813/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Tierschutzrates hinsichtlich einschlägiger Ausbildung von Hunden

 

 

In Österreich wird in vielen Hundeschulen trotz moderner Erkenntnisse aus der Hundeforschung weiterhin unter Anwendung von Zwang bzw. Strafreizen (Kommandogebrüll, Leinenruck etc.) gearbeitet. Der Tierschutzrat hat diesen Problembereich bereits aufgegriffen und hinsichtlich der einschlägigen Ausbildung von Hunden folgende Empfehlung abgegeben:

 

„Der TSR ersucht die FBM

 

a)      die Kriterien für eine objektive Beurteilung der einschlägigen Ausbildungen und Prüfungen ausarbeiten zu lassen und

b)      die auf dieser Grundlage evaluierten und im Sinne der Bestimmungen der Anlage 1 Punkt 1.6 der 2. TierhaltungsVO als anerkannt befundenen kynologischen Vereine in den Amtlichen Veterinärnachrichten zu verlautbaren.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, entsprechend den Empfehlungen des Tierschutzrates folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

a)      die Kriterien für eine objektive Beurteilung der einschlägigen Ausbildung und Prüfung ausarbeiten zu lassen und

 

b)      die auf dieser Grundlage evaluierten und im Sinne der Bestimmungen der Anlage 1 Punkt 1.6 der 2. TierhaltungsVO als anerkannt befundenen kynologischen Vereine in den Amtlichen Veterinärnachrichten zu verlautbaren.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.