920/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Grünewald, Musiol, Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer sozialen Staffelung des Selbstbehaltes bei In-vitro-Fertilisation

 

Begründung

 

Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF-Fonds-Gesetz) eingerichtet wurde, in Kraft. Gegenstand dieses Gesetzes ist die Kostenübernahme der In-vitro-Fertilisation durch den Bund.

Zu diesem Zweck wurde beim Bundesministerium für Gesundheit ein Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet. Durch diesen Fonds werden 70 Prozent der Kosten der in-vitro-Fertilisation gedeckt. Die restlichen 30 Prozent der Kosten sind von den Patientinnen und deren Partnern selbst zu tragen.

Der Selbstbehalt beträgt in Abhängigkeit von den Medikamentenkosten ca. 1.000 Euro pro Versuch.  Bei 4 vom Fonds mitfinanzierten Versuchen sind das bereits 4.000 Euro.

Es liegt auf der Hand, dass sich derzeit nur sozial bessergestellte Paare eine In-vitro-Fertilisation leisten können.  Eine soziale Staffelung des Selbstbehaltes würde diese Methode auch für weniger gut verdienende Paare möglich machen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des IVF-Fonds-Gesetzes vorzulegen, in der eine soziale Staffelung des Selbstbehaltes bei IVF verankert ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.