830/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Sicherung von Klein- und Kleinstschulen

 

 

 

Im ländlichen Raum leiden aufgrund der demographischen Entwicklung kleine Schulen oft an drastischem Rückgang der Schülerzahlen. Es wäre sinnvoll, künftig mehrere kleine Schulen von einer einzigen Direktion leiten zu lassen. Das bringt den Vorteil, dass für die einzelne Kleinstschule kein eigener Direktor benötigt wird und so durch diese Maßnahme der Verwaltungapparat effizienter und sparsamer gestaltet werden kann. Dadurch können auch die Standorte kleiner und kleinster Landschulen für die Zukunft gesichert werden. Ein Beispiel dafür, dass das System einer Direktion sogar für alle Schulen eines Schulsprengels funktioniert, ist Südtirol. So kann "die Schule im Dorf gelassen" und ein positiver Beitrag zur Schulverwaltungsreform geleistet werden. Die bisherige Regelung ist zu unflexibel, was die Vertreter der Bundesländer in der Sitzung des Unterausschusses des Verfassungsausschusses zur Schulverwaltungsreform am 20.10.2009 bestätigten.

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Schulverbänden von mehr als zwei Schulen zuzuleiten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.