810/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Förderung Kleinwasserkraft

 

 

Wasserkraft ist eine erneuerbare und unerschöpfliche Energiequelle. Die Nutzung von Wasserkraft sichert unsere Energieversorgung und schützt dabei unseren Lebensraum auch für nachfolgende Generationen. 16,6 Prozent der weltweiten Stromversorgung und 92 Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung stammen aus Wasserkraft.

 

Derzeit speisen mehr als 2.500 Kleinwasserkraftwerke CO2-freien Ökostrom in das öffentliche Versorgungsnetz ein und decken damit ca. 9 Prozent des österreichischen Strombedarfs bzw. versorgen rund 1,6 Millionen Haushalte (mehr als 50 Prozent der Haushalte in Österreich) mit elektrischer Energie. Diese Strommenge entspricht in etwa der Produktion von fünf bis sechs Donaukraftwerken in der Größe von Wien-Freudenau. Durch die Nutzung der Kleinwasserkraft können jährlich rund 4,1 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, die bei der Stromproduktion aus fossilen Energieträgern entstehen würden.

 

Darüber hinaus haben Kleinwasserkraftanlagen einen hohen Stellenwert für die Versorgungssicherheit durch dezentrale Energieversorgung. Außerdem garantiert die Nutzung von Kleinwasserkraft Wertschöpfungseffekte für die österreichische Wirtschaft durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beim Bau, der Erweiterung und der Revitalisierung von Anlagen.

 

Die Kleinwasserkraft steckt derzeit aber in einer finanziellen schwierigen Lage, da künftige Förderungen bedroht sind und sich das wirtschaftliche Umfeld insgesamt gesehen massiv verschlechtert hat.

 

Es besteht die Gefahr, dass künftig die Abnahme zu fixen Einspeistarifen für sogenannte Altanlagen – also Anlagen, die vor 2003 errichtet wurden – generell gestrichen wird. Altanlagen können damit ihren Strom nur noch zum Marktpreis abgeben, der derzeit aber sehr niedrig ist, was für viele Betreiber von Altanlagen, die noch Rückzahlungsverpflichtungen haben, mit massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Förderinstrumentarien für Kleinwasserkraftwerke zu realisieren und insbesondere die Stromproduktion aus Kleinwasserkraft durch höhere Einspeistarife zu fördern.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.