782/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Pirklhuber, Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates

 

 

Der Weltagrarbericht "IAASTD" (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development) wurde 2002 von der Weltbank, der FAO und anderen UN-Institutionen (UNDP, UNEP, UNESCO) initiiert. Regierungen, Organisationen der Vereinten Nationen, führende Forschungseinrichtungen, die Industrie und die Zivilgesellschaft einigten sich gemeinsam auf über 400 unabhängige WissenschaftlerInnen aus der ganzen Welt, die Antworten auf die Frage suchten, was an den bestehenden landwirtschaftlichen Produktionssystemen geändert werden muss, um Armut und Hunger in der Welt dauerhaft zu bekämpfen und zu klären, welche landwirtschaftlichen Produktionssysteme besonders geeignet sind, um eine gerechte und langfristig nachhaltige Entwicklung gewährleisten zu können.

 

Der Weltagrarbericht wurde in einem zwischenstaatlichen Prozess (ähnlich dem IPCC – International Panel on Climate Change) unter Beteiligung von VertreterInnen der Zivilgesellschaft (NGOs, KonsumentInnen und ProduzentInnen), der Industrie und Verwaltung begleitet und ausgehandelt. Im „Bureau“ des Assessment, einer Art Aufsichtsrat, waren (neben 22 RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft und 8 VertreterInnen aus Institutionen) gewählte RepräsentantInnen aus 30 Staaten vertreten, unter anderem auch eine Vertreterin aus Österreich.

 

Nach vierjähriger Arbeit und zahlreichen regionalen und internationalen Konsultationen wurden der Bericht und seine fünf regionalen Unterberichte im April 2008 in Johannesburg vorgestellt. 58 Staaten haben den Weltagrarbericht unterzeichnet, 3 Staaten (USA, Kanada und Australien) haben den Bericht als „wertvollen Beitrag“ gewürdigt, dessen Unterzeichnung wegen inhaltlicher Vorbehalte jedoch verweigert.

 

Der Weltagrarbericht ist der bisher umfassendste Versuch, den Stand des Wissens und der Wissenschaft zur Bekämpfung von Hunger und Armut und der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung im Hinblick auf ihre langfristige Nachhaltigkeit zusammenzufassen. Mit dem Schwerpunkt auf die Verringerung des Hungers und der Armut sowie der Existenzsicherung konzentriert sich der IAASTD-Bericht insbesondere darauf, die Agrarwissenschaft und -technologie so auszurichten, dass die Situation der armen ländlichen Bevölkerung, vor allem der KleinbäuerInnen und LandarbeiterInnen verbessert wird. Er spricht Fragen an wie ökologische Folgen einer erhöhten Produktivität, ökologische und gesundheitliche Auswirkungen genmanipulierter Pflanzen, die Folgen des Ausbaus der biogenen Energie auf die Umwelt und die langfristige Verfügbarkeit und den Preis von Nahrungsmitteln oder die Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion.


Die Kernaussage des IAASTD-Berichts ist: Um die Weltbevölkerung ausreichend zu ernähren, den Teufelskreis von Hunger und Armut zu durchbrechen, den ländlichen Raum zu erhalten und mehr Gleichheit zu erreichen, muss in der Landwirtschaft ein neuer Kurs eingeschlagen werden. Ein Kurs, der auf ein neues Verständnis der Zusammenhänge in der Landwirtschaft, sowie auch der Landwirtschaft im Ökosystem aufbaut. Die heutigen Anbaupraktiken, Methoden und Ziele müssen in all ihren Aspekten hinterfragt und mit den schon erarbeiteten- sowie mit neuen- Nachhaltigkeitsansätzen ersetzt und umgehend implementiert werden. Es muss ein Kurswechsel in der Landwirtschaft vorgenommen werden, unterstützt von neuer, und vor allem dem Kleinbauer/ der Kleinbäuerin angepasster und von diesen mitbestimmter Forschung.

 

2009 leiden laut Welternährungsorganisation FAO mehr Menschen als je zuvor auf diesem Planeten Hunger. Die industrielle Landwirtschaft stoßt mehr Treibhausgase als je aus, steigert ihren Wasserverbrauch weiterhin und trägt maßgeblich zur Beschleunigung des Artensterbens bei. Der Weltagrarbericht benennt die Ursachen dieser Misere, aber auch Wege aus der Krise.

 

Österreich war im Aufsichtsrat des Weltagrarrates durch eine Vertreterin repräsentiert. Dennoch hat Österreich den Weltagrarbericht nicht unterzeichnet. Die Ergebnisse des Berichtes wurden einer breiten Öffentlichkeit nicht kommuniziert, eine öffentliche Diskussion fand nicht statt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, den Weltagrarbericht nachträglich zu unterzeichnen, seine Empfehlungen umzusetzen und einer breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.