788/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend mehr Fahrgastrechte für Öffi-Pendlerinnen und -Pendler – Entschädigung bei Unpünktlichkeit, verpassten Anschlüssen, ausgefallenen Verbindungen und weiteren gravierenden Qualitätsmängeln

 

 

 

Wie die unzähligen Beschwerden von Pendlerinnen und Pendlern über dauernde Verspätungen, dadurch verursachte verlorene Anschlussverbindungen, ausgefallene Züge und sonstige Qualitätsmängel im Zugsangebot – insbesondere der ÖBB – zeigen, ist es dringend nötig und überfällig, durch wirksame finanzielle Anreize dafür zu sorgen, dass die Verkehrsunternehmen – insbesondere die ÖBB – auftretende Qualitätsmängel wirksam und zügig bekämpfen und so für ein verlässlicheres Verkehrsangebot für ihre Kunden mit Pünktlichkeit und gesicherten Anschlüssen sorgen.

 

Für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr wird eine entsprechende EU-Verordnung (VO Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr) in nächster Zeit entsprechende Regelungen mit Entschädigungen für betroffene Fahrgäste erzwingen. Ebenso sind mehr Fahrgastrechte im Autobusverkehr auf EU-Ebene seit April 2009 beschlossene Sache.

 

Darüber hinaus ist es aber dringend nötig, entsprechende Maßnahmen auch und gerade für die Stammkunden im Nah- und Regionalverkehr, also Pendlerinnen und Pendler, zu setzen.  Sie dürfen keinesfalls als Fahrgäste „zweiter Klasse“ bei den Fahrgastrechten schlechter gestellt werden als Urlaubs- oder Geschäftsreisende.

 

Denn gerade wer täglich auf bestmöglich funktionierende Öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte angewiesen ist, ist von Qualitätsmängeln besonders oft und leider wegen Desinteresse der Verkehrsunternehmen und der öffentlichen Geldgeber oft auch regelmäßig über längere Zeiträume betroffen. Unter der bisher geltenden Gesetzeslage ist es – wie der Sommer 2009 gezeigt hat – möglich, dass ein Verkehrsunternehmen wie die ÖBB auf einzelnen Relationen dutzende Züge einfach aus dem Fahrplan nimmt, die Fahrgäste jedoch für diese Minderleistung weiter in unveränderter Höhe zahlen lässt (und im übrigen auch die öffentlichen Geldgeber trotz einseitigen Eingriffs in aufrechte Verkehrsdiensteverträge!).

 

Derlei ist völlig inakzeptabel. Es muss auch für Pendlerinnen und Pendler im Nah- und Regionalverkehr spürbare finanzielle Entschädigungen bei gravierenden oder fortgesetzten Qualitätsmängeln geben. Damit kann einerseits das oft nicht nur in der subjektiven Wahrnehmung der betroffenen Fahrgäste bestehende Missverhältnis zwischen angebotener Leistung und Zahlung für diese Leistung zumindest teilweise korrigiert werden. Andererseits sind die entstehenden Kosten auch Anreiz für das Verkehrsunternehmen, Angebots- und Qualitätsmängel gezielt und aktiv zu bekämpfen. Insbesondere steigt damit der Anreiz für Verkehrsunternehmen wie die ÖBB, auch die tieferliegenden Ursachen der verbreiteten Qualitätsmängel im Nah- und Regionalverkehr nicht länger auszublenden: Einsparungsbedingt unzureichende Erhaltung des Schienennetzes führt zu Langsamfahrstellen, Verspätungen und Anschlussverlusten; einsparungsbedingt unzureichende Erhaltung und Pflege des Rollmaterials zu Ausfällen und Mängeln. Die hier dringend nötigen Korrekturen zum Vorteil der Fahrgäste erfordern politisches Handeln der Regierung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, spätestens im Zuge der Umsetzung der Passagierrechte-Bestimmungen der EU für den Schienenfernverkehr und Busverkehr in nationales Recht dafür zu sorgen, dass auch im Nah- und Regionalverkehr die Rechte der Fahrgäste und insbesondere der Pendlerinnen und Pendler massiv verbessert werden.

 

Insbesondere sind dabei für alle ZeitkartenbesitzerInnen spürbare finanzielle Entschädigungen vorzusehen.

Diese sollen im Fall von gravierenden oder regelmäßigen Verspätungen,  verlorenen Anschlüssen, Ausfällen von Verbindungen, Fahrplanverschlechterungen und weiteren gravierenden Qualitätsmängeln (zB wiederholter Ausfall von Heizung, kontinuierliche Überfüllung von Zügen u.dgl.) während des Geltungszeitraums und im Geltungsbereich ihrer Zeitkarten fällig werden.

Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist so zu bemessen, dass sie einerseits den Fahrgästen zumindest 50% der für die jeweilige Zahl von Verkehrstagen mit entsprechenden Qualitätsmängeln aliquot geleisteten Zahlung refundiert und andererseits das/die jeweilige/n Verkehrsunternehmen zu raschen, wirksamen Gegenmaßnahmen gegen die Qualitätsmängel und ihre Ursachen motiviert. Bei gravierenden Qualitätsmängeln an 50% oder mehr der Tage des von der jeweiligen Zeitkarte umfassten Zeitraums hat eine volle Rückvergütung des Kaufpreises dieser Zeitkarte zu erfolgen.

Soweit zur Administration dieser Entschädigungszahlungen Änderungen der Zeitkartenlogistik (Personalisierung o.ä.) nötig wären, sind diese unverzüglich, beispielsweise über den Hebel der Bundes-Kofinanzierung der Verkehrsverbünde, zu veranlassen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.