936/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Am 27.01.2022 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Neubauer, Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsetzung der Ergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss

 

Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments und die aus dieser ableitbaren Feststellungen werden von den unterfertigten Abgeordneten wie folgt erläutert:

 

 

   I.        Einleitung

 

 

1)    Gründe für das Einsetzen des Untersuchungsausschusses

 

Die Bundesministerin für Inneres präsentiert einen Verfassungsschutzbericht unter anderem mit folgendem Inhalt:

 

„Beeinflussung politischer Parteien (Seite 71/72)

 

Ausländische Nachrichtendienste versuchen durch die Streuung vermeintlicher und teils unwahrer Fakten eine Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit und österreichischen Medienlandschaft zu erreichen.

 

Durch gezielte Desinformation soll ein politischer Druck auf Behörden erzeugt werden. In jüngster Vergangenheit wurden etwa gesteuerte parlamentarische Anfragen, noch bevor diese über den offiziellen Weg in Ministerien einlangten, im Auftrag von ausländischen Nachrichtendienst-Offizieren durch österreichische Staatsbürger an fremde Nachrichtendienststellen übermittelt.“

 

Durch diese Passage im Verfassungsschutzbericht wird bewusst von der ÖVP eine Diskussion provoziert, durch fadenscheinige Behauptungen am köcheln gehalten und an die Medien gespielt. Als Erster gerät der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky ins mediale Schussfeld. Ihm wird vorgeworfen, eine parlamentarische Anfrage im Sinne des kasachischen Geheimdienstes gestellt zu haben. Diese Behauptung verfolgt nur den einen Zweck und nur deswegen findet diese Passage Eingang in den Verfassungsschutzbericht, um sich bei der FPÖ für die Ausübung des Interpellationsrechtes zu revanchieren, was von einigen ÖVP-Regierungsmitgliedern (insb. Innenministerin Maria Fekter) offensichtlich als lästig empfunden wird, obwohl nach dem Bundes-Verfassungsgesetz die Mitglieder des Nationalrates befugt sind, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Kurze Zeit später kommt ein Justizskandal ans Licht der Öffentlichkeit. Es wird bekannt, dass die Telefondaten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler von der Staatsanwaltschaft und dem Büro für interne Angelegenheiten (BIA) überprüft worden sind. Der als Zeuge geführte Abgeordnete Westenthaler ist ohne Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität Ziel von Telefonüberwachungsmaßnahmen und Ermittlungen geworden. Hintergrund: Westenthaler hatte in einer BZÖ-Sitzung behauptet, er habe ein SMS von der Polizei bekommen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass gegen einen Wiener BZÖ-Funktionär wegen eines Drogendelikts ermittelt werde.

 

Am letzten Plenartag, dem 10. Juli 2009 wird schließlich der Grüne Spitzelskandal publik. FPÖ-Klubobmann HC Strache präsentiert im Nationalrat den Mailverkehr zwischen dem Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger und dem Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer, welcher Recherchen des Polizisten im Umfeld freiheitlicher Politiker zum Inhalt hat. Ziel war es, Verbindungen zwischen FPÖ-Funktionären und Rechtsextremen herzustellen.

 

Die FPÖ verlangt daraufhin einen Untersuchungsausschuss, dem - mit einem anderen Antrag - schließlich auch die anderen Fraktionen zustimmen. Neben den erwähnten Causen soll im U-Ausschuss auch die Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive oder ehemalige Nationalratsabgeordnete untersucht werden.

 

 

 

2)    Haltung der SPÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 

Wortmeldung zur „Kurzen Debatte über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“ am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung (Hervorhebungen durch den Verfasser):

 

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte einmal vorausschicken, dass das

eine Chance für das ganze Parlament ist, ein Beweis aber auch dafür, dass es ein sehr lebendiges Parlament ist, dass es rasch reagieren kann, dass man im Stande ist, hier einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dafür eine große Mehrheit, vielleicht sogar Einstimmigkeit zu erreichen und dass dann, wenn man diesen Ausschuss so konzipiert, dass er wirklich schnell, präzise seine Arbeit verrichtet, meiner Meinung nach auch wir beweisen können, dass wir handlungsfähig sind, dass uns Grundrechte ein ganz entscheidendes Anliegen sind und dass wir damit auch der Bevölkerung signalisieren sollten, dass es hier nicht nur um uns geht, sondern dass es eigentlich um die ganze Bevölkerung geht, denn es kann ja jedem passieren. Es kann sich hier nicht nur auf Abgeordnete beschränken, im Endeffekt kann das jeden betreffen.

Man muss daher auch in Zukunft sehr sorgfältig damit umgehen, wenn man hier im

Haus über Instrumentarien diskutiert, die die Möglichkeiten zur Bekämpfung von

bestimmter Kriminalität und von bestimmten Formen des Verbrechens erweitern. Da

muss man immer auf die Grundrechte und Menschenrechte ganz sorgfältig Rücksicht

nehmen. Das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt.

Ein zweiter wesentlicher Punkt dabei ist das, worum es letztlich gegangen ist. Man darf nicht über einen Umweg gehen, denn wenn jemand beschuldigt wird, der der

Immunität als Abgeordneter unterliegt, dann muss man ein gewisses Verfahren in

Gang setzen. Wenn man plötzlich eine anonyme Anzeige vorliegen hat, dann über den Weg einer Zeugeneinvernahme Telefonverbindungen überwacht, in den Erhebungen an diese Kontakte herankommen will, dann ist das eine Vorgangsweise, die nachdenklich macht.

Wenn nämlich zugleich dieser Abgeordnete zum Beispiel in einem

Untersuchungsausschuss ist und man möchte herausfinden, welche Kontakte er hat – und auf diese Art und Weise kann man das möglicherweise herausfinden, so wie es anscheinend der Fall war –, dann muss ich sagen, ist das natürlich auch eine Attacke gegen das Parlament, seine Kontrollrechte und die Möglichkeit, hier in einem

Untersuchungsausschuss ordentlich zu arbeiten.

Da finde ich, das ist wirklich noch allemal ein Grund, das im Rahmen eines

Untersuchungsausschusses genau zu untersuchen, genauestens zu untersuchen,

auch dann allfällige gesetzliche Änderungen durchzuführen. Außerdem muss man

auch herausfinden, ob das ein Einzelfall war. War das ein Einzelfall oder ist es

System? Gibt es mehrere Abgeordnete, die davon betroffen waren – wo auch immer?

Da ist hier ein breites Feld – und deswegen haben wir das auch so formuliert, Herr

Klubobmann Strache –, um diese Untersuchungen auch durchzuführen. Ich meine, es wird auch ein Reifezeichen sein, wenn man hier erfolgreich zu einem Ergebnis kommt.

Ein weiterer Punkt in diesem Antrag ist: Eine Fraktion wirft einer anderen Fraktion vor, dass man einen Beamten aufgefordert hat, ein Mitglied einer anderen Fraktion oder mehrere Mitglieder einer anderen Fraktion zu bespitzeln, letztendlich ein

Bespitzelungssystem aufzubauen. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf und ist daher auch ein Grund dafür, dass dieser Untersuchungsausschuss zu Recht eingesetzt wird, denn auch dieser Punkt ist sehr genau zu untersuchen. Daher bin ich sehr, sehr froh darüber, dass dieser Punkt ebenfalls in diesem Antrag enthalten ist.

Der dritte Punkt betrifft Hinweise – vermutete Hinweise –, dass ausländische

Geheimdienste auf Abgeordnete eingewirkt haben, gewisse Anfragen einzubringen. Im Wesentlichen ist das genauso eine wesentliche Sache, denn hier geht es auch um das Interpellationsrecht. Ich finde, das ist ein ganz wesentliches Recht, das wir hier im Hause haben, das es zu schützen gilt. Zugleich ist aber wichtig, dass das, wenn es diese Vorwürfe gibt, hier ebenfalls untersucht wird. Daher wird das erst im dritten Punkt ebenfalls aufgearbeitet.

Ich glaube, das Hohe Haus hat hier eine Aufgabe zu erfüllen. Der Ausschuss, der

permanent erklärt wird, hat hier eine Aufgabe zu erfüllen, die sehr, sehr wichtig ist, die aber etwas über unseren Kreis hinaus signalisieren sollte. Es soll nicht so ausschauen, als ob wir uns das richten, wenn wir betroffen sind, aber wenn es die Bürgerinnen und Bürger betrifft, dann reagieren wir nicht so schnell. Das soll dann dazu führen, dass, wenn hier unsere Arbeit erfolgreich beendet ist, entsprechende Konsequenzen folgen – sei es gesetzlicher Natur oder entsprechende Sensibilitäten, die auch künftige Instrumentarien für die Exekutive, für die Justiz oder sonst wo betreffen.

Das ist ganz entscheidend: Es geht um die Grundrechte der Republik und die haben

wir im höchsten Maße zu respektieren

 

 

 

3)    Haltung der ÖVP zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 

Wortmeldung zur „Kurzen Debatte über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“ am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung (Hervorhebungen durch den Verfasser):

 

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben als Repräsentanten des Volkes hier besondere Aufgaben zu erfüllen, Gesetzgebung, Kontrolle auszuüben. Wir haben das unabhängig und unbeeinflusst zu tun; dazu genießen wir unter anderem Immunität – zu Recht.

Und jetzt stehen Vorwürfe im Raum, dass einerseits im Rahmen von Erhebungen

gegen Dritte auch Überwachungen von Abgeordneten durchgeführt worden seien. Es

ist schon darauf verwiesen worden und auch heute in der Präsidiale darüber diskutiert worden, dass es hier möglicherweise einen Bereich der Rechtsunsicherheit oder sogar eine Lücke im Gesetz gibt. Dazu haben wir einvernehmlich auch einen Ausschuss oder eine Kommission eingesetzt, die das besprechen und allenfalls auch

Gesetzesänderungen vorschlagen soll.

Es steht ein zweiter Vorwurf im Raum: jener der Einflussnahme ausländischer

Geheimdienste – keine Kleinigkeit! – auf Abgeordnete dieses Hauses.

Und es steht ein dritter Vorwurf im Raum, nämlich der Vorwurf der Bespitzelung von

Abgeordneten durch Abgeordnete.

Ganz abgesehen davon, dass meines Erachtens mit Sicherheit, nachdem das Ganze

unter Zuhilfenahme eines hochrangigen Beamten im Kriminaldienst geschehen sein

soll, disziplinäre Maßnahmen anstehen, rufen all diese drei Vorwürfe dringend nach

einer Untersuchung, weil wir einerseits aufgrund unserer besonderen Stellung und

aufgrund unserer besonderen Aufgabenstellung diese Unabhängigkeit, die für die

Ausführung unserer Aufgaben notwendig ist, auch in besonderem Maße schützen

müssen. Und ein Zweites, meine Damen und Herren: Als Repräsentanten des Volkes, die wir mit einer Sonderstellung ausgestattet sind, haben wir auch eine besondere Verantwortung, nämlich eine Verantwortung, unsere Glaubwürdigkeit zu schützen und unsere Glaubwürdigkeit zu pflegen. Und seien wir alle miteinander ehrlich: Wir tun doch viel zu oft auch Dinge, die unserer Glaubwürdigkeit nicht besonders gut tun. Ich meine nicht nur Debatten über Sommerpausen und Ähnliches – das sind ja noch die gelinderen Dinge, auch wenn sie unsinnig sind –, aber so manche Aktionen, die wir setzen, so manche Äußerungen, die wir machen, sind nicht dazu angetan, die Glaubwürdigkeit dieses Hauses zu gewährleisten und der Bedeutung der Aufgabe, die wir hier erfüllen, auch wirklich gerecht zu werden.

Darum haben wir uns selbstverständlich darum bemüht, diesen Untersuchungsausschuss zustande zu bringen, weil es darum geht, uns einerseits in unserer Unabhängigkeit zu schützen, und andererseits auch die Glaubwürdigkeit von uns allen zu schützen oder notfalls wieder herzustellen.

Ich kann Ihnen abschließend aus einer kurzen OTS unserer Innenministerin Maria

Fekter zitieren: „Aus tiefem Respekt vor dem Rechtsstaat und dem österreichischen

Parlament wollen wir gemeinsam für Transparenz und Klarheit arbeiten.“

Das ist unser Auftrag mit diesem Untersuchungsausschuss.

 

 

 

4)    Zustandekommen des Untersuchungsausschusses

 

Am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung des Nationalrates wurden gemäß § 33 GOG folgende Anträge betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht:

 

Von der FPÖ:

 

A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Ausspionieren von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 5, ÖVP: 5, FPÖ: 3, BZÖ: 2, GRÜNE: 2 einzusetzen.

