861/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Mag. Stadler, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung

 

Bereits im Jahr 1996 unterstützten mehr als 450.000 Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen des Tierschutz-Volksbegehrens die Forderung nach einem einheitlichen Bundestier­schutzgesetz und die Forderung, „dass der Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfas­sung aufgenommen werden soll“.

Am 27. Mai 2004 konnte das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere nach langen Verhand­lungen einstimmig im Nationalrat beschlossen werden. Die Schaffung eines Bundes-Tierschutz­rates und eine weitere Novellierung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2007 zeugen von der  Motivation aller Beteiligten, sich auch weiterhin zum Schutz unserer Tiere als Mitgeschöpfe zu bekennen und laufend Verbesserungen für deren tierisches Dasein umzusetzen.

Am 27. Mai 2004 hat der Nationalrat auch die Anlage 2 des Berichts des Verfassungs­aus­schusses (509 der Beilagen, XXII. GP)  mit folgendem Entschließungstext einstimmig beschlossen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.“

Die Länder Deutschland und Schweiz haben den Tierschutz bereits in ihrer Verfassung verankert. Unsere österreichische Verfassung spiegelt den Grundkonsens unserer Gesellschaft wider und gerade der Schutz, den wir unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, angedeihen lassen, ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.

Aus diesen Überlegungen heraus ist es angebracht, den Tierschutz auch als Staatsziel in unsere Verfassung aufzunehmen. Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, womit der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere mit folgendem Wortlaut als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung findet:

„Der Staat schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der Gewissheit der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.““

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 18. November 2009