779/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Unterstützungsfond für Contergan-Geschädigte
Auch in Österreich wurden zu Beginn der 60iger Jahre Kinder geboren, die aufgrund des von 1958 bis 1961 zugelassenen Schlafmittels „Softenon“ (weltweit bekannt unter dem Namen Contergan) mit dem Inhaltsstoff Thaliomid behindert sind.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern gibt es in Österreich von staatlicher Seite keine finanzielle Entschädigung in Form einer monatlichen Rente. Die Betroffenen konnten sich an die „Conterganstiftung“ in Deutschland wenden wo sie jedoch lediglich bis 31.12.1983 ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machen konnten. Grundlage dafür ist die Ausschlussfrist im deutschen Contergan- Stiftungsgesetz .
Da die Betroffenen durch die österreichischen Behörden nie ausreichend über ihre finanziellen Rechte informiert wurden, haben nur wenige eine Entschädigungszahlung der deutschen Conterganstiftung beantragt oder haben ohne eigenes Verschulden die Antragsfrist versäumt. Am 30.Juni 2009 ist die Ausschlussfrist im deutschen Contergangesetz bis Ende 2010 für neue Antragstellungen geöffnet worden.
Durch die Beschwerde einer Betroffenen bei der Volksanwaltschaft ist auch in Österreich Bewegung in Richtung staatliche Entschädigung entstanden. Angesichts des steigenden Alters der Betroffenen und drohender existentieller Notlagen besteht dringender Handlungsbedarf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf betreffend einen aus Bundesmitteln gespeisten Unterstützungsfonds für die Contergan-Geschädigten in Österreich vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.