 

 

Gegenstand der Untersuchung:

 

Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung der Bundesministerin für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport im Zusammenhang damit, ob Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport Abgeordnete und deren Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspioniert haben und es dadurch zu Rechtsverletzungen, insbesondere zu Grundrechtsverletzungen von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären gekommen ist seit dem Jahr 2004 sowie der Grüne Spitzel- und Datenmissbrauchsskandal.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

 

  1. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen ausspioniert worden sind;

 

  1. Aufklärung, welche Abgeordneten im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen, zur Umgehung der Rechtsvorschriften über die Immunität, als Zeuge geführt wurden und so überwacht worden sind;

 

  1. Aufklärung, ob es in den letzten Jahren politisch motivierte widerrechtliche Untersuchungen unter Umgehung des Immunitätsrechts gegeben hat;

 

  1. Aufklärung, ob es im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen zu gesetzlich nicht gedeckten Überwachungsmaßnahmen insbesondere gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre gekommen ist;

 

  1. Aufklärung, ob das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) oder andere Bundeseinrichtungen für parteipolitische Zwecke missbraucht worden sind;

 

  1. Aufklärung, ob es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufträge an die Sicherheitsbehörden – insbesondere das BIA – und der dazugehörigen Vorgänge innerhalb des Justizressorts zu unsachlichen Differenzierungen je nach Betroffenem in der Vorgangsweise kam;

 

  1. Aufklärung, ob Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre amtsmissbräuchlich tätig geworden sind;

 

  1. Aufklärung, ob sich mehrere Angehörige eines oder mehrerer Bundesministerien sich politisch motiviert zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, um Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspionieren zu können;

 

  1. Aufklärung, ob und von wem Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS zum Amtsmissbrauch angestiftet wurden;

 

  1. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre von Angehörigen des BMI, des BMJ und des BMLVS ausspioniert worden sind;

 

  1. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS durch Missbrauch der Infrastruktur und Logistik einer öffentlichen Dienststelle gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre Recherchen durchgeführt haben;

 

  1. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS von wem Gegenleistungen für die Überwachung oder Recherche erhalten haben;

 

  1. Aufklärung, in wie weit politische Funktionäre und deren Mitarbeiter im Kabinett des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von Angehörigen des BMI, des BMJ und des BMLVS ausspioniert worden sind;

 

  1. Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

 


 

 

Untersuchungsauftrag:

 

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, und sonstige Unterlagen des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

 

 

 

Begründung:

 

Die Überwachung und Bespitzelung von Politikern und ihrem Umfeld war schon einmal Thema im Hohen Haus und führte unter anderem zum Untersuchungsausschuss betreffend die Vertuschung von Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten, welcher aber im Herbst des Vorjahres auf Grund der Beendigung der Gesetzgebungsperiode noch vor Prüfung der wesentlichsten Untersuchungsgegenstände auslief.

 

Da es nun wieder zu mehreren skandalösen Vorfällen kam, ist die Aufklärung dieser Sachverhalte unumgänglich.

 

 

Fall 1:

 

Den folgenden Briefen ist zu entnehmen, dass Nationalratsabgeordneter Ing. Peter Westenthaler im Zuge einer Einvernahme als Zeuge durch das Büro für Interne Angelegenheiten feststellen musste, dass hinsichtlich seines Telefonanschlusses seitens der Staatsanwaltschaft Wien eine Rufdatenrückerfassung veranlasst wurde. Alle Gespräche an dem genannten Tag wurden somit von dieser Rufdatenrückerfassung aufgezeichnet und zwar ohne sein Wissen und unter Umgehung der Immunität, die er als Abgeordneter zum Nationalrat inne hat.

 

Dieser Fall ist durch Schreiben vom 9. Februar 2009 an die Staatsanwaltschaft Wien und durch Schreiben vom 9. Juli 2009 von Nationalratspräsidentin Mag. Prammer dokumentiert.

 

Der Nationalrat wurde in diesem Zusammenhang weder informiert noch sonst irgendwie befasst.

 

„Der Standard" vom 10.07.2009 berichtete unter der Überschrift „Politiker-Handys nicht immun – Dass Justiz und Polizei auf Westenthalers Daten zugreifen durften, macht Sorgen“ unter anderem folgendes:

„(…) Das Büro für interne Angelegenheiten bestätigte den Vorgang, sieht aber kein Fehlverhalten bezüglich der Überprüfung der Telefon-Ein-und Ausgänge Westenthalers. BIA-Chef Martin Kreutner erklärte, man habe lediglich im Auftrag der Staatsanwaltschaft gehandelt und diese habe auf Nachfrage zugesichert, dass das zulässig sei. (…)“

 

Die Überwachung des Nationalratsabgeordneten Peter Westenthaler stellt einen Demokratieskandal ersten Ranges dar und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage und das Verhalten des Leiters des Büros für Interne Angelegenheiten mehr als alarmierend.

 

 

 

 

Fall 2:

 

Der angeführte Mail-Verkehr des Abgeordneten Öllinger mit Herrn Uwe Sailer, seines Zeichens Kriminalbeamter, ehemaliger Gruppenführer der IT-Gruppe im Landeskriminalamt Oberösterreich und Gerichtssachverständiger für das Fachgebiet forensische Datensicherung, spiegelt die Versuche Nationalratsabgeordnete der FPÖ, wie zum Beispiel die Nationalratsabgeordneten Strache und Fichtenbauer, und deren Mitarbeiter sowie politische Funktionäre der FPÖ zu bespitzeln und auszuspionieren wider.

 

Der Verdacht liegt nahe, dass hiebei Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, eben Herr Sailer, amtsmissbräuchlich gegen Abgeordnete des Nationalrates sowie gegen weitere Personen der Freiheitlichen Partei tätig geworden sind.

 

Wenn man einen Blick auf das Beschlussprotokoll der Klubleitung der Grünen vom 7. Jänner 2009 wirft, ist die dort vorgegebene Linie ganz klar ersichtlich. So sind auch die Kampagnen der Grünen gegen den ehemaligen Bundesminister Platter und auch gegen die Bundesministerin für Inneres Fekter nach diesem System abgeführt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Unter anderem wurden dem Freiheitlichen Parlamentsklub folgende Dokumente zugespielt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Diese Dokumente beweisen, dass es zu einer systematischen Ausspionierung von Politikern gekommen ist und zwar im Auftrag von Grün-Abgeordneten Öllinger.

Dabei wurde der staatliche Apparat offenkundig missbraucht.

 

Dieser Sachverhalt wird auch durch eine Pressemeldung (APA218) vom 10. Juli 2009 bestätigt:

„(…) Der Grüne Peter Pilz meinte auf die Vorwürfe Straches sarkastisch, er "danke" diesem, dass er zeige, dass das Innenministerium "ein Instrument der Grünen ist". Die FPÖ werde nun Gelegenheit haben, dies auch darzulegen. Zu den FPÖ-Vorwürfe gegen Öllinger merkte Pilz an, dass der Grüne Sozialsprecher lediglich einer privaten Forensik-Firma von Uwe S. einen Auftrag erteilt habe. Öllinger selbst war für eine Stellungnahme gegenüber der APA vorerst nicht erreichbar. (…)“

 

Über Herrn Sailer steht in der Zeitschrift „kriminalpolizei“ Ausgabe 4/2006 folgendes zu lesen:

 

„(…) Der EDV-Spezialist
Nun, jeder Kenner der Vorgänge in der Alpenrepublik weiß, dass dies nicht die ganze Wahrheit ist. Wie der Fall eines Linzer Kriminalbeamten zeigt: Uwe
Sailer, Jahrgang 1956, war bei der Bundespolizeidirektion Linz, Gruppe Betrug und Wirtschaftsdelikte, tätig. Im Jahr 1996 wurde klar, dass man Spezialisten für das Auswerten von Computerdaten bei der Kripo braucht. Uwe Sailer interessierte sich für die Thematik und begann eine umfangreiche Ausbildung zum Datensicherer. Er belegte Kurse für Computerforensik beim BMI sowie bei zahlreichen Privatunternehmen, die auf Datensicherung spezialisiert sind. Besonders im nördlichen Europa gibt es langjähriges Know how über das professionelle Finden und Aufbereiten von Computerdaten für Gerichtsverfahren. Teile der Kurse wurden im Ausland durchgeführt. Als Abrundung seiner Ausbildung studierte Sailer einige Semester Jus und Informatik.
Sailer im Gespräch mit der „Kriminalpolizei“: „Man muss diesen Job lieben, um erfolgreich zu sein. Permanente Weiterbildung ist auch selbstverständlich, da sich die Computertechnologie rasend schnell entwickelt. Wichtig ist vor allem, unter der Unmenge an gespeicherten Daten, die für das Gerichtsverfahren wesentlichen Daten zu sichern und klar verständlich auszuwerten.“

 

Sachverständiger für Datenforensik
Sailer war seit 1997 ausschließlich als Datensicherer tätig und konnte bei zahlreichen Straftaten wesentlich bei der Aufklärung mithelfen. Außer den klassischen IT-Delikten wie Betrug und Wirtschaftskriminalität, wurde Sailer auch bei OK-Fällen und sogar bei Suchtgiftfällen beigezogen. Sailer wurde 2001 zum Gruppenführer bestellt. Seine professionelle Arbeit führte dazu, dass er immer öfter von den Gerichten als Sachverständiger zugezogen wurde. 2003 wurde er schließlich zum ersten gerichtlich beeideten Sachverständigen für Datenforensik bestellt.
Doch dann kam der 1. Juli 2005. Und die Polizeireform. Die Leitungsfunktion der IT-Gruppe im Landeskriminalamt Oberösterreich war zu besetzen. Aber: kein einziger Datensicherer aus einer Polizeidirektion wurde für fähig befunden, der neuen Truppe anzugehören. Es kamen ausschließlich Ex-Gendarmen zum Zug.
Uwe
Sailer dazu: „Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass ich zu intelligent sei, danach wurde mir vorgeworfen, nicht teamfähig zu sein.“
Waren die Kriminalisten der Gendarmerie alle „fachlich besser“? Ein Personalvertreter der ehemaligen BPD-Linz berichtet, dass es bei den Verhandlungen ein sehr gutes Einvernehmen zwischen dem schwarzen Gendarmeriegewerkschafter Kepic und der ebenfalls ÖVP-nahen Führungsspitze, General Josef Holzinger (Ex-Gendarm) und dessen Stellvertreter Generalmajor Pilsl gegeben hat. Für den Nicht-Gendarmen und parteilosen Uwe
Sailer keine guten Voraussetzungen auf einen adäquaten Posten. So hat es auch von der Personalvertretung keinen Einspruch gegen die Besetzung der IT-Gruppe gegeben.
Sailer arbeitet nun bei der Gruppe Fahndung und Assistenzleistung des SPK-Linz. Wo seine jahrelange und kostspielige Ausbildung nutzlos ist! Er verlor seine Bewertung als Gruppenführer und ist als einfacher Sachbearbeiter eingestuft. Der Dienstgeber ist am Fachwissen von Uwe Sailer offenbar nicht interessiert, die Gerichte sind es umso mehr. Uwe Sailer ist immer noch der einzige Gerichtssachverständige für Datenforensik in Österreich. Und fertigt in dieser Funktion Gutachten über die Arbeit seiner Nachfolger im Landeskriminalamt an.
Uwe
Sailer ist, wie man hört, bei weitem nicht der einzige Polizist, der durch den großen Rost gefallen ist. Ähnliche unschöne Vorgänge gab es quer durch Österreich. Es wird noch eine Weile dauern, bis die „Patchworkfamilie Polizei“ ihre internen Machtkämpfe überstanden hat und endlich wieder die Arbeit im Mittelpunkt steht.“

 

Des Weiteren findet sich Herr Sailer auch in der Liste der Gerichtssachverständigen:

 

Fall 3:

 

Im Mai 2008 wurde durch das Abwehramt im Kabinett von Verteidigungsminister Darabos die Manipulation eines Telefonapparats entdeckt. Im "Profil" vom 23. März 2009 wurde der Verdacht geäußert, dass andere Mitarbeiter des Abwehramts den Telefonapparat des Kabinettsmitarbeiters, es handelte sich um den Pressesprecher des Ministers, Answer Lang, manipuliert haben.

 

„Die Presse" vom 26. März 2009 berichtete, dass der Telefonapparat derart manipuliert worden war, dass es sich höchstwahrscheinlich um interne Spionage gehandelt hat. Im Falle eines Anrufs bei Answer Lang schaltete sich bei ihm die Freisprechanlage ein, ohne dass es Lang sehen konnte. Wenn Lang einen wichtigen Termin hatte musste ihn der „Spion“ lediglich anrufen und durfte nach dem Gespräch nicht auflegen. Man konnte das Gespräch im Raum mithören.

 

 

Fall 4:

 

Am 30. Juni 2009 berichtete die Zeitung „Heute“ von einem Einbruch im so genannten „Haus des Sports“ in der Prinz Eugen Strasse 12. Dort hat Verteidigungsminister Darabos nun sein Büro. Auch im Büro des Ministers wurde eingebrochen. Es soll sich um Profis gehandelt haben. Das Büro im „Haus des Sports“ ist nicht nach denselben Sicherheitsvorschriften gesichert wie das Verteidigungsministerium selbst. Da sich Verteidigungsminister Darabos die meiste Zeit im Haus des Sports aufhält, ist laut „Heute“ zu befürchten, dass Spione versucht haben könnten dort an militärische Geheimnisse gelangen zu können.

 

 

Fall 5:

 

OTS0265 5 II 0329 PWR0001                             Do, 09.Jul 2009

„Wiener Zeitung: Unterbergers Tagebuch: "Vorsicht Staatsanwalt"

Und jetzt werden auch noch die Telefonate von Abgeordneten überwacht. Weil ein Polizist mit einem oppositionellen Volksvertreter über Polizeieinsätze geredet haben soll. Wenn so etwas schon bei Abgeordneten möglich ist, sollte sich niemand wundern, was insgeheim so alles bei Anwälten, Priestern oder Journalisten überwacht wird.

 

   Die Staatsanwälte im Raum Wien sind zur Gefahr für den Rechtsstaat geworden - auch wenn das aus Angst vor ihrer seit der Strafprozessreform vermehrten Macht nur wenige auszusprechen wagen. Dies zeigt neben den kontrollierten Telefonaten des (in anderen Zusammenhängen zweifellos unerquicklichen) Peter Westenthaler auch die Strafverfolgung gegen einen weiteren Oppositionspolitiker, nämlich (den in anderen Zusammenhängen ebenfalls unerquicklichen) Martin Graf. Anlass war ein banaler arbeitsrechtlicher Konflikt mit parteipolitischem Hintergrund. Graf hatte sich gegen seine Entlassung in Seibersdorf gewehrt und im darauf folgenden Vergleich eine Entschädigung erhalten. Etwas, was tausende Male passiert, worin aber die rund um Wien stramm rot geführte Staatsanwaltschaft - bisher als einzige - ein Strafdelikt sieht.

