857/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einrichtung einer zentralen Servicestelle für Studierende mit Behinderung

 

Begründung

 

Insgesamt sind in Österreich 0,9 % aller Studierenden behindert, weitere 12 % sind chronisch krank.  Sie alle brauchen einen barrierefreien Zugang zu den Universitäten. Dieser beinhaltet sowohl bauliche Barrierefreiheit als auch persönliche Assistenz, technische Hilfsmittel, Blindenleseplätze, Lehrmaterial in Brailleschrift, Tonbandaufnahmen, Gebärdensprachdolmetscher, Mitschreibhilfen, Tutorien, etc.

 

Österreich hat sich durch die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben.

 

Studierende mit Behinderung sind durch ihren hohen Organisationsaufwand gegenüber nichtbehinderten Studierenden benachteiligt. Vor allem die Studieneingangsphase ist für sie schwieriger zu bewältigen. Auch wenn Lehrveranstaltungen an verschiedenen Universitäten besucht werden, ist dies mit einem oft unüberwindbaren Organisationsaufwand verbunden. Eine universitäts- und fächerübergreifende Servicestelle, welche die Organisation und Zahlungsmodalitäten von persönlicher Assistenz bis hin zur Übersetzung in Gebärdensprache übernimmt, ist daher dringend notwendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Regelung zur Schaffung einer universitäts- und fächerübergreifenden Servicestelle für Studierende mit Behinderung vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.