809/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Zweckwidmung von Teilen der Tabaksteuer für Tabakprävention und Rauchertherapie

 

 

 

Raucher sollten in der heutigen Gesellschaft nicht „kriminalisiert“ werden. Vielmehr sollte man danach trachten, entwöhnungswilligen Rauchern von staatlicher Seite bestmöglich zu helfen, von diesem Laster wegzukommen. Raucher aus dem öffentlichen Leben zu „verbannen", wie dies derzeit oftmals versucht wird, stellt keine effektive Motivation für ein rauchfreies Leben dar.

 

Laut einer Studie der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) wollen mehr als die Hälfte der geschätzten 2,3 Mio. Raucher in Österreich mit dem Rauchen aufhören. Hohe Kosten für Ersatzprodukte sowie Entwöhnungskuren, die ja auch keinen Erfolg garantieren können, halten zahlreiche Raucher davon ab, den sicher nicht einfachen Weg zum Nichtraucher zu gehen. Mit einer Zweckbindung von zumindest 20 % der Tabaksteuer hätte man als ersten Schritt ausreichend Mittel zur Verfügung, die für eine gezielte Raucherprävention und zur Raucherentwöhnung eingesetzt werden könnten.

 

Die erste Studie zu den volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens in Österreich wurde vor kurzem abgeschlossen. Sie errechnete einen Verlust von über einer halben Milliarde Euro, um welche die Gesundheits- und Sozialkosten die Tabaksteuereinnahm und Ersparnis durch den Wegfall von Alterspensionen vorzeitig verstorbener Raucher übersteigt. Zudem ist Österreich von den Empfehlungen der Weltbank, pro Einwohner und Jahr 3 Euro für Tabakkontrolle bereitzustellen, weit entfernt.

 

Bezüglich der Tabakgesetzgebung ist Österreich leider EU-Schlusslicht. Der Tabakkonsum von Jungendlichen ist sogar im Steigen begriffen; bei 15-jährigen Schülern erreichte Österreich im europäischen Vergleich mittlerweile die höchste Raucherquote.

 

Laut einer Studie liegen die Einnahmen des Staates aus dem Tabakkonsum der Minderjährigen bei rund 60 Millionen Euro im Jahr – und dies ohne jede Gegenleistung. Die Tabaksteuer fließt zu 100% in das allgemeine Budget, für die Raucherprävention für Kinder und Jugendliche sind keinerlei Gelder vorgesehen.

 

Seit 2006 gibt es in Österreich zwar ein Rauchertelefon zur flächendeckenden Raucherberatung, eine Tabakprävention auf Bundesebene wird aber praktisch nicht finanziert.

 

Zur Finanzierung einer flächendeckenden Raucherprävention und für weitere Maßnahmen gegen den steigenden Tabakkonsum vor allem bei Kindern und Jugendlichen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit und der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, künftig eine Zweckwidmung von zumindest 20% der Einnahmen aus der Tabaksteuer zur Tabakprävention und Rauchertherapie sicherzustellen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.