 

   Dass deren seltsame Aktionen besonders oppositionelle Gruppen treffen, konnte man auch in Wiener Neustadt beobachten. Dort wurde mit sehr aggressiven Methoden gegen radikale Tierschützer (gewiss eine ebenfalls ungustiöse Gruppe) vorgegangen - doch bisher ohne brauchbares Ergebnis.


 

   In dieses Sündenregister der StA gehört weiters der (erst später vom Gericht gestoppte) Gutachter in der Causa Meinl, der bestellt worden war, obwohl er schon vorher seine höchst einseitige Meinung zu Meinl publiziert hatte. Und der auch keineswegs ein Experte in der Sache war.

 

   Überaus bereitwillig eingestellt haben die dem Justizministerium unterstellten Staatsanwälte hingegen das Verfahren gegen einen der früheren Justizministerin nahestehenden Mann, der Urkunden manipuliert haben dürfte. Obwohl die Anzeige von einer Richterin gekommen war. Von Amtswegen!

 

   Ein Jahr lang verhindert haben die Wiener Staatsanwälte schließlich alle Erhebungen gegen weitere Täter im Fall Kampusch, obwohl eine hochrangige Kommission (mit immerhin zwei früheren Präsidenten von Höchstgerichten) dies dringend empfohlen hat. Wer hütet den Rechtsstaat vor seinen Hütern?“

 

 

Auf Grund des Auftretens von mehreren Fällen der Bespitzelung in der letzten Zeit und auf Grund der hier angeführten Informationen ist ein Untersuchungsausschuss, welcher die Aufgabe hat, Vorgänge im Bereich der Vollziehung zu untersuchen,  zur Überprüfung der damit im Raum stehenden Ausspionierungen, Überwachungen und Bespitzelungen von Abgeordneten, Mitarbeitern und anderen politischen Funktionären unumgänglich, da nur so wieder ein Vertrauen in die Demokratie und den Parlamentarismus in diesem Land hergestellt werden kann.

 

Nach Aufklärung dieser bedenklichen Umstände ist es unabdingbar, den vollständigen Schutz von Abgeordneten vor jeglicher Umgehung der Immunität und sonstiger Überwachung, durch geeignete gesetzliche Maßnahmen im Hohen Haus umzusetzen.  Des Weiteren sind auch amtsmissbräuchliche willkürliche Überwachungen und Bespitzelungen von Mitarbeitern und politischen Funktionären durch Angehörige von Bundesbehörden auf parlamentarischer Ebene strenger zu regeln.

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten

gem.  § 33 Abs.1 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

 

 

 

Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde abgelehnt.

 

 

 

 

 

 


 

Von vier Parteien, ÖVP, SPÖ, BZÖ und Grüne:

 

 

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf , Bucher, Dr. Pilz

Kolleginnen und Kollegen
gemäß § 33 GOG-NR

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und
Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis S:V:F:B:G =5:5:3:2:2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1.             Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. und XXIV. GP gesetzwidrig
überwacht wurden

2.             Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10. 7. 2009 erhobenen
Vorwurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld
des Parlaments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses
Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von
Mandataren.

und

3.   Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über
versuchte Einflussnahmen ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und
XXIV. GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA
vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die
Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Akten der
Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den
Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Gemäß § 33 verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer
Debatte.                                                                                                                   

 

 

Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ und Grünen einstimmig angenommen.

 

 

Der Vergleich zeigt, dass der von der FPÖ eingebrachte Antrag eine wesentlich breitere Basis für den Untersuchungsausschuss geschaffen hätte, während der Vierparteienantrag den Untersuchungsgegenstand schon von Anfang an einengte, was sich später rächen sollte.

 

 

 

5)    Folgender Beweisbeschluss wurde gefasst

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beweisbeschluss und Vorlage von Akten

gem. § 2 Abs 1 VO-UA

 

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wolle beschließen:

 

A.) Beweisbeschluss

 

Beweis wird aufgenommen über folgende Untersuchungsgegenstände:

 

 

1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

 

1.1.            Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls auf welche Weise in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Angehörige ausländischer Geheimdienste mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten genommen haben, ob und gegebenenfalls welche österreichischen Staatsbürger in diese Beeinflussung involviert waren, ob die betroffenen Abgeordneten von der Beeinflussung Kenntnis erlangten, und ob im Zusammenhang mit dieser Beeinflussung Vorteile an politische Funktionäre oder Dritte gewährt wurden.

1.2.            Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für Verfassungsschutz von Vorfällen im Sinne des Punktes 1.1. Kenntnis erlangte, und ob und gegebenenfalls welche Schritte zur Information des Nationalrates und zum Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor weiteren derartigen Interventionen ergriffen wurden.

 

2. Überwachung von politischen Mandataren

 

2.1.            Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, ob die Abgeordneten dabei als Zeugen oder Beschuldigte geführt wurden, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Strafverfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden, wobei jedenfalls aber nicht nur folgende Fälle untersucht werden sollen:

a)      die Einholung von Auskünften über Daten einer Nachrichtenübermittlung betreffend den Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 und allenfalls damit zusammenhängende weitere Maßnahmen;

b)      die Anregung der Beschlagnahme von Datenträgern des Abgeordneten Dr. Peter Pilz in einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für interne Angelegenheiten ;

c)      das Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und allenfalls weitere damit zusammenhängende Verfahren gegen den Abgeordneten Dr. Peter Pilz und dort allenfalls gegen Dr. Pilz oder weitere Personen verhängte Maßnahmen.

2.2.            Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maßnahmen nach dem 3. oder 4. Teil des SPG betroffen waren, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.3.            Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen Stellen überwacht wurden, von der Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten bei diesen Stellen betroffen waren oder außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse geheime Informationen von diesen Stellen oder einzelnen Bediensteten erhielten, welche Vorgeschichte und Umstände jeweils dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den gegenständlichen Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im Weiteren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.4.            Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode allenfalls nach anderen Bestimmungen oder ohne gesetzliche Grundlage von staatlichen Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren, welche Umstände dazu führten, wer diese Überwachung anordnete und durchführte, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

 

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

 

3.1.            Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl Öllinger an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur „Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte Informationen zurückgriff und diese Informationen an den Abgeordneten Karl Öllinger übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres technische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienstzeit erbrachte.

3.2.            Aufklärung darüber, welche sonstigen Dienstleistungen der erwähnte Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode über Auftrag anderer Abgeordneter des Nationalrates oder des Bundesrates oder von Personen im Umfeld des Parlaments erbrachte.

3.3.            Aufklärung darüber, inwieweit in dieser Angelegenheit Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres Informationen mit Abgeordneten austauschten und wie diese Informationen Dritten zugekommen sind, insbesondere ob es dabei zur Begehung von Straftaten gekommen ist und welche Schritte zur Aufklärung dieser Taten unternommen wurden.

 

B) durch Ladung von Auskunftspersonen

 

Die Erstellung des Zeitplanes und der Ladungsliste wird für eine weitere Sitzung des Untersuchungsausschusses, voraussichtlich am 26.8.2009 in Aussicht genommen.

 

C) durch Beischaffung folgender Beweismittel:

 

Ad 1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

 

Bundesministerium für Inneres:

 

1.      Verfassungsschutzbericht 2009

2.      Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen und dem Vorgehen der Sicherheitsbehörden in folgenden Punkten:


 

a)      die mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit von Abgeordneten durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode;

b)     Erkenntnisse zu Personen, die in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode mittelbar oder unmittelbar für ausländische Geheimdienste Kontakte zu Abgeordneten hergestellt oder Informationen an Abgeordnete weitergegeben oder von diesen eingeholt haben;

c)      Erkenntnisse zu Vorteilen, welche hinsichtlich der Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode an Abgeordnete oder Dritte gewährt wurden;

d)     Vorgehen der Sicherheitsbehörden und des Bundesministeriums für Inneres im Hinblick auf den Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor der Beeinflussung durch ausländische Geheimdienste.

 

 

 

 

Bundesministerium für Justiz:

 

3.      Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a)      Strafverfahren betreffend die mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit von Abgeordneten durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode;

b)     Strafverfahren gegen Personen, die in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode mittelbar oder unmittelbar für ausländische Geheimdienste Kontakte zu Abgeordneten hergestellt oder Informationen an Abgeordnete weitergegeben oder von diesen eingeholt haben.

c)      Strafverfahren wegen Vorteilen, welche hinsichtlich der Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode an Abgeordnete oder Dritte gewährt wurden.

 

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

 

4.      Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusammenhang mit Erkenntnissen des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) zu folgenden Punkten:

a)      die mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit von Abgeordneten durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode;


 

b)     Personen, die in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode mittelbar oder unmittelbar für ausländische Geheimdienste Kontakte zu Abgeordneten hergestellt oder Informationen an Abgeordnete weitergegeben oder von diesen eingeholt haben;

c)      Vorteile, welche hinsichtlich der Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode an Abgeordnete oder Dritte gewährt wurden;

d)     Vorgehen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und nachgeordneter Dienststellen im Hinblick auf den Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor der Beeinflussung durch ausländische Geheimdienste.

 

 

Ad 2. Überwachung von politischen Mandataren

 

Bundesministerium für Inneres:

 

5.      Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen und dem Vorgehen der Sicherheitsbehörden in folgenden Punkten:

a)      Ermittlungen, in deren Rahmen bzw. aufgrund derer die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 hinsichtlich des Abgeordneten Ing. Westenthaler angeordnet wurde und allenfalls damit zusammenhängende weitere Maßnahmen;

b)     Ermittlungen zu der Herkunft der öffentlich gewordenen E-Mails des ehemaligen Bundesministers Dr. Ernst Strasser, und zwar insbesondere den Akt 85.700/S15-BIA 08 des Büros für interne Angelegenheiten;

c)      Ermittlungen zu jenen Vorwürfen gegen Dr. Peter Pilz und weitere Personen, welche im Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und in damit zusammenhängende Strafverfahren durch die Sicherheitsbehörden vorgenommen wurden;

d)     Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. 8. Hauptstück der StPO (nF), welche die Sicherheitsbehörden im Auftrag der Strafjustiz oder von sich aus während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betroffen waren;

e)      Maßnahmen nach dem 3. oder 4. Teil des SPG, welche die Sicherheitsbehörden während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betroffen waren;

f)       Maßnahmen nach sonstigen Vorschriften oder ohne gesetzliche Grundlage, welche die Sicherheitsbehörden oder sonstige Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren;


 

g)      Ermittlungen, in welchen die Sicherheitsbehörden während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode Überwachungsmaßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF), dem 3. und 4. Teil des SPG oder nach sonstigen Vorschriften gegen Dritte durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden. Besonders zu beachten sind dabei Verfahren

·         wegen möglichen Amtsdelikten

·         wegen Korruptionsdelikten

·         zu Straftaten mit politischem Hintergrund (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamistisch motiviert)

·         zu Straftaten von besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit (zB Verfahren gegen Tierschützer).

h)     Ermittlungen, die während der XXIII. und XXIV. GP geführt wurden oder werden, und welche die mögliche Weitergabe von Daten des Heeres-Abwehramtes oder des Heeres-Nachrichtenamtes an Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat oder die gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten durch diese Dienste betreffen.

 

6.      Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden bei der Involvierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Ermittlungen, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufweisen könnten.

 

 

 

 

Bundesministerium für Justiz:

 

7.      Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a)      das Strafverfahren, in dessen Rahmen die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 hinsichtlich des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler angeordnet wurde;

b)     das Strafverfahren zu der Herkunft der öffentlich gewordenen E-Mails des ehemaligen Bundesministers Dr. Ernst Strasser, und zwar insbesondere den Akt Akt 501 UT 10/08g der StA Wien;

c)      das Strafverfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien gegen Dr. Peter Pilz und damit zusammenhängende Strafverfahren;

d)     alle Strafverfahren, in welchen Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF), während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode angeordnet wurden, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betroffen waren;

e)      alle Strafverfahren
      ·          wegen möglicher Amtsdelikte,
      ·          wegen Korruptionsdelikte
      ·          wegen Straftaten mit politischem Hintergrund                                       (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamistisch motiviert)
      ·          wegen Straftaten von besonderer öffentlicher
                  Aufmerksamkeit
in welchen die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) gegen Dritte anordneten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden.

f)       alle Strafverfahren, welche während der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode geführt wurden oder werden, welche die mögliche Weitergabe von Daten des Heeres-Abwehramtes oder des Heeres-Nachrichtenamtes an Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat oder die gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten durch diese Dienste betreffen.

8.      Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften bei der Involvierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Verfahren, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufweisen könnten.

 

 

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

 

9.      Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a)      Maßnahmen, welche die militärischen Nachrichtendienste oder sonstige Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren;

b)     Maßnahmen, welche die militärischen Nachrichtendienste oder sonstige Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode gegenüber Dritten durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden.

c)      Schriftstücke des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport), in welchen während der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Abgeordnete zum Nationalrat oder zum Bundesrat  erwähnt wurden;

d)     Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat beim Heeresnachrichtendienst, dem Heeres-Abwehramt oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode


 

e)      Bespitzelung durch Übermittlung von geheimen Informationen durch Heeresnachrichtendienst, Heeres-Abwehramt oder allfällige weitere mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode oder einzelnen Bediensteten an Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse.

10.  Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der militärischen Nachrichtendienste bei der Involvierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Ermittlungen, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufweisen könnten.

 

Akten der Volksanwaltschaft:

 

11.  Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a)      Beschwerdeverfahren zu Überwachungsmaßnahmen des Heeresnachrichtendienstes, Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode sofern dabei Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat involviert waren.

