856/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kostenübernahme für die Infrastruktur für barrierefreies Studieren

 

Begründung

 

Insgesamt sind in Österreich 0,9 % aller Studierenden behindert, weitere 12 % sind chronisch krank.  Sie alle brauchen einen barrierefreien Zugang zu den Universitäten. Dieser beinhaltet sowohl bauliche Barrierefreiheit als auch persönliche Assistenz, technische Hilfsmittel, Blindenleseplätze, Lehrmaterial in Brailleschrift, Tonbandaufnahmen, Gebärdensprachdolmetscher, Mitschreibhilfen, Tutorien, etc.

 

Österreich hat sich durch die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben.

 

Derzeit ist die Kostenübernahme für Hilfen zum barrierefreien Studieren unübersichtlich und für jede Art der Behinderung oder Beeinträchtigung  unterschiedlich geregelt. Eine einheitliche Regelung der Kostenübernahme für Infrastruktur, die für ein barrierefreies Studieren nötig ist, wäre jedoch dringend notwendig, um eine Chancengleichheit für alle Studierenden herzustellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Schaffung einer einheitlichen Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für die notwendige Infrastruktur für barrierefreies Studieren beinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.