831/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend eigene Bankenkonkursordnung

 

 

Die finanzielle Situation einiger heimischer Banken letztes Jahr und zu Beginn dieses Jahres hatte das Potential, die gesamte Volkswirtschaft in Gefahr zu bringen. Ein Konkurs war keine gangbare Alternative, vielmehr musst der Staat mittels Bankenrettungspaket die österreichische Finanzwelt stabilisieren und vor einem möglichen Untergang retten. Aus Sicht der FPÖ stellen sich zwei Fragen: Erstens, stimmt diese Beurteilung? Und zweitens, ist die Gefahr gebannt?

 

Eine Bank ist mit einem normalen Unternehmen nicht vergleichbar. Die Passivseite besteht fast vollständig aus Fremdkapital. Das Geschäftsmodell einer Bank besteht darin, dass viele kleine Depositionen zu Krediten gebündelt werden, um dadurch aus Ersparnissen sogenanntes produktives Kapital zu machen. Daher gilt bereits eine Bank mit einigen wenigen Prozent Eigenkapital als schon gut finanziert.

 

Der Konkurs einer heimischen Bank hätte zur Folge, dass die Kontrolle von den Eigenkapitaleignern auf die Fremdkapitaleigner übergeht. Das hätte bedeutet, dass deren Aktionäre enteignet worden wären. Die Kontrolle der Geschäftstätigkeit wäre dann vom Vorstand an einen Konkursverwalter übergegangen. Es ist anzunehmen, dass der Konkurs einer stark vernetzten heimischen Bank auch andere Firmen (Banken und Nichtbanken) in Liquiditätsschwierigkeiten gebracht hätte. Dies wäre mit massiven zusätzlichen Kosten verbunden gewesen. Ein ungeordnetes „Grounding“ hätte im Fall des Konkurses einer großen heimischen Bank also zu massiven Problemen geführt.

 

Durch das Bankenrettungspaket wurde den Banken Kapital zugeschossen, mit dem Ziel, der Bank Luft zu verschaffen, damit diese sich weiteres Kapital von Privaten beschaffen kann. Dieses Ziel wurde scheinbar erreicht. Tatsache aber ist auch, dass erstens die toxischen Papiere in den heimischen Banken ein nicht von der Hand zu weisendes Verlustrisiko darstellen und zweitens die Aktionäre und die Vorstände ungeschoren davongekommen sind. Für die FPÖ ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler deren Risiko finanziert!


Aufgrund der Tatsache, dass der Staat den heimischen Banken jegliches Risiko abnimmt und dafür nicht einmal entsprechende Prämien bekommt, führt dazu, dass die Banken nicht mit Umsicht agieren; vielmehr ist genau das Gegenteil aktuell der Fall.

 

Durch das Handeln der Bundesregierung wissen die heimischen Banken, dass sie im Notfall gerettet werden. Somit werden sie künftig noch risikofreudiger werden. Aus diesem Grund ist die Gefahr einer weiteren systembedrohenden Finanzkrise heute wesentlich größer und nicht kleiner geworden.

 

Banken, die derart politisch vernetzt sind, dass sie eine Gratis-Versicherung des Staates genießen, stellen ein nicht zu rechtfertigendes Risiko für die österreichischen Steuerzahler dar. Daher ist eine praktikable Konkursordnung für Banken zu schaffen, die ein geordnetes „Grounding“ ermöglicht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat in den kommenden sechs Monaten eine Regierunsvorlage vorzulegen, die eine eigene Bankenkonkursordnung vorsieht. Eine solche Konkursordnung für Banken soll im Ernstfall eine geregelte Konkursabwicklung des betroffenen Bankinstitutes ohne Bedrohung des übrigen österreichischen Bankensektors sowie der österreichischen Wirtschaft sicherstellen und gleichzeitig die Guthaben der Bankkunden in unbegrenzter Höhe sichern.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.