905/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend Zeitgemäße Ausstattung der E-Card mit Lichtbild

 

 

Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (E-Card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialversicherung zu schaffen.

 

Im Jahr 2005 wurden für rund 8 Mio. Versicherte in Österreich E-Cards ausgestellt, wobei die ausgestellten Karten für die PatientInnen mehr als nur ein Krankenschein in Scheckkartenformat sind. Die E-Card ist der Schlüssel zum Österreichischen Gesundheitssystem und ermöglicht durch die Bürgerkartenfunktion auch den Zugang zu Services des E-Government. Aufgrund von verloren gegangenen Karten und generellen Neuausstellungen werden jährlich bis zu 400.000 neue Karten ausgestellt. Österreichweit ist diese Karte bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen gültig und ein wichtiges Dokument für die Versicherten.

 
Seit dem 2. Dezember werden die Wienerinnen und Wiener beim Besuch in einem Spital der Stadt Wien ersucht, neben ihrer E-Card auch einen gültigen Lichtbildausweis mitzunehmen. Ziel ist es, im Interesse aller PatientInnen und des Sozialsystems die Person, die eine E-Card vorlegt, eindeutig identifizieren zu können. Mit der letzten ASVG Novelle wiederum werden Ärzte und Krankenanstalten ermächtigt, sich im Zweifelsfall zur Chipkarte auch einen Ausweis vorlegen zu lassen.
 
Diese bereits getroffenen Maßnahmen zeigen vor allem eines auf, die Ausstattung der Chipkarte mit einem Lichtbild ist die logische Konsequenz aus diesen bereits punktuell gesetzten Maßnahmen und für die tägliche Praxis unerlässlich. 
 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, beim vorgesehenen umfassenden Austausch der E-Cards im Jahr 2010 ein Lichtbild verpflichtend vorzusehen und dem Nationalrat ehestmöglich einen entsprechenden Gesetzesvorschlage zu übermitteln.“

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.

Wien, am 10. Dezember 2009