816/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

Eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung ist sinnlos und zynisch jenen gegenüber, die auf Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind. Folgerichtung formulierten SPÖ und ÖVP im Regierungsprogramm für die XXIII. GP: „Eine der Herausforderungen jedenfalls ist die in Österreich vorhandene Armut. In einem reichen Land wie Österreich stellt die wesentliche Reduktion von Armut – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – eine lösbare Aufgabe dar.“

 

In den Folgemonaten wurden erhebliche Vorarbeiten zur Schaffung einer Mindestsicherung geleistet, die sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert. War die Orientierung am Ausgleichszulagenrichtsatz, der deutlich unter der von der Statistik Austria im Rahmen des EU-SILC-Programms erhobenen Armutsgefährdungsschwelle (2008: € 958,- mal 12 im Jahr; noch nicht publiziert) liegt, schon ein politischer Kompromiss auf Kosten der armutsbetroffenen Menschen (und damit übrigens auch aller BezieherInnen einer Ausgleichszulage), so stellt die nunmehr in der Regierung vereinbarte  Reduktion der Auszahlungshäufigkeit eine vollständige Abkehr vom ursprünglichen Ziel dar.

 

Dieser Abwärtsspirale ist entschiedenen entgegenzutreten. Die Mindestsicherung muss zumindest in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegen und 14 Mal im Jahr ausbezahlt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen mit den Bundesländern akkordierten Entwurf einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Schaffung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Mindestsicherung in existenzsichernder Höhe jedenfalls 14 Mal im Jahr zur Auszahlung gebracht wird.

 

Als Bezugsgröße der Armutsgefährdungsgrenze in Österreich und damit der existenzsichernden Höhe eines Einkommens ist, wie im Regierungsprogramm für die 23. Legislaturperiode festgeschrieben, zumindest der Ausgleichszulagenrichtsatz heranzuziehen.

 

Der Entwurf ist dem Nationalrat jedenfalls so rechtzeitig vorzulegen, dass die Mindestsicherung im Jahr 2010 eingeführt werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.