 

 

 

Ad 3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

 

Bundesministerium für Inneres:

12.  Sämtliche Akten (einschließlich Personalakt und Zeiterfassung), Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, dienstliche Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a)      dienstliche Stellung von Uwe Sailer, insbesondere betreffend den Umfang seiner Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken des Bundesministeriums für Inneres;

b)     protokollierte Zugriffe von Uwe Sailer auf Datenbanken und Ermittlungsakten des BVT, LVT Oberösterreich, LPK, insbesondere LKA Oberösterreich im Zeitraum XXIII. und XXIV. GP

c)      des BVT, LVT Oberösterreich, LPK, insbesondere LKA Oberösterreich auf die Uwe Sailer zugegriffen hat, sofern es um Erkenntnisse über Personen im politischen Umfeld (Abgeordnete zum NR und Bundesräte) geht

d)     Protokollierung der Einsichtnahme in die EKIS-Zugriffsdaten von Uwe Sailer im Zeitraum XXIII. und XXIV. GP


 

e)      Genehmigungen der Nebenbeschäftigung von Uwe Sailer und Genehmigungen zur Erstellung von Gutachten durch die Dienstvorgesetzten;

f)       Ermittlungen der Sicherheitsbehörden betreffend die in diesem Beweisthema behandelten Vorwürfe.

 

Bundesministerium für Justiz:

 

13.  Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a)      alle Strafverfahren betreffend die in diesem Beweisthema behandelten Vorwürfe.

 

 

 

 

6)    Ergänzung des Beweisbeschlusses

 

 

Antrag

 

der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beweisbeschluss und Vorlage von Akten

gem. § 2 Abs 1 VO-UA

 

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und

Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wolle beschließen:

 

Ergänzende Aktenanforderungen

 

In Ergänzung des Beweisbeschlusses vom 17.7.2009 wird die Beischaffung folgender weiterer Beweismittel beschlossen:

 

2. Überwachung von politischen Mandataren

 

Bundesministerium für Inneres:

14. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente,

Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche \/Veisungen,

Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und

interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige

Unterlagen im Zusammenhang mit der Erteilung von Auskünften aus dem KfZ-Zentralregister des Bundesministeriums für Inneres an das Heeres-Abwehramt im

Juni 2009, insbesondere aber nicht nur betreffend die Überwachung der

Veranstaltung "Wohin führt uns der Eurofighter" am 19.6.2009 in Knittelfeld.


Bundesministerium für Justiz:

15. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente,

Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen,

Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und

interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren 502 St 20/08k der StA Wien betreffend Ing. Peter Westenthaler.

 

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

16. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente,

Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen,

Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und

interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige

Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im

Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) Vorwürfe, wie sie im Artikel mit dem Titel "Abwehramt: Wir wollen

auspacken" der Tageszeitung Kurier vom 26.7.2009 (Online Ausgabe:

25.7.) dargestellt werden, dass Beamten des Abwehramtes Weisung

erteilt worden sei, Transparente mit "radikalen Grün-Slogans" zu

fälschen und in der Umgebung des Militärflugplatzes Zeltweg in ein

Bachbett zu werfen;

 

b) Beobachtung der politischen Arbeit von Abgeordneten des

Nationalrates oder des Bundesrates sowie Versuche der

Beeinflussung der öffentlichen Meinung betreffend dieser politischen

Arbeit durch Heeresnachrichtendienst, Heeres-Abwehramt oder

allfällige weitere mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer

Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für

Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. Und XXIV.

Gesetzgebungsperiode;

 

c) sämtliche Maßnahmen des Heeres-Abwehramtes zu den „Airpower“

Flugtagen in Zeltweg 2009;

 

d) Beobachtung der Veranstaltung "Wohin führt uns der Eurofighter?H am

19.6.2009 in Knittelfeld durch das Abwehramt, insbesondere

einschließlich der im Bericht der AbwSt G vom 18.5.2009 erwähnten

,,2. Weisung IAbwA vom 8.4.2009Hund sämtlicher Unterlagen im

Zusammenhang mit der Anordnung dieser Überwachung;

 

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des

Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen

von Mandataren

 

Bundesministerium für Inneres:

17. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente,

Äktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen,

Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und

interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige

Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:


 

a) vollumfänglich jene Akten, zu welchen nach dem bereits dem

Ausschuss übermittelten Anfallsbericht des BIA vom 14.7.2009 zu GZ

B6/787/2009 Ermittlungsaufträge des LVT Wien (Aktenzahl unbekannt)

und des LVT OÖ (Aktenzahlen: LVT 125/05 und LVT-1078/08) an Uwe

Sailer erteilt wurden, so dass der Verdacht der auszugsweisen

Zitierung dieser Akten in E-Mails besteht;

 

b) vollumfänglich jene Akten, welche sich aus der Auswertung der

Zugriffe durch Uwe Sailer, wie sie vom Bundesministerium für Inneres

zu Aktenanforderungs-Nr. 12b 11. Lieferung 11. Tranche unter

Nummer 2 (gescannte Seite 6 von 29) übermittelt wurde, ergeben.

 

 

 

 

 

 II.        Erschwernisse für die Arbeit des Untersuchungsausschusses

 

 

 

 

 


 

III.        Ladung von Auskunftspersonen

 

 

3. Sitzung am 07. 09. 2009

 

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

 

Abg.z.NR Ing. Peter Westenthaler (BZÖ)

Hofrat Mag. Christian Felix  (Büro für besondere Ermittlungen BBE)

Daniela Kainc (Mobilkom)

Michael Kullnig (Büro für interne Angelegenheiten BIA, BIA 109)

StA Dr. Stefan Apostol (Staatsanwaltschaft Wien)

 

 

4. Sitzung am 08. 09. 2009 und 29.09.2009

 

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

 

Christian Steiner (LVT Wien)

Mag Hans Peter Kronawetter (StA Wien, 503)

Mag. Michael Leitner (OstA Wien)

Mag. Martin Kreutner (Büro für interne Angelegenheiten BIA, BIA 1)

 

 

5. Sitzung am 29.09.2009

 

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

 

Dr. Werner Autericky (ehemaliger Leiter BVT)

Mag. Philipp Schnabel (StA Wien)

Mag. Thomas Vecsey (StA Wien)

Mag. Gerhard Jarosch (StA Wien)

 

 

6. Sitzung am 01. 10. 2009

 

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

 

Dr. Michael Klackl (OStA Wien)

Mag. Christian Walzi (StA Wien)

Dr. Stefan Apostol (StA Wien)

 

 

7. Sitzung am 06. 10./12. 10. 2009

 

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

 

Mag. Peter Gildemeister (OStA Wien)

Mag. Christian Walzi (StA Wien)

Mag. Thomas Haslwanter (BMJ)

Mag. Manfred Kraupa (BIA)

 

 

8. Sitzung am 12. 10. 2009

 

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

 

Mag. Gerhard Jarosch (StA Wien)

Dr. Werner Pleischl (OStA Wien)

 

 

9. Sitzung am 14. 10. 2009

 

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von Parteien durch Mandatare

 

Abg. z. NR Karl Öllinger (Grüne)

Uwe Sailer (SPK Linz)

 

 

10. Sitzung am 19. 10. 2009

 

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren

 

Abg.z.NR Karl Öllinger (Grüne)

OStA Mag. Eva Habicher (KStA)

Andreas Pilsl (Kommandant LPK OÖ)

Hubert Bauer (BIA 153)

 

 

11. Sitzung am 03. 11. 2009

 

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren

 

Johann Gärtner (BIA 39)

Gunther Trübswasser (Grüne OÖ)

Oberst Karl Pogutter (Kommandant SPK Linz)

Hofrat Mag. Michael Tischlinger (Leiter LVT OÖ)

 

 

12. Sitzung am 10. 11. 2009

 

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren und

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren (Apostol und Klackl)

 

Oberst Franz Pöchhacker (LVT Wien Leiter Referat Extremismus)

Johann Gärtner (BIA 39)

StA Dr. Stefan Apostol (Staatsanwaltschaft Wien)

OStA Dr. Michael Klackl (Oberstaatsanwaltschaft Wien)

 

 

14. Sitzung am 24. 11. 2009

 

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren

 

OStA Mag. Walter Geyer (Leiter Korruptionsstaatsanwaltschaft)

Abteilungsinspektor Walter Stummer (LVT Wien)

 

 

15. Sitzung am 25. 11. 2009

 

Beweisthema 1.1 Steuerung von politischen Mandataren durch ausländische Dienste

 

Mag. Peter Gridling (Leiter BVT)

Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher (Verfassungsdienst Bundeskanzleramt)

Mag. Günter Lengauer (BVT)

 

 

16. Sitzung am 26. 11. 2009

 

Beweisthema 1.1 Steuerung von politischen Mandataren durch ausländische Dienste

 

Oberst Manfred Gößl

StA Dr. Stefan Apostol (StA Wien)

Brigadier Mag. Ewald Iby

 

 

17. Sitzung am 01. 12. 2009

 

Beweisthema 1.1 Steuerung von politischen Mandataren durch ausländische Dienste

 

Abg. z. NR Harald Vilimsky (FPÖ)

 

 

 

 

IV.        Beginn:

 

Am 17. Juli 2009 trat der Untersuchungsausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte den früheren Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ zum Vorsitzenden. Der ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer Klaus Hoffmann wurde zum Verfahrensanwalt bestimmt. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Auskunftspersonen zu wahren und dafür zu sorgen, dass sie von den Abgeordneten fair behandelt und befragt werden.

 

Eine orange-grüne "Twinni-Koalition" schoß sich sofort auf Bartenstein und Hoffmann ein. Der Vorwurf: Bartenstein betreibe Geschäfte in Kasachstan, Hoffmann sei Treuhänder für dessen Firma. Beide Umstände waren jedoch bei der Wahl der beiden bekannt, die Treuhandtätigkeit Hoffmanns für Bartenstein wurde dem Parlament schon vor Jahren ordnungsgemäß gemeldet.

 

Der "Falter" veröffentlichte Auszüge aus Verschlussakten des Verfassungsschutzes. Demnach soll es intensive Kontakte zwischen dem ehemaligen SPÖ-Abgeordneten Anton Gaal und einem kasachischen Geheimdienst-Agenten gegeben haben. Gaal soll den Kontakt zu einem ehemaligen Heeres-Agenten hergestellt haben, der für den Kasachen die Aufenthaltsorte des in Ungnade gefallenen Ex-Botschafters Rakhat Aliyev und anderer in Kasachstan gesuchter Personen herausgefunden hat. Zwei Polizisten sollen in den Fall ebenfalls tief verstrickt sein.

 

FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf forderte eine Vorverlegung der für 26. August anberaumten Sitzung, in der die Auskunftspersonen geladen werden sollen, um mindestens eine Woche. Es sei in Zeiten des elektronischen Akts unzumutbar, so lange auf die Unterlagen aus den Ministerien warten zu müssen.

 

Am 28. Tag nach Einsetzung des Ausschusses trafen aus dem Innenministerium endlich die ersten Akten ein.

 

Dem "Falter" wurden parallel dazu säckeweise geheime Akten aus dem Justizministerium zugespielt. Darin ist die Rede von korrupten Richtern und niedergeschlagenen Verfahren gegen Politiker, vor allem aus dem BZÖ. FPÖ-Fraktionsführer Graf forderte, diese Causa in die Untersuchungen des Ausschusses einzubeziehen, doch dies wurde abgelehnt.

 

 

 

 

V.        Befragungen:

 

 

1)    Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

 

Der BZÖ-Abgeordnete Peter Westenthaler erklärte, er habe einem anonymen Schreiben (auf einer Schreibmaschine getippt; im Polizeiprotokoll vom 09. 01. 2009 nannte er dieses Schreiben „eine glaubwürdige verlässliche Quelle“) Vorwürfe gegen Mitglieder der BZÖ-Bezirksgruppe Floridsdorf im Zusammenhang mit Suchtgiftkriminalität entnommen. Da er dieses Schreiben entsorgt habe, sei es nicht mehr zugänglich. Nach einer BZÖ-Vorstandssitzung wurden diese Vorwürfe dann im kleinen Kreis besprochen. Dietmar Schwingenschrot, vorher Listenzweiter des BZÖ Wien und Initiator des Verfahrens gegen Westenthaler, trat laut Westenthaler freiwillig von der Liste zurück. Diese Listenveränderung sei von ihm zwar gewollt gewesen, aber nicht um dadurch einen eigenen Vorteil zu erlangen.

Nach der Einvernahme durch das BIA am 09. 02. 2009 sandte Westenthaler ein Beschwerdeschreiben an Oberstaatsanwalt Otto Schneider, auf das er keine Antwort erhielt. Außerdem beschwerte er sich zweimal direkt bei der Bundesministerin für Inneres, Maria Fekter. Nachdem dies alles ergebnislos blieb, sprach er am 28. 07. 2009 das Thema in einer Rede vor dem Nationalrat an. Da er in dieser Rede von mehreren betroffenen Abgeordneten sprach, erklärte er auf Nachfrage, dass er sich dabei auf mehrere Abgeordnete, die „von staatsanwaltschaftlichen Methoden beglückt wurden, die im Wesentlichen illegal sind“ bezogen habe.

Weiters führte er aus, dass er nie informiert wurde, als Beschuldigter geführt worden zu sein; er die Zeugenaussage Herbert Scheibners vor dem BIA für eine Bestätigung seiner Position halte; er es für legitim halte, in einem U-Ausschuss sowohl als Zeuge als auch als Untersuchender aufzutreten und er es auch dann für legitim gehalten hätte, dem Vorwurf nachzugehen, wenn er diesen durch einen Polizisten erhalten hätte.

 

Christian Felix vom Büro für besondere Ermittlungen (BBE) hat am 25. 08. 2008 auf Aufforderung aus dem BIA diesem den Akt übergeben. Er selbst hat keine Ermittlungsschritte durchgeführt.

 

Daniela Kainc führte als Mitarbeiterin der Mobilkom die Rufdatenrückerfassung für das BIA im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch.

