814/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufhebung des willkürlichen Deckels bei der Pensionserhöhung im Bereich der ASVG-Pensionen

 

 

 

Das Einziehen eines Deckels bei der Pensionserhöhung ist willkürlich. Sinnvollerweise muss für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension eine Wertsicherung vorgesehen werden.

 

In OTS 179 vom 12. Oktober 2009 äußerte sich die Abgeordnete Aubauer von der ÖVP wie folgt: "Wenn übrigens Herr Öllinger fordert, alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension an die Inflation anzupassen, so wäre dies eine Anhebung des "Deckels" (…) auf derzeit 2.720,- - also um 300,- Euro. Diese Forderung unterstützen wir gerne!".

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 17. November 2009 eine Gesetzesvorlage zukommen zu lassen, mit der § 634 Abs. 12 ASVG dahingehend abgeändert wird, dass alle nach dem ASVG zu Stande kommenden Pensionen bis zur Höhe der ASVG Höchstpension jedenfalls im Ausmaß der Inflation erhöht werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.