883/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Neubauer, Kickl
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Informations- und Werbemaßnahmen der Regierung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit

 

Der Rechnungshof hat bereits vor sechs Jahren verpflichtende Vorgaben für Informations- und Werbemaßnahmen der Regierung gefordert. Unter anderem, dass bei Regierungsinseraten der Sachinhalt den Werbeeffekt übersteigen müsse.  Außerdem müssten sich die Inserate auf die unmittelbare Arbeit der Regierung beziehen und dürften keine parteipolitische Werbung enthalten. Grundsätzlich mahnte der Rechnungshof die Regierung auch bei ihrer Werbetätigkeit zu "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit".

In Zeiten der Krise und hoher Arbeitslosigkeit ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, bei derartigen Werbetätigkeiten einen strengeren Maßstab anzusetzen, als in Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs und der Hochkonjunktur. Aus diesem Grund sollte im Zuge der geplanten Selbstverpflichtung der Regierungsfraktionen durch Richtlinien für Informations- und Werbemaßnahmen darauf geachtet werden, dass entsprechende Sonderbestimmungen für wirtschaftliche Ausnahmesituationen aufgenommen werden, insofern als für derartige Fälle die Informations- und Werbemaßnahmen auf unbedingt notwendige Informationsmaßnahmen zu reduzieren sind.

Man kann von keinem Arbeitslosen oder Kurzarbeiter, der unter großen finanziellen Einbußen zu leiden hat, Verständnis erwarten, wenn der Staat auf der einen Seite nicht bereit ist mehr Geld im Sozialbereich auszugeben und auf der anderen Seite Millionen Euro für unnotwendige Werbeeinschaltungen in verschiedensten Medien, im Grenzbereiche zur Parteienwerbung, aufwendet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Regierungsvorlage betreffend Richtlinien für Informations- und Werbemaßnahmen, auf wirtschaftliche Ausnahmesituationen, wie die jüngste Finanzkrise mit der einhergehenden stark steigenden Arbeitslosigkeit, insofern Bedacht zu nehmen, als für derartige Fälle die Informations- und Werbemaßnahmen auf unbedingt notwendige Informationsmaßnahmen zu reduzieren sind.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.