 

Nachdem Michael Kullnig den Akt als zuständiger Sachbearbeiter des BIA übernommen hatte, schlug er der Staatsanwaltschaft als geplantes weiteres Vorgehen die Rufdatenrückerfassung des BZÖ–Mobiltelefons von Westenthaler vor, um die glaubhaften Anschuldigungen Schwingenschrots zu erhärten oder zu widerlegen. Die Telefonnummer war Kullnig von Schwingenschrot genannt worden. Der Sachbeweis sollte noch vor Westenthalers Einvernahme erbracht werden. Von Schwingenschrot übernahm er auch in dessen Lokal „Fruchtoase“ Dokumente über die betreffende BZÖ-Sitzung. Bezüglich der Immunitätsproblematik gab Kullnig an, nie gegen Westenthaler als Beschuldigten ermittelt zu haben; Westenthaler sei immer nur Zeuge eines möglichen Amtsmissbrauchs gewesen. Warum er der Staatsanwaltschaft dennoch vorgeschlagen hatte, Westenthaler als Beschuldigten eines möglichen Verleumdungsdeliktes zu vernehmen, wollte Kullnig nicht beantworten; er verwies darauf, dies sei nur ein Vorschlag an die Staatsanwaltschaft gewesen. Nicht erklären konnte sich Kullnig, warum Oberrat Pirker (KD 1) zu einem Telefongespräch mit Herbert Scheibner während der Vernehmung Schwingenschrots nicht befragt wurde, dessen Inhalt nicht aktenkundig ist und in dem Scheibner Schwingenschrots Vorwürfe angeblich bestätigte. Kullnig konnte auch nicht erklären, warum Schwingenschrot das Vernehmungsprotokoll ausgehändigt wurde, Westenthaler aber nicht.

 

Staatsanwalt Stefan Apostol gab den Akt als bearbeitender Staatsanwalt am 01. 12. 2008 ab, nachdem er dem BIA den Auftrag erteilt hatte, die beteiligten Personen zu befragen und allenfalls eine Rufdatenrückermittlung durchzuführen. Er bestätigte, dass der Fall nach der Anregung durch das BIA, Westenthaler auch als Beschuldigten zu führen, in die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien zu Staatsanwalt Thomas Vecsey verlegt wurde. Apostol gab einen Hinweis darauf, dass Kullings Bericht vom 22. 12. 2008 auf Grund des Stempels möglicherweise nicht in der Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.

 

Christian Steiner vom LVT Wien erteile Auskünfte über seine Ermittlungen bezüglich der BZÖ–Presseaussendungen vom 03. 03. Und 05. 03. 2008. Seiner Ansicht nach war die Presseaussendung vom 03. 03. eine inhaltliche Zusammenfassung einer Rede Westenthalers im Nationalrat. Nach Auftrag der Staatsanwaltschaft versuchte er die Verantwortlichen für die Presseaussendungen zu ermitteln, woraufhin zwei BZÖ–Mitarbeiter als Beschuldigte geführt wurden.

Er erklärte, dass im LVT Wien je ein Beamter für eine im Nationalrat vertretene Partei zuständig sei; er selbst sei für das BZÖ zuständig. Auf Anfrage würden diese Beamten auch Berichte über die entsprechende Partei verfassen, allerdings nur im Zuge von Amtshandlungen. Ein Vorstellungsversuch Steiners beim BZÖ wurde entweder sehr ungeschickt versucht oder verlief im Sand.

 

Staatsanwalt Hans Peter Kronawetter änderte den Vorwurf gegen Westenthaler bezüglich dessen Aussagen über das BIA in den erwähnten Presseaussendungen von § 111 StGB (Üble Nachrede) auf § 297 StGB (Verleumdung). Er brach lt. eigener Aussage (trotz mehrmaliger Vorhaltungen gegenteiliger Akten) das Verfahren gegen Westenthaler sofort ab und ließ gegen unbekannte Täter (UT) ermitteln; Westenthaler sei ab diesem Zeitpunkt nur Zeuge gewesen. Er stellte das Verfahren nicht ein, sondern brach es nur ab, um nach weiteren Ermittlungen eventuell doch noch eine Aufhebung der Immunität Westenthalers zu erreichen. Auf Nachfrage gab er an, die Ermittlungen nur wegen des Pressedienstes vom 05. 03. geführt zu haben, da es sich beim Pressedienst vom 03. 03. um eine Zusammenfassung einer Rede Westenthalers im Nationalrat gehandelt habe und diese daher von Art 33 B-VG geschützt worden wäre. Es scheinen in den Akten aber immer beide Aussendungen als zu behandelnde Sachverhalte auf. In weiterer Folge gab Kronawetter zu, er habe wegen beiden Aussendungen ermitteln lassen. Seiner Ansicht nach wurde in der Aussendung vom 05. 03. nicht mehr (ausschließlich) die Rede im Nationalrat wiedergegeben, sondern wurden neue Inhalte gebracht, sodass der Schutz von Art 33 B-VG für diese Rede nicht gelte.

Kronawetter gab weiters zu, dass es ungewöhnlich ist, dass die das Verfahren auslösende Anzeige des BIA-Leiters Martin Kreutners direkt an Staatsanwalt Gerhard Jarosch adressiert war und nicht in der Einlaufstelle erfasst wurde.

Bezüglich der Immunitätsfrage berief sich Kronawetter auf die Erlässe des Bundesministeriums für Justiz vom 01. 10. 1980 und vom 20. 01. 1994; den Erlass vom 08. 07. 2009 gab es damals noch nicht. (Es geht in diesen Erlässen um die Frage, ab wann ein Ermittlungsschritt als Verfolgungshandlung anzusehen ist, weswegen sich eine Frage der Immunitätsaufhebung stellen würde.) Warum er trotz des Tagebuch-Eintrags seines (Urlaubs-)Vertreters, Staatsanwalt Christian Walzi, in dem dieser die Immunitätsfrage aufwirft, in dieser Hinsicht untätig geblieben ist, ist Kronawetter nicht erinnerlich.

Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, da die Urheber der Pressemitteilung nicht einwandfrei ermittelt werden konnten.

 

Michael Leitner von der Oberstaatsanwaltschaft Wien vertritt eine andere Rechtsmeinung als Kronawetter: Bereits Ermittlungsschritte, die zur Beschuldigung eines Abgeordneten führen könnten, dürften erst nach Aufhebung der Immunität durch das Parlament erfolgen. (siehe auch Erlass des BMJ vom 08. 07. 2009)

 

BIA-Chef Martin Kreutner erstattete wegen der Presseaussendungen vom 03. 03. und 05. 03. Anzeige, da diese Aussendungen ehrenrührige, kreditschädigende Äußerungen enthielten. Einfluss auf dieses Verfahren habe er nicht gehabt. Vertreten wurde er von der Kanzlei Suppan und Spiegel, zu deren Klienten auch das Bundesministerium für Inneres zählt. Warum diese Anzeige direkt an Staatsanwalt Jarosch, den er nur beruflich kenne, gerichtet war, wurde von Kreutner nicht beantwortet.


Außerdem war Kreutner der Vorgesetzte Kullnigs während dessen Ermittlungen gegen Westenthaler in der „Causa Listenerstellung“. Kreutner begründete die Entscheidung, eine Rufdatenrückermittlung durchzuführen, mit kriminaltaktischen Erwägungen. Für das BIA sei Westenthaler immer nur Zeuge gewesen. Auf nachdrückliche Fragen, warum Schwingenschrot ein Protokoll seiner Einvernahme ausgehändigt wurde, Westenthaler aber nicht, konnte Kreutner keine befriedigende Erklärung abgeben. Westenthaler sei nie als Beschuldigter (Bestimmungstäter zum Delikt des Amtsmissbrauches oder Verrat von Amtsgeheimnissen) geführt worden, da ein entsprechender Anhaltspunkt fehlte.

 

Staatsanwalt Philipp Schnabel notierte im Tagebuch der Staatsanwaltschaft die Anregung des BIA, Westenthaler als Beschuldigten zu führen, nahm dazu inhaltlich allerdings nicht Stellung. Er regte gleichzeitig die Übertragung des Aktes in das „politische“ Referat der Staatsanwaltschaft Wien an.

 

Staatsanwalt Thomas Vecsey ordnete die Rufdatenrückerfassung bei Westenthaler an, da es wegen der halbjährigen Speicherfrist dieser Daten bereits sehr dringlich erschien. Die Rufdatenrückerfassung sei der einzig mögliche objektive Sachbeweis in dieser Causa gewesen. Die beiden nicht nachvollziehbaren SMS (von sms.at) ließ er nicht mehr nachverfolgen, da einerseits die Erfolgsaussichten sehr gering schienen und dies für ihn andererseits einen unverhältnismäßig großen Grundrechtseingriff darstellte.

Während seiner Bearbeitungszeit wurde Westenthaler einvernommen; auf Nachfrage des BIA ordnete Vecsey an, Westenthaler das Einvernahmeprotokoll nicht zu übergeben, da er nur Zeuge sei. Warum das BIA die bereits von Staatsanwalt Apostol angeordnete Einvernahme nicht bereits früher durchgeführt hatte, konnte Vecsey nicht beantworten.

Da Westenthaler immer nur als Zeuge behandelt worden sei, habe sich für ihn die Immunitätsproblematik nie gestellt. Eine Bestimmungstäterschaft oder der Verdacht der Verleumdung sei für ihn nie im Raum gestanden. Die Zeugenschaft sei auch kein Trick gewesen, um gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Abgeordnetenimmunität zu umgehen.

 

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, erläuterte zunächst den Zwiespalt der Staatsanwaltschaft in Immunitätsfragen, wann eine Person als Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung (neu) anzusehen sei. (Diese Problematik war bei allen Befragungen von Staatsanwälten ein wichtiges Thema.)

Danach stellte er fest, dass es ein Fehler gewesen sei, in einem Vergleich vor einem Journalisten eine imaginäre Freundin Westenthalers zu erwähnen.

Bezüglich seiner Kontakte zu Kreutner und warum dessen Anzeige gegen das BZÖ nicht an die Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft, sondern direkt zu ihm gelangte, wich Jarosch aus.

Warum im Verfahren gegen FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf (Seibersdorf) § 101 Abs. 2 StPO (Einbindung eines U-Richters in Strafverfahren mit besonderem öffentlichem Interesse) nicht angewandt wurde, wollte Jarosch nicht näher erläutern und suchte mehrfach Ausflüchte. Ähnlich verhielt es sich bei dem Vorhalt, warum Jarosch die Presse bezüglich des Auslieferungsantrages gegen Graf fehlerhaft informiert hatte.

 

Oberstaatsanwalt Michael Klackl leitete die Untersuchungen in der Angelegenheit der Mails des früheren Innenministers Ernst Strasser-Mails“ ein. Strasser und dessen Kabinett hatten wiederholt Einfluss auf Postenbesetzungen im Innenministeriums genommen, was durch diese Mails dokumentiert ist. Klackl erteilte dem BIA zwei Untersuchungsaufträge: Es sollten sowohl strafrechtlich relevante Handlungen bezüglich der Weiterleitung der Mails an den Falter-Journalisten Florian Klenk, der durch seine Anzeige die Ermittlungen erst in Rollen gebracht hatte (Telekommunikationsgeheimnis) als auch die von Klenk aufgebrachten Unregelmäßigkeiten bei den in den Mails erwähnten Postenbesetzungen überprüft werden. Danach gab Klackl den Akt allerdings an Christian Walzi ab.

 

Staatsanwalt Christian Walzi übernahm den Akt zu den „Strasser-Mails“ von Klackl. Er gab zu, keinen einzigen Ermittlungsauftrag im Hinblick auf den Missbrauch der Amtsgewalt (Postenbesetzungen) erteilt zu haben (das BIA hatte trotz Ermittlungsauftrages von Klackl in diese Richtung nicht ermittelt); diese Unterlassung des BIA sei ihm entgangen – mehr noch: er räumte sogar ein, das gesamte mehr als hundert Seiten starke E-Mail Konvolut, das der Anzeige des Falter Journalisten Klenk beigelegt war, im Akt übersehen zu haben.

Die im Bericht der Oberstaatsanwaltschaft angeführte Gefahr der Verjährung sah er nicht als problematisch an, da diese ja nur „möglicherweise hätte eintreten können“.

Er regte auch an auszuforschen, ob Pilz im Besitz eines Datenträgers sei, auf dem sich die „Strasser-Mails“ befinden könnten; so sollte versucht werden, die Herkunft dieser Mails zu eruieren. Pilz wurde auf seinen Auftrag hin als Zeuge in dieser Causa vernommen. Die Idee, dass Pilz im Besitz eines entsprechenden Datenträgers sei, sei Walzi nur durch die Zeitung „Heute“ gekommen; die Anzeige des ehemaligen Bundesministers für Inneres, Ernst Strasser, in der dies ebenfalls erwähnt wird, hätte damit nichts zu tun gehabt, obwohl sich sein Ermittlungsauftrag mit den Anregungen Strassers gedeckt hat. (Er bat das BIA um Anregungen zur Beschlagnahmung.)

Auch in dieser Causa wurde die Frage aufgeworfen, ab wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird und ab wann bei Abgeordneten die Aufhebung der Immunität zu beantragen ist.

Warum bezüglich der vom ehemaligen Kabinettschef im Innenministerium, Philipp Ita, angeblich verbannten Festplatte oder des fehlenden Laptops Strassers keine Erhebungen angestellt wurden, konnte Walzi nicht beantworten und verwies in diesen Angelegenheiten auf das BIA.

