892/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Markowitz,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur ÖBB

 

 

Im Jahr 2004 wurden die Ruhestandsversetzungen bei der ÖBB vom Rechnungshof geprüft. Er kritisierte, dass das ÖBB-Management und die Gewerkschaft im Jahr 2002 eine Vereinbarung getroffen hatten, dass eine so genannte „Nebenbezugspauschale“ bei der Pensionsberechnung für rund 40.000 ÖBB-Mitarbeiter mitberücksichtigt wird. Die Kosten für die erhöhten Pensionen muss aber der Bund zahlen. Zudem steigt der im Jahr 1997 für die Pensionsbemessung gesetzlich festgelegte Nebengebühren-Durchschnittssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dadurch würden dem Bund Mehrkosten von rund 1,2 Mrd. Euro bis zum Jahr 2056 entstehen.

 

Im November 2007 prüfte der RH in einem Follow-Up erneut die Ruhestandsversetzungen der ÖBB und stellte fest, dass die Empfehlungen weitgehend nicht umgesetzt wurden. Dabei wurden die pensionswirksame Nebenbezugspauschale, das fehlende interne Controlling und das frühe Pensionsantrittsalter kritisiert. Denn zwischen 2003 und 2006 lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei der ÖBB bei 52,45 Jahren. In dieser Zeit schickte die ÖBB 1.922 Personen aus „organisatorischen Gründen“, weil die Dienstleistung der Betroffenen für die ÖBB „entbehrlich“ wurde, in den Ruhestand.

 

Der Rechnungshof kritisierte zudem, dass die ÖBB ihre Mitarbeiter nicht nur aus Krankheitsgründen in Frühpension schicken können, sondern laut Bundesbahnpensionsgesetz auch dann, wenn ein Posten wegfällt und kein geeigneter Ersatzposten gefunden wird. Frühpensionierungen sind daher oft Ersatz für fehlende Kündigungsmöglichkeiten, heißt es im Bericht des Rechnungshofes.

 

Der Rechnungshof empfahl daher dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die „drohenden Mehrkosten abzuwehren“. Doch bisher wurde im Verkehrsministerium kein dringender Handlungsbedarf gesehen.

 

Daher forderte der Rechnungshof die ÖBB auf, künftig noch genauere Untersuchungen anzustellen, ob die ÖBB-Mitarbeiter nicht anderswo eingesetzt werden könnten. „Die Weiterverwendungsmöglichkeit von ÖBB-Angestellten wäre vor organisatorisch bedingten Ruhestandsversetzungen konzernweit zu prüfen“, ist dem RH-Bericht zu entnehmen.


Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofes zur ÖBB nachstehende Maßnahmen umzusetzen:

 

 

 

Wien, am 19. November 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.