915/A XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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ANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 81/2009, wird wie folgt geändert:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

§ 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert und lautet:

 

„(1) Die Universitäten sind vom Bund zu finanzieren. Dabei sind die finanziellen Leistungsmöglichkeiten des Bundes, seine Anforderungen an die Universitäten und die Aufgabenerfüllung der Universitäten zu berücksichtigen. Für die Jahre 2010 bis 2015 erhalten die Universitäten gemäß Abs. 7 jeweils ein Globalbudget in mindestens folgender Höhe:

 

2,772 Mrd. Euro im Jahr 2010

3,004 Mrd. Euro im Jahr 2011

3,154 Mrd. Euro im Jahr 2012

3,309 Mrd. Euro im Jahr 2013

3,469 Mrd. Euro im Jahr 2014

3,634 Mrd. Euro im Jahr 2015.“

 

 

 

Begründung:

 

 

Ziel muss sein, den Wissenschaftsstandort Österreich durch Verbesserung universitärer Infrastrukturen gegenüber den global besten Universitäten in Lehre, Forschung und Kunstentwicklung nachhaltig konkurrenzfähig zu machen sowie die Zahl der StudienanfängerInnen und AbsolventInnen zu erhöhen, um so schließlich die Entwicklung einer politisch, sozial, und ökonomisch zukunftsfähigen Gesellschaft sicherzustellen. 

Wenn Österreich gestärkt aus den anspruchsvollen globalen ökonomischen Herausforderungen der letzten Monate/Jahre hervorgehen soll, so ist dies der Zeitpunkt in Bildung, höhere Qualifikation und größere soziale Durchlässigkeit sämtlicher Bildungssektoren zu investieren. Österreich in einer zunehmend auf Information, Wissenschaft, Kunst und Bildung basierenden internationalen Umgebung als „Player“ zu positionieren, verlangt nach schnellem, und entschiedenem Handeln.

Durch die hier ausgeführten Maßnahmen zu einer Zusatzfinanzierung der Universitäten, die bis zum Jahr 2015 eine weitestgehende Annäherung an das von der EU vorgeschlagene Ziel, 2% des BIP für den Universitäts- und Hochschulsektor aufzuwenden,  bringen soll,  wird es möglich sein, die bedeutendsten ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen seit der Industriellen Revolution mit zu gestalten, und Österreich erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Im Sinne des Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturstandortes Österreich, ist durch Bereitstellung ausreichender Mittel sicherzustellen, dass sämtliche Bildungseinrichtungen, insbesondere aber Universitäten, Orte kritischer Selbstreflexion, persönlicher Entwicklung, innovativen und gesellschaftskritischen Denkens bleiben können. Nur so kann es gelingen, dass Studien nicht einzig als Investments, sondern konstitutive Elemente einer offeneren, sozialeren und demokratischeren Gesellschaft wahrgenommen werden.

Erstklassige Universitäten, sowie kritische Lehrende und Studierende, und die Förderung von Grundlagenwissenschaften und Kulturvermittlung können und  müssen einen wichtigen Beitrag  zu einer besseren, gerechteren und demokratischeren Gesellschaft leisten. Die Erhöhung universitärer Mittel, ist Grundlage dafür, den Weg in eine erfolgreiche, in jeder Hinsicht prosperierende österreichische, und europäische Zukunft zu ebnen.  

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.