781/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze
Mit der Beschlussfassung über ein Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz
im Jahr 2006 wurden in einigen Materiengesetzen Maßnahmen zur konkreten Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen getroffen.
Hier ging es hauptsächlich um die Beseitigung von diskriminierend wirkenden Berufszugangsvoraussetzungen sowie Lockerung der Notariatsaktspflicht.
Es bestehen jedoch weiterhin große Defizite in den Bereichen Bildung, Kommunikation, Kultur, Mobilität, Verkehr, Wohnen, Bauen und Freizeit.
Bereits im Jahr 1999 gab es eine Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden bis heute nur mangelhaft umgesetzt.
Im aktuellen Regierungsprogramm gibt es unter dem Kapitel „Menschen mit Behinderungen“ ein Unterkapitel „Verbesserung zur Gleichstellung“, in dem die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze sowie anderer Materiengesetze als Vorhaben genannt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Bundesministerien sowie der Vertretung der Menschen mit Behinderungen einzusetzen und dem Nationalrat auf Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bis 30. Juni 2010 neue Bündelgesetze zur Beschlussfassung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.