880/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines Additivfaches  für Geriatrie

 

Altern und alt zu sein betrifft in unserer Gesellschaft immer mehr Menschen. Daher kommt auch der Geriatrie in Zukunft eine immer größere Bedeutung zu. Denn dieses medizinische Fach beschäftigt sich mit der Verhinderung, Behandlung, Rehabilitation und Linderung von Erkrankungen älterer Menschen unter Einbeziehung der psychischen und sozialen Aspekte.

An zahlreichen Krankenanstalten gibt es Abteilungen für Akutgeriatrie und seit einigen Jahren können Allgemein Mediziner und niedergelassene Fachärzte eine besondere Qualifikation für die Behandlung und Betreuung älterer Menschen erwerben, das so genannte Geriatriediplom.

Die Schaffung einer Facharztausbildung für Geriatrie lässt in Österreich allerdings schon seit Jahren auf sich warten.

In der Zwischenzeit wurde als erste Stufe das Konzept für die Einführung  eines Additivfaches für Geriatrie ausgearbeitet. Angesiedelt soll es bei den Fächern Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Physikalische Medizin und Allgemeinmedizin sein.

Bis zur Etablierung des Facharztes für Allgemeinmedizin soll auch der Arzt für Allgemeinmedizin mit Geriatriediplom die Ausbildung im Additivfach Geriatrie absolvieren dürfen.

Trotz fertigem Konzept und Curriculum wurde die Einführung wegen finanzieller Einsprüche der Krankenhausträger wieder verschoben.

Der Spielraum des Bundes für innovative gesundheitspolitische Maßnahmen wird durch Bedenken und Einsprüche der Länder immer wieder massiv eingeengt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister  für Gesundheit wird aufgefordert, Gespräche mit den Ländern bezüglich Umsetzung des Konzeptes zur Einführung eines Additivfaches für Geriatrie zu führen und dem Nationalrat bis 31.3.2010 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung eines Additivfaches für Geriatrie beinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.