911/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Wechsel und Kündigung der Pensionskasse

 

Wir bekennen uns angesichts der demografischen Entwicklung (->verfehlte Familienpolitik der SPÖ und ÖVP Regierungen) zu der Möglichkeit, ergänzend zur staatlichen Alterssicherung über den Arbeitgeber (zweite Säule) oder privat (dritte Säule) für die Pension anzusparen und dies auch in gewissem Rahmen steuerlich zu fördern (beispielsweise mit einer  prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge und dergleichen).

 

An die 60.000 Personen in Österreicher beziehen derzeit eine Firmenpension. Weitere 550.000 Personen haben eine diesbezügliche Vereinbarung geschlossen und werden zukünftig in den Genuss einer Firmenpension kommen. Ziel aller Zusatzpensionen ist es, die so genannte Pensionslücke, also den Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und staatlicher Pension, abzufedern.

 

Die Ereignisse an den Börsen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass Fondsbeteiligungen keine ausfallsichere Veranlagungsform mit garantierten Gewinnen darstellen. Verantwortungslose und nur kurzfristig orientierte Manager haben gewaltige Blasen erzeugt, die geplatzt sind, bzw. im Begriff sind zu platzen.

 

Im Fall von Pensionsfonds ist es besonders wichtig, dass das investierte Geld verantwortungsbewusst und nicht spekulativ veranlagt wird. Verluste in diesem Bereich beeinflussen auf nachteilige Weise direkt die Lebensplanung unzähliger Menschen. Eine angemessene Schlussfolgerung daraus kann nur sein, dass die Betroffenen in Zukunft die Pensionskasse, in die ihr Betrieb für sie investiert, selbst bestimmen und auch das Recht haben, diese zu wechseln.   

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage, die die Möglichkeit eines Wechsels sowie allenfalls einer Kündigung der Pensionskasse vorsieht, vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisungen an den Finanzausschuss ersucht.