822/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.10.2009
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Entschließungsantrag
gemäß § 26 GOG-NR
der Abgeordneten List, Mag. Widmann, Windholz
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kostenersatz für Alarmstarts durch den jeweiligen Verursacher
Immer wieder müssen Flugzeuge des österreichischen Bundesheeres zur Identitätsfeststellung von nicht registrierten Flugzeugen eingesetzt werden. Erst am 23. September dieses Jahres ist eine Eurofighter-Alarmrotte von Zeltweg aus Richtung Kärnten gestartet, um eine Passagiermaschine abzufangen und bis zur Grenze zu geleiten.
Die Maschine war aus England kommend in Richtung Türkei unterwegs und hatte offensichtlich den Transponder nicht eingeschaltet und unterhielt auch keinen Funkkontakt zum Boden.
Glücklicherweise stellt sich immer wieder heraus, dass die Piloten dieser Flugzeuge schlicht und einfach vergessen, den Transponder einzuschalten, der zur Identifizierung von Flugzeugen vom Boden aus dient und diese Flugzeuge keine Gefahr darstellen
Durch solche so genannten „No Radio Control-Flüge“ entstehen dem Bundesministerium für Landesverteidigung allerdings Jahr für Jahr erhebliche Kosten.
Unabhängig von der Frage, wie oft solche Vorfälle durch welche Fluglinien verursacht werden, sollte jedenfalls die Übernahme der Kosten durch die verursachenden Fluglinien ins Auge gefasst werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, im Einvernehmen mir dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten eine Regelung zu schaffen, die eine Übernahme der Kosten für Alarmeinsätze zur Identifizierung von Flugzeugen durch die verursachenden Fluglinien sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss beantragt.
Wien, 21. Oktober 2009