912/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Neubauer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend EU-Zinsenrichtlinie

 

Wie die Versicherungsrundschau in ihrer diesjährigen Oktoberausgabe berichtet, soll der Geltungsbereich der EU-Zinsenrichtlinie auf Lebensversicherungen ausgedehnt werden, wobei, wie im Magazin weiter zu lesen ist, nach derzeitigem Wissensstand die kapitalbildende Lebensversicherung zur Diskussion steht.

 

Im Folgenden wird die Versicherungsrundschau 10/09, Seiten 13 und 14 zitiert: „Die seit 2005 geltende Zinsenrichtlinie der EU war in erster Linie als Mittel zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen konzipiert. 2008 wurden die Ergebnisse evaluiert und die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Anleger beträchtliche Umgehungsmöglichkeiten hätten, die geschlossen werden müssten. In diesem Zusammenhang kam auch die Lebensversicherung und im Besonderen die fonds- oder indexgebundene Form in das Visier der EU …. Nach dem derzeitigen Stand geht es darum, dass Versicherungen, die folgende Charakteristika aufweisen, der Zinsenrichtlinie unterworfen werden könnten: Versicherungen, bei denen mehr als 40 Prozent an Fonds oder Indices gebunden sind. In diesem Bereich ergibt sich die Problematik, dass von einem 40-Prozent-Anteil der Veranlagungen beim Abschluss der Versicherung die Rede ist. … Nicht unter die Zinsenrichtlinie fallen würden nach einem ergänzenden Vorschlag der Schwedischen Präsidentschaft Produkte, die eine fixe, monatliche Pensionszahlung für mindestens fünf Jahre vorsehen. … Wenn also offensichtlich die schwierige Frage geklärt sein wird, welche Typen von Lebensversicherungen der Zinsenrichtlinie zu unterwerfen sind, wird die noch viel schwierigere Frage der Besteuerung größte Probleme aufwerfen.“

 

Da die Erträge der Lebensversicherungen dem Versicherungs- und somit dem Vorsorgebereich zuzuordnen sind, dürfen sie nicht der Zinsenrichtlinie unterworfen werden. Aus Sicht der FPÖ handelt es sich nicht um eine mit andern Anlageformen vergleichbare Anlage.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Lebensversicherungen weiterhin von der EU-Zinsenrichtlinie ausgenommen bleiben.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisungen an den Finanzausschuss ersucht.