928/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung

 

Begründung

 

Die verfassungsrechtliche Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention stellt einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung einer neuen, partizipativen Kinder- und Jugendpolitik dar, die sich - unter der Prämisse, dass in Österreich alle Kinder gleich viel wert sind - dem Schutz vor Diskriminierung, dem Kindeswohl, der Gendergerechtigkeit und der Chancengleichheit verpflichtet sieht.

 

Der dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern setzt die in der UN-Kinderrechtskonvention eingeräumten Rechte jedoch nur teilweise und unvollständig um.

 

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorzulegen, das jedenfalls folgende Punkte erfüllt:

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Kinder- und Jugendorganisationen in den Gesetzwerdungsprozess einzubeziehen und somit das Recht auf Mitsprache zu gewährleisten.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.