840/A XXIV. GP

Eingebracht am 05.11.2009
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ANTRAG

der Abgeordneten Petzner, Dr. Strutz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr.   102/2007, wird wie folgt geändert:

 

„1. Dem § 49 wird folgender Absatz 9 angefügt: 

 

„(9) Die in § 29 Abs.1 geregelte Funktionsperiode des seit Februar 2006 im Amt befindlichen Publikumsrates verlängert sich bis zum 31.12.2010.“

Begründung

Da die Funktionsperiode des ORF-Publikumsrates mit 03. Februar 2010 ausläuft, müsste die gesetzlich vorgeschriebene Neuwahl spätestens Ende Jänner stattfinden.

Der Aufruf zur Nominierung der direkt zu wählenden Mitglieder des Publikumsrates

müsste allerdings Mitte November erfolgen, damit die Wahlen fristgerecht abgehalten werden könnten.

Da die Bundesregierung im Zuge der immer wieder verschleppten ORF-Reform dem Vernehmen nach ohnehin eine Umgestaltung der ORF-Führungsgremien plant, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Neuwahl. So würde die Faxwahl der sechs direkt zu wählenden Publikumsvertreter zwar Kosten in der Höhe von ca. 1,3 bis 1,4 Millionen Euro verursachen, mit dem neuen ORF Gesetz wäre sie aber  ohnehin wieder obsolet. Selbst Mitglieder des noch amtierenden Publikumsrates halten die Durchführung einer teuren Faxwahl für nicht sinnvoll und Geldverschwendung. Geld, dass der ohnehin finanzmarode ORF jedenfalls besser einsetzen könnte.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss beantragt.

 

 

Wien, 05. November 2009