909/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Gespräche mit der deutschen Regierung betreffend Grüne Gentechnik

 

 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es zur Grünen Gentechnik:

„Die Biotechnologie stellt eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft dar, die bereits weltweit etabliert ist. Deshalb wollen wir die verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik nutzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.

Wir treten für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein.

Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind.

Beim erlassenen Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet. Der Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unterstützt.

Um eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene  GVO zu ermöglichen, werden wir das Gentechnikgesetz und das EG Gentechnikdurchführungsgesetz ändern. Dort werden wir eine Ermächtigung schaffen, um offizielle Probenahme- und Nachweismethoden festzulegen. Zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz streben wir eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an.

 

 

Damit ist der in der Öffentlichkeit umstrittenen Grünen Gentechnik ein eigener Absatz im Koalitionübereinkommen gewidmet, der einen Schwenk Deutschlands hin zu einem Pro-Gentechnikkurs bedeutet.

 

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖL) hat die Festlegungen zur Grünen Gentechnik scharf kritisiert. Dass es mit der Gen-Kartoffel Amflora ein konkretes Produkt in den Vertrag geschafft habe, sei ein "unglaublicher Vorgang", so Vertreter des BÖL.


 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Union und FDP aufgefordert, das Anbauverbot des Genmais MON 810 beizubehalten und sich von ihrem Pro-Gentechnikkurs zu verabschieden. Die Ankündigung, die Nulltoleranz für in der Europäischen Union nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen zu kippen, wäre "der Anfang vom Ende der Gentechnikfreiheit in Deutschland", meinten Vertreter des BUND. "Wenn in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen über Lebensmittel und Tierfutter unkontrolliert in die Supermarktregale gelangen, wird dem Verbraucher jede Wahlfreiheit genommen. Nach EU-Recht sei die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln verboten, die mit nicht zugelassenen Genkonstrukten verunreinigt sind. Bisher seien hauptsächlich Lieferungen aus den USA davon betroffen.“

 

 

Im derzeit geltenden Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP steht unter „GVO-freien Anbau weiter absichern“:

Die große Mehrheit der Bevölkerung lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Der GVO-freie Anbau in Österreich muss über entsprechende Rahmenbedingungen abgesichert werden. Die Wahlfreiheit und damit Gentechnikfreiheit für biologisch, aber auch konventionell wirtschaftende Betriebe, sowie für die Konsumenten muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Die Regierung tritt auf EU-Ebene dafür ein, dass das Selbstbestimmungsrecht auf einen GVO-freien Anbau anerkannt wird und diesbezügliche Kooperationen zwischen Regionen und Nachbarstaaten gefördert werden.

 

Und weiter:

Gentechnik-Freiheit: Es bleibt unser Ziel, Österreich Gentechnik-frei zu halten. Unter Respektierung unserer internationalen Verpflichtungen werden wir deshalb die striktest-möglichen nationalen Regelungen aufrecht erhalten. Die Wahlfreiheit des Konsumenten sollte durch klare Kennzeichnung gewährleistet werden.

 

 

Da Österreich auch künftig die Stimmen der deutschen Vertreter in der EU benötigen wird, um sein Gentechnik-Anbauverbot aufrechtzuerhalten, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht ehebaldigst mit der Deutschen Regierung in Kontakt zu treten, um ihr die Bedenken und Vorbehalte Österreichs zur Grünen Gentechnik darzulegen und darauf hinzuwirken, dass Deutschland das Anbauverbot für Gentechnik insbesondere in Österreich unterstützt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.