896/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Neubauer, Kickl
und weiterer Abgeordneter

betreffend Einrichtung einer Transferkommission

 

Gemäß § 108e ASVG ist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Kommission zur langfristigen Pensionssicherung einzurichten. Gemäß § 108e Abs.9 Z.1 ASVG zählt zu den Aufgaben dieser Kommission unter anderem die Berechnung des Richtwertes nach § 108f Abs.2 ASVG.

Bezüglich des Gutachtens der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung über die voraussichtliche Gebarung der Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung wurde in der letzten Sitzung der Kommission bemängelt, dass die Darstellung unvollständig sei, da zum Beispiel der große Bereich der Ruhegenüsse der Beamten nicht dargestellt ist und den Bundeshaushalt im Vergleich zu den ASVG Pensionen überproportional belastet.

Um also ein genaueres Bild der zukünftigen Gebarung unter Einbeziehung der Budgetmittel, die der Bund beisteuern muss zeichnen zu können, bedarf es einer Weiterentwicklung der bisherigen Kommission hin zu einer Transferkommission, welche auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung auch alle anderen relevanten Zahlungsströme erfassen kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum ASVG zuzuleiten, die eine Weiterentwicklung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hin zu einer Transferkommission vorsieht, indem ihr eine gesetzliche Ermächtigung eingeräumt wird, alle, für die zukünftige Gebarung der Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung wichtigen Zahlungsströme erfassen und im Rahmen des Gutachten nach § 108e ASVG darstellen zu können.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.