 

Staatsanwalt Stefan Apostol übernahm das Verfahren von Walzi, nachdem dieser aus dem politischen Referat ausgeschieden war. Er beauftragte das BIA abermals, wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches zu ermitteln, nachdem noch Walzi von Thomas Haslwanter (Bundesministerium für Justiz) auf sein diesbezügliches Versäumnis aufmerksam gemacht worden war.

Apostol wies in Bezug auf die Ermittlungstätigkeit des vom Betroffenen Strasser selbst gegründeten BIA darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft zwar an bestimmte Behörden im Bereich des BMI Ermittlungsaufträge erteilen könne, grundsätzlich aber das BMI bestimme, welche spezielle Behörde tätig wird.

Für Apostol waren die in den „Strasser-Mails“ erwähnten Vorgänge strafrechtlich nicht relevant, da kein wissentlicher Befugnismissbrauch vorlag. Aus diesem Grund stellte sich für ihn die sonst virulente Verjährungsproblematik nicht. Er stellte das Verfahren daraufhin ein oder brach es ab.

 

Oberstaatsanwalt Thomas Gildemeister führte als Staatsanwalt das Verfahren in der Causa „Haidinger“, in der es um zwei Themenkomplexe ging: Untersuchung der vom ehemaligen Leiter des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, vorgebrachten Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Innenministeriums und der Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Haidinger und Pilz (Anstiftung des Haidinger). Auf Grund eines für ihn ersichtlichen Naheverhältnisses von Pilz zu Haidinger ergab sich für ihn der Anfangsverdacht der Anstiftung durch Pilz (gemeinsames Erscheinen vor dem Innen-Ausschuss, zeitgleiche Veröffentlichung der Dokumente auf Pilz Webseite, Anzeige des BIA). Deswegen richtete Gildemeister ein Auslieferungsersuchen an den Nationalrat, welchem nicht stattgegeben wurde. Das Verfahren wurde nach Gildemeisters Ernennung zum Oberstaatsanwalt an Walzi übertragen.

Gildemeister verwehrte sich dagegen, auf die Anzeige des ehemaligen ÖVP-Abgeordneten Helmut Kukacka hin tätig geworden zu sein; bereits vor der Anzeige habe es ein Besprechung mit der Oberstaatsanwaltschaft gegeben, auch in seinem Bericht an die OStA erwähnte er nur den Eingang der Anzeige, bezog sich aber vor allem auf den BIA-Bericht.

Gildemeister führte zur Frage, ob eine Zeugenbefragung als Verfolgungshandlung gewertet werden könnte, aus, dass dies vom Inhalt der Befragung abhänge.

Auf die Frage Grafs, ob in diesem Verfahren auch die Justizministerin informiert wurde, meinte Gildemeister, dass es ihn nicht wundern würde, wäre das Ministerbüro informiert worden.

 

 

Walzi gab zu Beginn seiner neuerlichen Befragung an, über keine besondere Qualifikation für die politische Abteilung der StA Wien verfügt zu haben.

Nachdem Walzi das Verfahren „Haidinger“ von Gildemeister übernommen hatte, leitete er auch ein Verfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten Kukacka wegen Bestimmung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses durch unbekannte Täter ein. (Kukacka hatte in einer Ausschusssitzung aus einem dienstlichen Mail Haidingers an den ehemaligen Kabinettschef im Innenminsterium Philipp Ita sowie aus einem BMI-internen Aktenvermerk zitiert.)

Nachdem das Verfahren gegen Pilz wegen dessen Nichtauslieferung abgebrochen worden war, ließ er Pilz in der Strafsache gegen Haidinger als Zeugen einvernehmen. Dies wurde allerdings vom BMJ scharf kritisiert, da diese Einvernahme mit Art 57 B-VG nicht vereinbar sei und eine Umgehung des Beschuldigtenstatus Pilz darstelle. Das Verfahren gegen Pilz und Haidinger wurde schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt (allerdings erst im Dezember von Walzis Nachfolger, bis dahin wurde er im Tagebuch der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt; auch hier ergab sich wieder das Problem der Unterscheidung zwischen formellem und materiellem Beschuldigtenbegriff).

 

Thomas Haslwanter nahm als zuständiger Sachbearbeiter im Justizministerium die Berichte Walzis entgegen und bemängelte, dass im zweiten Bericht nichts über Ermittlungen bezüglich allfälligen Amtsmissbrauchs bei Postenbesetzungen erwähnt war. Er teilte dies Walzi mit, der aber nicht mehr zuständig war und dies an Apostol als Bearbeiter weiterleitete. Er wies darauf hin, dass wegen der Problematik der Verjährung von Anfang an dringender Ermittlungsbedarf in dieser Causa („Strasser-Mails“ - Postenbesetzungen) bestanden hätte. In seinem Abschlussbericht wies er aber (wie auch Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft) darauf hin, dass die entsprechenden problematischen Besetzungsvorgänge auf jeden Fall bereits verjährt wären.

Haslwanter vertrat auch die Rechtsansicht, dass in der Causa „Haidinger Pilz nicht als Zeuge einvernommen hätte werden dürfen, nachdem seine Auslieferung durch den Nationalrat abgelehnt worden war.


 

Manfred Kraupa vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) gab bezüglich des Ermittlungsauftrages der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa „Strasser-Mails“ an, dass dieser nur Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis etc., nicht aber wegen Amtsmissbrauchs umfasst hätte. Ob diesbezüglich die Zustimmung des Sektionschefs, wie dies im BIA-Erlass vorgesehen ist, eingeholt wurde, konnte Kraupa nicht mit Sicherheit sagen.

Den Verbleib des fehlenden Laptops Strassers konnte bzw. wollte das BIA nicht aufklären, obwohl laut Aussage von N.N.1 (EDV-Leiter im Kabinett Strasser) die „Strasser-Mails“ mit Sicherheit von diesem Laptop heruntergeladen wurden.

Erst Ende Juni 2008 erfolgte ein Ermittlungsauftrag wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs (erster Ermittlungsauftrag: Anfang Mai), allerdings hätte das BIA diesen Auftrag im Zusammenhang mit der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses etc und nicht mit der aufklärungswürdigen Postenbesetzung gesehen. Kraupa berief sich dabei auf ein Mail der Staatsanwaltschaft Wien, dass das BIA in der Strafsache gegen Ita und andere wegen §302 Amtsmissbrauch nicht weiter ermitteln dürfe. Kraupa musste aber eingestehen, dass im BIA-Abschlussbericht aus dem September §302 nicht einmal im Betreff angeführt wird und auch sonst der Bericht diesen Tatverdacht außer Acht lässt. Warum in keiner Weise zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs ermittelt wurde, konnte oder wollte Kraupa nicht erklären.

Kraupa konnte auch nicht erklären, warum bezüglich der von Ita angeblich verbrannten Festplatte nicht nachrecherchiert wurde.

 

Staatsanwalt Gerhard Jarosch gab auf die Vorhaltungen von FPÖ-Fraktionsführer Graf hinsichtlich seiner Aussagen gegenüber der Presse zur Causa „Seibersdorf“ keine klaren Antworten und konnte auch nicht erklären, ab wann Graf seiner Ansicht nach Beschuldigter im Sinn der Strafprozessordnung wurde. Es war ihm aber daran gelegen, dass dieses Thema in nicht-öffentlicher Sitzung abgehandelt wurde, auch wenn es sich dabei nur um seine Pressemitteilungen zu dieser Causa handelte. Jarosch gab an, sich nicht allzu genau an das Verfahren und seine diesbezüglichen Aussagen erinnern zu können. Auch zur Stellungnahme aus dem BMJ, Sektion II, Abteilung 3, dass die Staatsanwaltschaft § 101 Abs2 (öffentliches Interesse) nicht beachtet hatte und deswegen nicht sach- und rechtskonform agiert hatte, wollte Jarosch sich nicht in öffentlicher Sitzung äußern.

Auch in der Causa „Strasser-Mails“ (die Anzeige Klenks war an Jarosch und Kreutner gerichtet) konnte oder wollte Jarosch keine klaren Auskünfte geben. Er gab aber zu, dass Walzi einen Fehler gemacht habe.

Von Westenthaler und Stadler wurde Jarosch auf die Rufdatenrückerfassung angesprochen und vertrat die Ansicht, dass diese rechtlich zulässig gewesen war.

 

Werner Pleischl - seit 01. 01. 2003 Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien - nahm zu diversen Verfahren, die im U-Ausschuss behandelt werden, Stellung.

In der Causa Haidinger/Pilz wies er darauf hin, dass das Vorgehen des Staatsanwalts unzulässig war, Pilz einzuvernehmen, nachdem seine Auslieferung durch den Nationalrat abgelehnt worden war. Da es sich aber nur um einen lässlichen Fehler handle, werde er keine dienstrechtlichen Maßnahmen einleiten.

In der Causa „Listenplatz“ hielt Pleischl die Rufdatenrückerfassung, die gerichtlich genehmigt war, für völlig unbedenklich.

Staatsanwalt Walzi war laut Pleischl die falsche Besetzung für die Position in der politischen Abteilung; in der Causa „Strasser-Mails“ läuft außerdem eine dienstrechtliche Untersuchung wegen der Beauftragungen der Polizeidienststellen bezüglich des Amtsmissbrauches bei Postenbesetzungen. Pleischl erklärte auch, dass er als Aufsichtsbehörde der Meinung war, dass bezüglich des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs noch weiter ermittelt werden würde (in dem Bericht der Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft zu diesem Thema war §302 – Amtsmissbrauch – allerdings nicht mehr erwähnt.)

Allgemein wies er darauf hin, dass die Arbeitssituation für die Staatsanwaltschaft seit in Krafttreten der neuen Strafprozessordnung sehr angespannt sei, da nicht genügend ausgebildete und erfahrene Staatsanwälte zu Verfügung stünden.

Zu einer systematischen Verfolgung bestimmter Abgeordneter oder Gruppen von Abgeordneten bzw. Umgehung von Immunitäten sei es aber in seiner Zeit als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft nicht gekommen.

Auch Pleischl erklärte nochmals, dass die Staatsanwaltschaft sich letztendlich die Polizeidienststelle, mit der sie zusammenarbeitet, nicht aussuchen könne.

 

Stefan Apostol wurde zum Verfahren gegen Kukacka befragt. (Dieser verlas im Innenausschuss einen Aktenvermerk aus Akten, die dem Parlament noch nicht übermittelt worden waren, weshalb die Frage im Raum stand, dass Kukacka Auftrags- oder Beteiligungstäter zu §310 sein könnte.). Das Verfahren wurde eingestellt, da nicht ermittelt werden konnte, woher Kukacka diese Akten hatte.

 

Michael Klackl wurde zu den „Strasser-Mails“ befragt, da es auf Grund dieser Mails einen Verdacht hinsichtlich Amtsmissbrauch gab. Klackl leitete ein entsprechendes Verfahren ein, wechselte dann aber aus der Staatsanwaltschaft Wien in die Oberstaatsanwaltschaft, weshalb er nach einem ersten Bericht an die OStA keine dienstlichen Wahrnehmungen zu dieser Causa hat. Für ihn war aber klar, dass das Hauptgewicht der Ermittlungen in Richtung Amtsmissbrauch bei den erwähnten Besetzungsvorgängen liegen soll.

 

 

2)    Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

 

Der Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger versuchte während seiner gesamten Befragung unter Mithilfe seiner Parteikollegen (Pilz war jedoch anfangs äußerst zurückhaltend), des BZÖ und der SPÖ (v.a. Abg. Lapp) vom eigentlichen Thema Bespitzelung abzulenken und auf rechtsextreme Umtriebe hinzuweisen. Dies war auch der Haupttenor seiner einleitenden Erklärung.

Öllinger kontaktierte den Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer am 25. oder 26. 06. 2009 via SMS, nachdem sein Parteikollege Gunther Trübswasser ihm Sailers Telefonnummer gegeben hatte, und telefonierte danach am 27. 06. mit ihm. Auf jeden Fall habe er nicht gewusst, dass Sailer Polizeibeamter ist. Außerdem gab Öllinger an, Sailer am 5. oder 6. Juli (Tatsächlich handelte es sich um Montag den 6. Juli.) getroffen zu haben. Bis zur Rede von FPÖ-Klubobmann HC Strache im Plenum habe er nicht gewusst, dass Sailer Polizist ist. Für ihn war er nur Datenforensiker und jemand, der sich in der rechtsradikalen Szene gut auskennt. Er habe über Sailer nicht weiter nachgeforscht, da dieser ihm ja von Trübswasser empfohlen wurde und ihm das ausgereicht habe.

Beim ersten Gespräch haben sich Öllinger und Sailer über ein Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Wien gegen Öllinger ans Parlament, eine Einladung des FPÖ-Abgeordneten Peter Fichtenbauer zu einer Holocaust-Tagung sowie die rechtsextreme Szene im Allgemeinen, das „Alpen-Donau-Forum“, Verbindungen zu Oberösterreich und Wien sowie die mutmaßliche Bedrohung Trübswassers im Internet unterhalten.

Mehrmals betonte Öllinger, dass es keine Honorarvereinbarung mit oder Beauftragung von Sailer gegeben und dieser auch keine Zuwendungen erhalten habe. Er war der Ansicht, dass Sailer persönliches Interesse an der Angelegenheit habe.

Von Graf auf das Strategiepapier der Grünen angesprochen, erklärte Öllinger, dieses auch nur aus den Medien zu kennen.

Pilz versuchte in seiner Befragung, eine Manipulation des Mail-Verkehrs zwischen Sailer und Öllinger durch die FPÖ nachzuweisen. Außerdem versuchte er, eine Verschwörung zwischen Strache, dem Kabinettschef von Innenministerin Fekter, Michael Kloibmüller und dem oberösterreichischen Landespolizeikommandanten Andreas Pilsl zu konstruieren.

