874/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung basierend auf der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

 

 

Begründung

 

Unter dem Titel „Jugendpolitische Maßnahmen“ sieht das Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode die „Einführung einer Jugendverträglichkeitsprüfung und die Entwicklung eines Leitfadens für Legisten und Legistinnen zur Umsetzung“ vor.

 

Kinder und Jugendliche sind Träger und Trägerinnen von Rechten. Kinder- und jugendgerechte Politik trifft alle Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte wahr- und ernst zu nehmen und ihre Stellung in der Gesellschaft zu stärken. Die Einführung einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung auf der Basis der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine geeignete Maßnahme um diesem Ziel näher zu kommen.

 

In der UN-Kinderrechtskonvention sind grundlegende Beteiligungs-, Schutz-  und Grundversorgungsrechte in 54 Artikeln detailliert formuliert. Kinder und Jugendliche haben das Recht ihre „Meinung zu allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“ und in ihrer Meinung auch berücksichtigt zu werden. (Art. 12 UN-KRK). Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dieses Partizipationsrecht fördern.

 

Mit einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass Kinderrechte bei politischen Vorhaben und Maßnahmen ausreichend berücksichtigt werden. Oft werden Kinder und Jugendliche - und deren Interessensvertretung wie die Bundesjugendvertretung - in Planungs- und Gestaltungsprozesse gar nicht oder bestenfalls spät bzw. unzureichend einbezogen.

 

Das aktuelle Regierungsübereinkommen weist die „Einführung einer Jugendverträglichkeitsprüfung und Entwicklung eines Leitfadens für Legisten/Legistinnen zur Umsetzung“ aus. Im Sinne der  UN- KRK und einer konsequenten kinder- und jugendgerechten Politik sind die spezifische Bedürfnisse, Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die Auswirkungen von Verordnungen, Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften auf Kinder und Jugendliche schon im Entstehungsprozess zu prüfen.

 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark hat in Anlehnung an ein von der schottischen Kinder- und Jugendanwaltschaft ausgearbeitetes Prüfmodell zur Kinder- und Jugendgerechtigkeit einen Kindergerechtigkeits - Check entwickelt. Dieser Kindergerechtigkeits-Check soll in der Entwicklung eines Bundesgesetz zur Prüfung von Kinder- und Jugendverträglichkeit bzw. zur Prüfung von Kinder- und Jugendgerechtigkeit als Modell dienen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat basierend auf der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ehebaldigst eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz zur Einführung einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung und der Entwicklung eines Leitfadens für Legisten und Legistinnen vorzulegen,. Um dem Partizipationsrecht von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, sollen die Interessensvertretungen, allen voran die gesetzlich verankerte Bundesjugendvertretung, bei der Erstellung der Regierungsvorlage eingebunden werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.