826/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

Begründung

 

betreffend Bisphenol A in Babyschnuller

 

Mitte September 2009 veröffentlichte die Umweltorganisation Global 2000 eine Studie, die nachweist, dass in Babyschnullern, Babyflaschen und Spielzeug der hormonell wirksame Inhaltsstoff Bisphenol A enthalten ist.

 

Auszug aus der Presseaussendung von Global 2000 vom 14. September 2009:

 

„In zehn der 13 untersuchten Proben und Mischproben wurden erhebliche Mengen dieser Zusatzstoffe nachgewiesen“, fasst Dr. Helmut Burtscher, GLOBAL 2000-Chemiker, die Testergebnisse zusammen. „Am schockierendsten ist, dass wir die hormonell wirksame Chemikalie Bisphenol A (BPA) im Saugteil von handelsüblichen Babyschnullern nachgewiesen haben. Ein Ergebnis, mit dem wir nicht gerechnet haben.“

 

Die folgende mediale Berichterstattung bewirkte eine Verunsicherung bei den KonsumentInnen, da nicht bekannt ist, welche am Markt befindlichen Produkte belastet sind und welche nicht.

 

Bisphenol A ist ein Hauptbestandteil bei der Herstellung des Kunststoffs Polycarbonat. Bei Bisphenol A handelt es sich um eine hormonell wirksame Chemikalie, solche Stoffe werden auch als „Endokrin wirksame Substanzen“ (endocrine disrupting chemicals) bezeichnet. Es besteht der Verdacht, dass diese Substanzen das Hormonsystem stören können und mit der Zunahme von Prostata- und Brustkrebs, Diabetes Typ 2, Abnahme der Spermienzahl, Übergewicht oder verfrühter Geschlechtsreife bei Mädchen in Zusammenhang stehen. Auch laut Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien handelt es sich bei Bisphenol A um eine Substanz, die die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.

 

Die Verwendung von Bisphenol A ist auf europäischer Ebene geregelt: Kunststoffe, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, unterliegen den Regeln der Europäischen Plastic Directive, die durch die Kunststoffverordnung BGBl. II Nr. 476/2003 in nationales Recht umgesetzt wurde. Bisphenol A stellt dort einen zugelassenen Ausgangsstoff dar, für den bestimmte Grenzwerte festgesetzt sind.

Im Gegensatz dazu enthält aber die Europäische Norm „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder“ (EN 1400) keine Anforderung hinsichtlich Bisphenol A.

 

Wenn man davon ausgeht, dass gesundheitsschädliche Wirkungen des Stoffes Bisphenol A wissenschaftlich nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist dafür Sorge zu tragen, dass dieser zumindest in Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder nicht mehr enthalten ist. Als erster Schritt soll daher auf nationaler Ebene zunächst überprüft werden, inwieweit in Babyschnullern bzw. in den Saugteilen tatsächlich Bisphenol A enthalten ist. In weiterer Folge haben die VerbraucherInnen ein Recht darauf, über bedenkliche Inhaltsstoffe informiert zu werden.

 

Mit dem unselbstständigen Entschließungsantrag 291/UEA, von ÖVP, SPÖ und Grünen am 23. September 2009 im Zuge der Debatte über eine Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Gesundheit eingebracht, wurde der Gesundheitsminister bereits aufgefordert

 

Dieser Antrag setzt im Hinblick auf die Überprüfung der am Markt befindlichen Produkte erste Schritte in die richtige Richtung. Es ist aber notwendig, hier nicht stehen zu bleiben und sich vor allem auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in Zukunft Babyschnuller und Babyfläschchen frei von Bisphenol A sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Gesundheitsminister, wird aufgefordert,

 

1. alle rechtlich möglichen Schritte zu ergreifen, um zu verhindern, dass so sensible Produkte wie Babyschnuller oder Babyfläschchen umstrittene Inhaltsstoffe wie Bisphenol A enthalten;

 

2. dafür zu sorgen, dass Bisphenol A künftig in die Standardprüfung bei Babyschnullern und anderen sensiblen Babyprodukten aufgenommen wird;

 

3. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel für Säuglinge und Kleinkinder frei vom Stoff Bisphenol A zu sein haben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.