 

 

Der Kriminalpolizist und Datenforensiker Uwe Sailer gab zu seiner Tätigkeit als Datenforensiker an, nur tätig zu werden, wenn er vom Gericht bestellt werde; nebenbei führe er noch Datenwiederherstellungen im kleineren Rahmen durch. Seine Nebenbeschäftigung habe er der Dienstbehörde gemeldet; ob sie förmlich bewilligt worden sei, konnte er nicht sagen. Er dürfe aber nur tätig werden, wenn der Akt bei Gericht verfahrensrechtlich anhängig ist. Außerdem habe er 2003 mündlich versprochen, sein Wissen auch der Polizei zur Verfügung zu stellen.

Datenforensik beschrieb er  als Wiederherstellung von Daten ebenso wie das Bewerten von Daten.

Zur Kontaktaufnahme mit Öllinger kam es am 27. Juni, zuerst via SMS, dann folgte ein Telefongespräch. Bei ihrem persönlichen Treffen am 6. Juli wies er Öllinger darauf hin, dass er „Informationen aus kriminalpolizeilichen Bereichen nicht nennen kann“. Er hat bei diesem Treffen Öllinger mitgeteilt, dass er im kriminalpolizeilichen Dienst ist (Protokoll S. 44). Öllinger habe er allerdings nur privat und unentgeltlich beraten.

Öllinger trat an Sailer mit der Bitte heran, sich zwei Dokumente im Internet (eines betreffend ein Verfahren mit N.N.2, eines betreffend eine Einladung Fichtenbauers zu einer Holocaust-Konferenz) anzusehen und seine Beurteilung dazu abzugeben.

Zu den Vorwürfen der Weitergabe von Informationen, die ihm ausschließlich dienstlich bekannt sein konnten, gab er an, dass alle Informationen entweder frei im Internet zugänglich seien (Alpe-Donau, Eispickel) oder Öllinger bereits vor ihrem Kontakt davon gewusst habe (zB Dr. Ludwig).

Über den nunmehrigen Linzer Stadtrat Detlef Wimmer von der FPÖ habe er selbst nur Informationen aus zweiter Hand, die er nicht an Öllinger weitergegeben habe. Zu Horst Üblacker betonte er mehrfach, dass er Informationen über ihn aus dem Internet, v.a. einschlägigen linken Foren, erhalten hätte.

Die Information, dass es sich bei dem Nickname „Eispickel“ um Felix Budin handeln soll, hat Sailer ebenfalls aus dem Internet (Homepage der Sozialistischen Linkspartei) sowie aus einem Telefongespräch mit einem Mitglied der Sozialistischen Linkspartei (SLP); den entsprechenden Kontakt hat er über das Netzwerk gegen Rechtsextremismus (SJ) bekommen. Den Namen soll allerdings Öllinger zuerst genannt haben. Öllinger soll auch bereits über die Verbindung zwischen „Eispickel“ und Budin aus Kreisen der SLP Bescheid gewusst haben.


Den im Mailverkehr erwähnten Martin Sellner verwechsle er immer wieder mit Markus (richtig: N.) N.2. Richard Pfingstl sei Mitglied des RFJ Steiermark oder Kärnten und soll, - wieder gemäß Informationen aus Foren, Blogs und dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus, - Betreiber des Bereichs Steiermark von Alpen-Donau-Info sein.

Sailers besonderes Engagement im Bereich des Rechtsextremismus sei durch Drohungen gegen ihn und seine Frau aus rechtsextremen Kreisen (Alpen-Donau-Forum) nach seinem Auftritt während des Prozesses gegen Mitglieder des Bunds Freier Jugend (BFJ) motiviert.

Aus diesem Grund habe er privat die Seiten Alpen-Donau-Info und Thiazi.net beobachtet, diese Beobachtungen teilte er später auf deren mündliches Ersuchen auch anderen Polizeibehörden (zB. LVT) mit.Sailers besonderes Engagement im Bereich des Rechtsextremismus sei durch Drohungen gegen ihn und seine Frau aus rechtsextremen Kreisen (Alpen-Donau-Forum) nach seinem Auftritt während des Prozesses gegen Mitglieder des Bunds Freier Jugend (BFJ) motiviert.

Aus diesem Grund habe er privat die Seiten Alpen-Donau-Info und Thiazi.net beobachtet, diese Beobachtungen teilte er später auf deren mündliches Ersuchen auch anderen Polizeibehörden (zB. LVT) mit.

Zu seinem persönlichen Treffen mit Öllinger sagte Sailer aus, dass dieses in den Klubräumlichkeiten der Grünen stattgefunden habe. Da Öllinger angeblich bedroht würde, sei dieses Treffen für Sailer eine dienstliche Hilfestellung in Form einer Beratung gewesen. Er war an diesem Tag sowieso im Dienst, weswegen es sich um ein dienstliches Gespräch handelte.

Sailer verfügte seinen Angaben zufolge über keinen dienstlichen Polizeirechner, deswegen ließ er sich auch dienstliche Mails auf seine private Mail-Adresse uwe.Sailersailer@inode.at,auf seinen privaten Rechner schicken; darunter waren mehrere polizeiliche Dokumente zu Demonstrationen in Linz am 30.  04. und 01.  05.  2009, die er sich angeblich wegen eines Videofilms auf youtube.com ansehen sollte.

 

Zu den Fachleuten (im Mail vom 08.  07., 10.08 Uhr erwähnten Fachleuten (Mail) erklärte Sailer, dass es sich um Kontakte in Foren und gewissen Gruppierungen gehandelt habe. Auf jeden Fall habe er mit diesen Personen nicht über Alpen-Donau gesprochen.

Trübswasser hat Sailer am Linzer Südbahnhof kennengelernt; er hat in dort beim Einkaufen getroffen, sich ihm vorgestellt und ihm seine private Telefonnummer gegeben.

Auf mehrmalige Nachfrage gab Sailer an, alle Mails, die ihm in dieser Causa zu Verfügung standen, an seinen Vorgesetzten Karl Pogutter übergeben zu haben.

 

Karl Öllinger gab bei seiner neuerlichen Befragung an, dass sein Treffen mit Sailer im Grünen Klub sehr kurzfristig zustande kam. Auf jeden Fall habe er mit diesen Personen nicht über Alpen-Donau gesprochen.

Trübswasser hat Sailer am Linzer Südbahnhof kennengelernt; er hat in dort beim Einkaufen getroffen, sich ihm vorgestellt und ihm seine private Telefonnummer gegeben.

Auf mehrmalige Nachfrage gab Sailer an, alle Mails, die ihm in dieser Causa zu Verfügung standen, an seinen Vorgesetzten Karl Pogutter übergeben zu haben.

 

Karl Öllinger gab bei seiner neuerlichen Befragung an, dass sein Treffen mit Sailer im Grünen Klub sehr kurzfristig zustande kam. Auch während dieses Treffens sei ihm trotz der Aufforderung durch Sailer, sich an das LVT oder BVT zu wenden und dem Hinweis, dass Sailer sich mit Beamten des LVT Wien treffen wird, nicht ersichtlich gewesen, dass Sailer Polizist ist.

Sailer habe nie schriftliche Unterlagen von ihm erhalten.

Öllinger wies den Vorwurf zurück, aus dem Grünen Landtagsklub OÖ sei ein Mail (unter dem Decknamen „Konrad Freiherr“) an den BFJ geschickt worden, in dem versucht wurde, sich mit ausländerfeindlichen Parolen in den Verteiler dieser Organisation einzuschleichen.

Trotz anfänglichem Zögern erklärte Öllinger, kein Problem zu haben, den Mail-Verkehr zwischen ihm und Sailer dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.Pilz versuchte in seiner Befragung einerseits, angebliche „Nazi-Kontakte“ zur FPÖ nachzuweisen andererseits wieder eine Verschwörung zwischen Strache bzw. FPÖ-Klubdirektor Norbert Nemeth. Kloibmüller und Pilsl nachzuweisen. Außerdem versuchte er, der Polizei OÖ im Zusammenhang mit der gewalttätigen Demonstration am 01. 05. In Linz Vertuschung zu unterstellen.

Den letzten Kontakt mit Sailer hatte Öllinger erst wenige Tage vor der Befragung.

 

Eva Habicher nahm als zuständige Staatsanwältin der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu den Ermittlungen gegen Öllinger und Sailer Stellung. Das Verfahren fällt gemäß §20 StPO in die sachliche Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Akten werden dort durch Zufallsgenerator zugewiesen.

 

Andreas Pilsl ließ als Landespolizeikommandant von Oberösterreich erste Ermittlungsschritte setzen. Er ersuchte mündlich den Leiter des LVT Oberösterreich, Manfred Tischlinger, die von Sailer an Pogutter übergebenen Mails auf relevante (im Sinne einer dienstlichen Verfehlung) Stellen zu überprüfen und. Danach leitete er einen Bericht (Inhalt: Beschuldigteneinvernahme durch Pogutter, Bericht Tischlingers) zu dieser Causa an das BIA weiter. Für Pilsl waren die Vorgänge besonders in Hinblick auf eine vorläufige Suspendierung relevant.

 Für Pilsl waren die Vorgänge besonders in Hinblick auf eine vorläufige Suspendierung relevant.

Pilsl erklärte auch, dass Sailer im Stadtpolizeikommando Linz nicht für Datenforensik/-sicherung zuständig war, da es dafür eine eigene zuständige Abteilung gibt. Zum Leiter der IT-Abteilung des LPK-OÖLandespolizeikommando-Oberösterreich wurde Sailer nicht bestellt, da er als zu wenig teamfähig eingestuft wurde.

 

Hubert Bauer (BIA) bearbeitet den Fall Öllinger/Sailer.Hubert Bauer (BIA) bearbeitet den Fall Öllinger/Sailer. Er hat selbst allerdings noch keine Ermittlungen angestellt, da Staatsanwältin Habicher am 15.  07. einen Ermittlungsstopp verfügt hat. Er verfasst nur auf Grund der Unterlagen, die ihm die oberösterreichischen Dienststellen übermittelt hatten, einen Anfallsbericht.

 

Johann Gärtner ist der Vorgesetzte von Hubert Bauer. An ihn erging von BIA-Chef Martin Kreutner der Auftrag zur Verfassung eines Anfallsberichts, als die Causa publik wurde. Grundlage für seinen Bericht waren die APA-Meldungen zu der Causa. Er regte die Einvernahmen von Strache, Öllinger und Sailer an.

FPÖ-Ausschussmitglied Walter Rosenkranz sprach Gärntner auf die Firma von Sailers Ehefrau an. Dass über sie entsprechende Honorare geflossen waren, hielt Gärtner für möglich.

Die fehlenden Mails wurden von Öllinger bisher nicht an das BIA übergeben.

Gärtner gab an, dass das BIA überwiegend ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig wird.

 

Gunther Trübswasser – ehemaliger Klubobmann der Grünen im oberösterreichischen Landtag - versuchte ähnlich wie Öllinger, seine Befragung zur Verbreitung seiner ideologischen Ansichten zu missbrauchen. In die gleiche Richtung ging auch die „Befragung“ durch seine Parteikollegen.

Er gab an, er habe vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) die Mitteilung erhalten, dass er angeblich im Internet bedroht werde.

Sailer lernte er am Linzer Südbahnhof kennen, wo sich ihm dieser als Beamter des LVT, als Polizist vorstellte. In Folge gab es mehrere Treffen zwischen Trübswasser und anderen grünen Funktionären mit Sailer. In Folge gab es mehrere Treffen zwischen Trübswasser und anderen grünen Funktionären mit Sailer. Dabei teilte Sailer ihm mit, dass er eine Möglichkeit sehe, „Eispickel“ und „Prinz Eugen“, die mutmaßlichen Bedroher des Trübswassers auszuforschen. Die Information, dass „Eispickel“ Felix Budin sei, habe Sailer von einer Internetseite der Sozialistischen Linkspartei (SLP) übernommen. Schließlich gab Trübswasser Sailers Telefonnummer an Öllinger weiter. Allerdings sagte der Sailer dem Trübswasser, dass er ihm nur Informationen aus „offenen Quellen“ geben könne.

Er empfahl Sailer als Datenforensiker; an den genauen Gesprächsverlauf konnte er sich nicht mehr erinnern. Der Anlass für die Kontaktaufnahme Trübswassers mit Öllinger waren die Medienberichte über das Strafverfahren Öllingers gegen N.N.2.

Trübswasser gab an, nicht über die Beauftragung von Sailers Ehefrau Susanna Sailer durch das Büro des Landesrates Rudi Anschober von den Grünen informiert zu sein.

Zum Mail an den Bund Freier Jugend (BFJ), das über die IP-Adresse des Servers der Oberösterreichischen Grünen, angemeldet auf Landesgeschäftsführerin Lätitia Gratzer, verschickt wurde („Bruder von Kanaken geschlagen; möchte ,Kontakt mit dem BFJ“), wollte Trübswasser keine Auskunft geben.

 

 

Trübswasser gab an, nicht über die Beauftragung von Sailers Ehefrau Susanna Sailer durch das Büro des Landesrates Rudi Anschober von den Grünen informiert zu sein.

Zum Mail an den Bund Freier Jugend (BFJ), das über die IP-Adresse des Servers der Oberösterreichischen Grünen, angemeldet auf Landesgeschäftsführerin Lätitia Gratzer, verschickt wurde („Bruder von Kanaken geschlagen; möchte ,Kontakt mit dem BFJ“), wollte Trübswasser keine Auskunft geben.

