800/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter

betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte

Gemäß § 36 Abs 1 Bundesbehindertengesetz (BBG) findet bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen eine Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) statt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen der Ziffern 1 bis 4 des § 36 Abs. 1 erfüllt sind. Diese Abgeltung ist bis zu einem Kaufpreis von 20.000 Euro zuzüglich der Kosten für die durch die Behinderung notwendige Zusatzausstattung möglich.

Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Ansonsten ist ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Die geltenden Bestimmungen bergen zwei große Nachteile in sich. Einerseits wird der Kauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte - mit Ausnahme von Jahreswagen - nicht gefördert und zum anderen stellt die NoVA-Rückvergütung für Menschen mit Behinderung einen Anreiz dar, ein Fahrzeug mit hohem Kraftstoffverbrauch anzuschaffen.

Darüber hinaus sollte sich die Angemessenheitsüberprüfung der Höhe nach am Einkommensteuerrecht orientieren, das bei der Anschaffung von Personenkraftwagen die Luxustangente bei EUR 40.000,00 vorsieht. Es gilt zu berücksichtigen, dass behinderte Menschen für Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags oftmals auf ein größeres Fahrzeug angewiesen sind.

Um diese negativen Aspekte der NoVA-Abgeltung zu beseitigen, soll künftig nicht mehr die NoVA sondern 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 40.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten (z.B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen) rückvergütet werden. Ein neuerlicher Antrag soll entsprechend den geltenden Bestimmungen auch hier erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig sein.

Durch diese Neuregelung wird der Ankauf von Gebrauchtwagen durch behinderte Menschen nicht benachteiligt und behinderte Menschen, die sich ein verbrauchsarmes Kraftfahrzeug anschaffen, werden nicht weiter bestraft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesbehindertengesetzes zuzuleiten, die sicherstellt, dass statt der Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen künftig eine Rückvergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 40.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten stattfindet."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.