849/A XXIV. GP

Eingebracht am 05.11.2009
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Bucher, Petzner, Dr. Strutz, Dolinschek, Linder, Jury, Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

    „Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung

 

§ 1. Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2010 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von fünf Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist für infrastrukturelle Projekte im Wirtschafts- und Bildungsbereich im ehemaligen Abstimmungs­gebiet zu verwenden und ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, die diesen Zwecken gewidmet sind.

 

§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzu­fordern.

 

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.“

 


 

Begründung:

 

Am 10. Oktober 2010 jährt sich zum 90. Mal der Tag der Volksabstimmung in Kärnten, jener Tag, an dem sich die Bevölkerung des Abstimmungsgebietes mit deutlichem Ergebnis für die Landeseinheit Kärntens und damit den Verbleib bei der damals jungen Republik Österreich entschied. Das ganze Bundesland, seine Repräsentanten und Organisationen werden aus diesem Anlass gemeinsam mit der Kärntner Bevölkerung unter Einbindung der slowenischen Volksgruppe feiern, um diesem für Kärnten und auch für die Republik Österreich historischen Ereignis in würdiger Form zu gedenken.

Wie in den Jubiläumsjahren zuvor soll daher in besonderer Würdigung der damals für Österreich getroffenen Entscheidung durch die Bevölkerung im Abstimmungsgebiet aus Bundesmitteln einen Zweckzuschuss gewährt werden, der im Hinblick auf den direkten Nutzen für die Bevölkerung und die damit einhergehenden beschäftigungspolitischen Effekte für infrastrukturelle Projekte im Wirtschafts- und Bildungsbereich im ehemaligen Abstim­mungsgebiet eingesetzt werden soll.

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 5. November 2009