881/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung einer Facharztausbildung für Allgemeinmedizin

 

Der Österreichische Arzt für Allgemeinmedizin ist europaweit gesehen ein Auslaufmodell. Bereits in 13 EU-Staaten gibt es den Facharzt für Allgemeinmedizin. Es liegt auch bereits ein fertiges, von der Ärztekammer ausgearbeitetes Ausbildungskonzept vor. Dieses sieht eine 6 jährige Ausbildung vor, die 2,5 Jahre Ausbildung in diversen klinischen Fächern im Krankenhaus sowie 18 Monate Ausbildung in einer Lehrpraxis beinhaltet.

Die Lehrpraxis beim Allgemeinmediziner bietet den JungärztInnen die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in einer Ordination zu sammeln. In besonderem Maße fördert die Lehrpraxis auch die soziale Kompetenz und den zwischenmenschlichen Umgang mit den PatientInnen.

Im Rahmen von Übergangsbestimmungen soll auch jenen ÄrztInnen, die den 36 monatigen Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin absolviert haben, der Erwerb des Facharztes ermöglicht werden.

Seit Jahren wird jedoch die Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin verschoben. Die Umsetzung der verpflichteten Lehrpraxis hängt nach wie vor an der Frage der Finanzierung. Ein Vorschlag wäre, dass sich Bund, Länder und Ärzte die Kosten teilen.

Eine Etablierung des Facharztes für Allgemeinmedizin würde einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich leisten und wäre eine wichtige Voraussetzung für die in der Gesundheitsreform vorgesehene Auslagerungen aus dem stationären Bereich zur Entlastung der Spitalsambulanzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.3.2010

einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einführung eines Facharztes für Allgemeinmedizin vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.