846/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten DSAin Tanja Windbüchler-Souschill, DSAin Maga Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gesetzesentwurf über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche

 

Begründung

 

Die derzeitige Situation der österreichischen Jugendwohlfahrt ist von personellem und finanziellen Ressourcenmangel geprägt. Eine über viel Jahre beobachtbare Steigerung der Fallzahlen steht einer nahezu unverändert gleich gebliebenen Zahl von SozialarbeiterInnen gegenüber. Das führt dazu, dass Familien nicht mehr langfristig betreut werden können und im wesentlichen nur mehr auf Akutfälle reagiert werden kann. Aber auch die  Betreuung der Akutfälle ist oft nur mangelhaft möglich. Das kritisiert auch die Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung Familienrichterin Mag. Doris Täubel-Weinreich, wie im Ö1 Morgenjournal 17. 08. 2009 berichtet. Beispielhaft  weist sie darauf hin, dass aufgrund von Personalmangel Babies ihren Müttern oft schon im Krankenhaus abgenommen werden, weil es keine SozialarbeiterInnen gibt, um Mutter und Kind gemeinsam zu betreuen. Das gelindere Mittel wären hier Mutter-Kind-Heime, die es aber viel zu wenig gibt. Dieser Peronalmangel in der ambulanten Betreuung führt zu einer Überbelegung von Krisenzentren mit dramatischen Folgen für Kinder, deren Familien und die dort arbeitenden Fachkräfte.

Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen fordert in einer Resolution vom September 2009 die Schaffung von zumindest 500 Planposten in der öffentlichen Jugendwohlfahrt und die Klärung der politischen Verantwortlichkeit für die bestehenden Mängel in der öffentlichen Jugendwohlfahrt.

 

Die oben geschilderte Situation zeigt, dass die Neufassung eines Bundesgrundsatzgesetzes zur Jugendwohlfahrt dringend notwendig war und ist . Die Einrichtung von Arbeitsgruppen im Februar 2008 und der damit breit angelegte Beteiligungsprozesses im Gesetzesentstehungsprozess ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Leider wurden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen viel zu wenig in den vorliegenden Entwurf  integriert.

 

Der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode vorliegende Entwurf zum Bundesgesetz über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes – Kinder – und Jugendhilfegesetz 2009 – B-KJHG – 2009) weist Mängel auf, die, die oben geschilderte dramatische Situation der Jugendwohlfahrt nicht grundlegend verbessern.


 

Der Entwurf verabsäumt, Prävention als ein wesentliches Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe explizit festzuschreiben. Dies kritisieren auch die Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Um im eigentlichen Wortsinn präventiv, also vorbeugenden und vorausschauend handeln zu können, sind ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst einen Gesetzesentwurf über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche vorzulegen, der das Wohl des Kindes (Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention) vorrangig berücksichtigt und die Rahmenbedingungen festlegt, die die Sicherstellung von ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen garantieren.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.