgt und durch Zusammenführung der Verantwortlichkeiten im Gesundheitsbereich ohne Mehrbelastungen für die Bevölkerung eine umfangreiche präventionsorientierte und qualitätsverbessernde Gesundheitsreform mit dem Ziel einer einheitlichen Leistungsfinanzierung und –honorierung umgesetzt wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 23. September 2009