778/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jarmer, Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reparatur der Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über die Einführung der halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

 

Die oben zitierte Vereinbarung wurde  am 17.6.2009 vom Nationalrat beschlossen und enthält in Artikel 4 Ausnahmebestimmungen von der Besuchspflicht:

„Davon ausgenommen sind Kinder, ……..denen auf Grund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfes…………der Besuch nicht zugemutet werden kann.“

 

Der Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche von Österreich im Vorjahr ratifiziert wurde, stellt eine Verletzung der UN-Konvention durch die Republik Österreich fest.

Denn die Formulierung, so der Monitoringausschuss, beruht auf einem falsch verstandenen Fürsorgegedanken, verfestigt die Aussonderung von Kindern mit Behinderungen und stellt eine klare Verletzung der Menschenrechte dar.

Die Ausnahmeregelung für Kinder mit Behinderungen steht in Widerspruch zu den verpflichtenden Grundsätzen der UN-Konvention, insbesondere deren Prinzipien Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit.

 

Wenn für eine konventionsgerechte Umsetzung der Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens eine Ressourcenerhöhung notwendig ist, so ist diese zu gewährleisten um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.

 

Auch die gewählte Vorgangsweise ist lt. Monitoringausschuss höchst problematisch.

Gemäß Art. 4 Abs. 3 der UN-Konvention hat sich die Republik Österreich verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen betreffen, mit diesen und den sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen zu führen und diese aktiv einzubeziehen. Dies ist nicht passiert.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, mit den Bundesländern entsprechende verhandlungen aufzunehmen und dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novellierung der Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über die Einführung der halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen vorzulegen, der Kinder mit Behinderungen von der Verpflichtung nicht ausnimmt und vorsieht, dass entsprechende räumliche, personelle und kommunikative Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Die Behindertenorganisationen sind dabei einzubeziehen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.