895/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

 

Zur Zeit wird nach der bestehenden gesetzlichen Lage derjenige, der langfristig in Aktien investiert, steuerlich verschont, wohingegen der kurzfristige Investor seine Gewinne voll versteuern muss. Dem liegt das Prinzip der "Behaltefrist" im österreichischen Steuerrecht zugrunde. Dieses hat jedoch erhebliche Nachteile und ist daher aufzuheben. 

Problematisch ist zunächst, dass eine ungerechte Ungleichbehandlung zwischen der Besteuerung von Arbeit und der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfolgt. So muss der Arbeiter seine Einkünfte vom ersten Tag an versteuern, wohingegen beispielsweise Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen ab einer Behaltefrist von einem Jahr nicht mehr zu versteuern sind.

Tatsächlich problematisch ist weiters, dass nach Aussage des Steuerexperten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Karl Bruckner, nur wenige Spekulanten in ihren Einkommenssteuer-Erklärung Gewinne aus Spekulationen angäben. Er schätzt, maximal 10 bis 20 Prozent der Spekulationsgewinne würden in den Steuererklärungen deklariert. Nach Aussage Bruckners sei diese Problematik sogar der Finanzverwaltung als auch zahlreichen anderen Steuer- und Börseexperten bekannt. Durch diese Praxis dürften dem Staat erhebliche Verluste entstehen, wobei nähere Schlussfolgerungen mangels verbindlicher Zahlen, wie viele Österreicherinnen und Österreicher an der Börse spekulieren, nicht möglich sind.  Experten sprechen je nach Schätzung aber von 50.000 bis 200.000.

Laut Bruckner lautet eine Möglichkeit zur Lösung, dass die Steuer direkt von den Banken einbehalten werden soll, wenn Gewinn gemacht wird. Als Problem erkennt er jedoch, dass es dazu zuerst den politischen Willen bräuchte. Seitens des Finanzministers Josef Pröll dürfte dieser jedoch bestehen. Er kündigte nämlich in Zusammenhang mit den Aussagen Bruckners an, es müsse die Gangart gegen Steuersünder verschärft werden.

Das BZÖ fordert zur Lösung der aufgezeigten Problematiken insbesondere die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Wertpapieren, bestimmten Wirtschaftsgütern etc. und stattdessen eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mit 25%, wobei Ausnahmen für langfristige Ansparprodukte vorzusehen sind. Die Banken sollen die anfallenden Abgaben – wie bei der bisherigen Kapitalertragsteuer - direkt einbehalten und an die zuständigen Finanzämter abführen. Gleichzeitig muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Veräußerungsverluste mit Veräußerungsgewinnen über einen Anrechnungszeitraum von mindestens fünf Jahren gegenrechnen zu können.

 

 


Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Spekulationsfrist bei Wertpapieren, bestimmten Wirtschaftsgütern etc.  abgeschafft und eine grundsätzliche Steuerpflicht für aus solchen Geschäften resultierende Veräußerungsgewinne in Höhe von 25% eingeführt sowie gleichzeitig die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Veräußerungsverlusten ausgedehnt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 19.11.2009