929/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines Insolvenzrechts für Bundesländer

 

 

 

Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Haushaltsführung des Bundes. Gemäß § 2 hat der Bund die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nachhaltig geordnete Haushalte insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzustreben. Die Zielsetzung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes kann aber nicht isoliert von der Finanzlage der Bundesländer betrachtet werden. Das österreichische Insolvenzrecht enthält keine Regelungen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit von Bundesländern. Während für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Gemeinden eine herrschende Lehre und entsprechende Rechtsprechung existiert, würde mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Landes Kärnten juristisches Neuland betreten werden. Es ist daher dringend erforderlich, für diesen finanzpolitischen SuperGAU rechtliche Regelungen vorzubereiten. Ziel muss es sein, die von einem Bundesland ausgehenden Risiken für den Gesamtstaat einzugrenzen, sowie die Möglichkeit zu schaffen, einen Regierungskommissär für das Bundesland einzusetzen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslandes getroffen werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.