 

 

Karl Pogutter wurde als stellvertretender Kommandant des Stadtpolizeikommandos Linz (der Stadtkommandant war nicht verfügbar) zuerst von Tischlinger über die ersten APA-Meldungen zur Causa Öllinger/Sailer verständigt; danach meldete sich Sailer bei ihm und bat um ein Gespräch, welches dann in Form einer Beschuldigtenvernehmung stattfand, um alle Rechte des SailerSailers in einem möglichen Verfahren von Beginn an zu wahren. Die Niederschrift leitete er danach an das BIA als zuständige Stelle weiter.  Die Niederschrift leitete er danach an das BIA als zuständige Stelle weiter. Ebenso schickte Pogutter alle Mails, die ihm von Sailer einen Tag nach der Vernehmung übergeben worden waren, an das BIA weiter. Danach wurde von Pogutter Sailers Büro versperrt. Eine Woche später wurde Sailer dann vom Stadtpolizeikommandanten (Johann Schnell) in Absprache mit Pogutter suspendiert.

Vom SPK Linz ging das Ersuchen an das LVT OÖ aus, Sailers Mails dahingehend zu überprüfen, ob dienstliche Informationen in diese eingeflossen sind.

Sailers Nebenbeschäftigung war nach Einschätzung Pogutters und Schnells nicht in dem vollen Umfang gemeldet, in der sie ausgeübt wurde. Details dazu konnte Pogutter nur im nicht-öffentlichen Teil nennen. Dem Pogutter war eine Nebenbeschäftigung als Gerichtssachverständiger bekannt.

Sailer hatte auf jeden Fall mehrere dienstliche PCs; diese waren allerdings nicht an das interne Dienstsystem BAKS angeschlossen, sondern „Stand-alone-Geräte“. Dies ergab sich aus seiner Tätigkeit als Datenforensiker vor 2005 (danach gab es nur mehr eine Datensicherungsgruppe beim Landespolizeikommando, Sailer war bis dahin Datenforensiker für das Stadtpolizeikommando Linz); zwei Geräte wurden an das Landeskriminalamt abgegeben, die anderen verblieben bei Sailer. Als Datenforensiker wurde Sailer danach nur noch von drei Dienststellen angefordert (LVT OÖ mehrmals, BVT und LVT Wien einmal). Nach 2005 war Sailer im Mitarbeiter-Pool des SPK Linz; sein Hauptaufgabenbereich liegt im Bereich der Fahndung. Jedenfalls würden mehrere private PCs in Sailers Büro auf Privattätigkeiten während der Dienstzeit hindeuten.

Zu den gewalttätigen Demonstrationen am 01. 05 .. 2009 wurde Sailer nie mit Erhebungen beauftragt. Da es im BAKS nicht möglich ist, Videos auf youtube.com anzusehen, wurde Sailer allerdings mehrmals gebeten, entsprechende Videos herunterzuladen. Gemäß einem Erlass des Landespolizeikommandanten ist es möglich, Dienstliches auch auf eigene private Mail-Adressen weiterzuleiten; dabei ist aber besonders der verminderten Schutz privater Server zu beachten.

 Gemäß einem Erlass des Landespolizeikommandanten ist es möglich, Dienstliches auch auf eigene private Mail-Adressen weiterzuleiten; dabei ist aber besonders der verminderten Schutz privater Server zu beachten.

Pogutter gab an, dass er es für möglich hielte, dass Sailer Privates und Dienstliches vermischt habe; ebenso befand er, dass Sailer tendenziell agiere. Er könne auch nicht ausschließen, dass Sailer Amtsgeheimnisse verraten habe.

 

Michael Tischlinger gab als Leiter des LVT OÖ an, dass Sailer seiner Dienststelle zwischen 2005 und 2008 in ca. 25 Fällen zum Zweck der Datensicherung und

-auswertung sowie Gutachtenserstellung als Assistenzdienstleister zugeteilt war.

 25 Fällen zum Zweck der Datensicherung und

-auswertung sowie Gutachtenserstellung als Assistenzdienstleister zugeteilt war.

Tischlinger begutachtete für das SPK Linz und das LPK OÖ den Mailverkehr zwischen Öllinger und Sailer im Hinblick auf die Frage, ob Sailer Dienstgeheimnisse weitergegeben hatte. Er stellte drei mögliche Punkte dar, die straf- und disziplinarrechtlich relevant sein könnte: Informationen über alpen-donau.info, BFJ-Sachverhalte und Felix Budin als „Eispickel“.

Die Feststellung, dass Sailer mangelnde Objektivität vorzuwerfen sei, wurde von Sybille Geissler (BVT) nach einer REX(Rechtsextremismus)-Tagung dokumentiert und soll sich auf Sailers Verhalten während des BFJ-Prozesses in Wels bezogen haben.

In der Frage des Mails von der IP-Adresse der Grünen OÖ/Lätitia Gratzer gab Tischlinger an, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

 

Franz Pöchhacker vom LVT Wien gab an, dass Sailer seinem Referat in den Jahren 2008/9 nur einmal für zwei Tage (06/07. 07. 2009) zugeteilt war, um bei Nachforschungen bezüglich alpen-donau.info und alinfodo (Forum zu alpen-donau.info) im technischen Bereich behilflich zu sein und die Mitarbeiter technisch zu unterweisen. Allerdings hatte der Hauptverantwortliche (Walter Stummer) am 06. 07. keine Zeit, was Sailer auch mitgeteilt worden sei. Nur am 07. 07. kam es zu einer Unterweisung.

Die Einschätzung des BVT über Sailers mangelnde Objektivität stützte sich den Informationen Pöchhackers zufolge auf die Umbenennung einer Datei im BFJ-Verfahren. („Kontakte“ umbenannt in „Nazi-Kontakte“). Außerdem gab Pöchhacker an, dass das BVT auf Grund von Sailers Image keine Empfehlung abgeben könne.

Die Identität von „Eispickel“ und „Prinz Eugen“ konnte bisher nicht geklärt werden, da es dazu Rechtshilfe der USA bedürfte. Walter Stummer ist Gruppenführerstellvertreter im Referat für Extremismus im LVT Wien; sein Zuständigkeitsbereich ist Rechtsextremismus. In dieser Funktion ermittelt er im Zusammenhang mit alpen-donau.info und alinfodo.com seit März/April 2009.

Die Identität von „Eispickel“ und „Prinz Eugen“ konnte bisher nicht geklärt werden, da es dazu Rechtshilfe der USA bedürfte.

 

Johann Gärtner wurde von Stadler zu den Tätigkeiten des BIA befragt; zum Untersuchungsgegenstand gab es keine neuen Informationen.

 

 

Walter Stummer ist Gruppenführerstellvertreter im Referat für Extremismus im LVT Wien; sein Zuständigkeitsbereich ist Rechtsextremismus. In dieser Funktion ermittelt er im Zusammenhang mit alpen-donau.info und alinfodo.com seit März/April 2009.

Sailer lernte er 2008 bei einer Hausdurchsuchung kennen und griff dann später im Zusammenhang mit seinen Ermittlungen in der Causa alpen-donau auf ihn zurück, da Stummer bekannt war, dass sich Sailer in Oberösterreich mit Rechtsextremismus beschäftigte und Internet-Spezialist war. Stummer hatten in dieser Causa mehrere telefonische Kontakte mit Sailer, da er den Eindruck hatte, dass Sailer das alpen-donau-Forum gut kannte und offensichtlich dort selbst ermittelte. Sailer äußerte Stummer gegenüber Vermutungen, wer hinter den einzelnen Nicknames stecken könnte. Am 23. 04. 2009 verfasste Stummer einen Anfallsbericht an die Staatsanwaltschaft Wien, dem er zwei Berichte Sailers vom 09. 04. und 21. 04. 2009 beilegte, die Sailer auf telefonisches Ersuchen des Stummer verfasst hatte. Diese Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.

Nachdem Stummer im alpen-donau-Forum mehrere User mit eindeutigem Österreich-Bezug gefunden hatte, brachte er diese bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige. Da ihm aber die „Formulierung fehlte“ ersuchte Stummer seine Vorgesetzten, Sailer zu Rate ziehen zu dürfen, was auch für zwei Tage (06./07. 07. 2009) genehmigt wurde. Stummer war am 06. 07. 2009 verhindert, was er Sailer auch mitteilte; dieser trat seinen Dienst beim LVT Wien um ca. 07.00 Uhr in der Früh des 07. 07. 2009 an und blieb bis zum frühen Nachmittag (ca. 13.00). Sailer besprach mit den Beamten des LVT einerseits diverse technische Punkte zur Ausforschung der Verdächtigen, andererseits teilte er sein inhaltliches Wissen über diese Seiten mit, welches er bereits vorher erworben hatte und das auch bereits seit April bekannt war (siehe Berichte oben). Überhaupt übernahm Stummer für seinen eigenen Bericht hauptsächlich Informationen des Sailer, die Sailer in seinen beiden Berichten und bei dem Treffen am 07. 07. weitergegeben hatte. Dass es der Mithilfe US-amerikanischer Behörden in dieser Causa bedürfe, wurde ebenfalls von Sailer dem Stummer in den Vorberichten vorgeschrieben.

Generell gab Stummer an, dass Sailer umfassende Kenntnisse zum Themenkomplex des Rechtsextremismus habe. Sailer hat Ermittlungen zu diesem Thema bereits Anfang April oder wahrscheinlich noch früher aufgenommen.

Auf die Frage, ob Sailer mit „Expertengruppe“ (Mail Sailer an Öllinger vom 09. 07., 10.02 Uhr) die Runde im LVT gemeint habe, sagte Stummer, dass er davon ausgehe, dass er und seine Kollegen gemeint waren.

 

 

 

3)    Beweisthema 1:Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

 

Peter Gridling als Leiter des BVT gab zuerst einen Gesamtüberblick über den Komplex Kasachstan, in dem er ausführte, dass der kasachische Geheimdienst auch versuchte (neben illegalen Mitteln wie Entführung), über eine Kampagne die Auslieferung des ehemaligen kasachischen Botschafters Rakhat Aliyev und anderer kasachischer Staatsbürger (Alnur Mussayev, Vadim Koshlyak, u.a.) zu erreichen.

Auf die im Verfassungsschutzbericht dargelegte Steuerung von Politikern angesprochen, legte Gridling dar, dass dieser Bericht auch dazu da sei, die Adressaten (Bevölkerung, Politiker etc.) vor bestehenden Gefahren zu warnen und zu besserem Eigenschutz anzuhalten. Der Schutz verfassungsmäßiger Organe als Kernaufgabe des BVT betreffe den Nationalrat in seiner Gesamtheit, nicht unbedingt den Schutz einzelner Mitglieder und Fraktionen, und erstrecke sich hauptsächlich auf ganz bestimmte Bedrohungspotentiale (gefährlicher Angriff auf Leib, Leben, Freiheit oder Vermögen). Da kein gefährlicher Angriff in diesem Sinn vorlag und es keine „Opfer“ gab, sah sich das BVT nicht veranlasst, die Betroffenen zu warnen. Außerdem musste das BVT auch andere Rechtsgüter wie Datenschutz und Amtsverschwiegenheit beachten; es könnte auch die Amtshandlung selbst gefährdet werden.

Allgemein trug Gridling als Auskunftsperson nicht besonders viel zu Aufklärung der Materie bei, da er mehrmals darauf verwies, erst seit 01. 03. 2008 Leiter des BVT zu sein.

Die Themenkomplexe sind in der Zusammenfassung wie folgt unterteilt:

1.)  Fragen, die Gridling nicht beantworten konnte oder wollte

2.)  Fragen, die Gridling in öffentlicher Sitzung beantwortete

 

Ad 1)

·         Wen hat der frühere Nationalbank-Präsident Adolf Wala an Aliyev als Medienberater vermittelt, um den Kontakt zum Kabinett des damaligen Innemininisters Günther Platter (Christian Switak) herzustellen?

·         Welche Verbindungen gibt es zwischen der Firma Red Carpet (ÖVP-nah) und Aliyev? Stimmt es, dass Aliyev Red Carpet 500 000 USD übergab? Welche Leistungen erbrachte Red Carpet für Aliyev?

·         Gridling wollte nicht konkret zur Steuerung Stellung beziehen und ging auf das Argument, dass alle Anfragen auf Medienberichten beruhen, nicht direkt ein. Generell erklärte er in öffentlicher Sitzung, dass das BVT nie von gesteuerten FPÖ-Abgeordneten gesprochen habe und vor allem vor der Gefahr einer möglichen Einflussnahme warnen wollte. Er räumte aber ausdrücklich ein, dass es Einflussnahme gegeben hat. (S 16)


·         Gridling sagte nichts über die besonders schnelle Verleihung eines Aufenthaltstitels der BH Horn an Mussayev aus.

·         Gridling konnte nicht erklären, wer der in der Telefonüberwachung erwähnte „Besse“ sei, mit dem die SPÖ weiter Kontakt halten wolle, da dies im Interesse Österreichs liege, ist.

 

Ad 2)

 

 

In folgenden Fällen verwies GRIDLING auf die ermittelnden Beamten, da er keine eigene Wahrnehmung habe:

 

In folgenden Punkten stellte das BVT keine weitergehenden Ermittlungen an:


 

Georg Lienbacher vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts wurden als ExpertenSachverständigem mehrere Fragen vorgelegt, zu denen er vor seiner Befragung ausführlich Stellung nahm:

1.)  Sind die Sicherheitsbehörden (…) verpflichtet oder berechtigt, die verfassungsmäßigen Vertretungskörper bzw. deren Organe oder Mitglieder zu informieren oder zu warnen, wenn (…) Erkenntnisse über Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste vorliegen, die auf verdeckte oder offene, direkte oder indirekte, versuchte oder durchgeführte Kontaktaufnahmen mit diesen Vertretungskörpern oder Personen hindeuten?

Antwort:

Die Sicherheitsbehörden sind dazu berechtigt, wenn nicht andere Regelungen (Amtsverschwiegenheit) dem entgegenstehen. Die Sicherheitsbehörden sind nicht verpflichtet, es sei denn es besteht Gefahr für Leib, Leben, Vermögen etc. (SPG §19)

2.)  Unter welchen Bedingungen und in welcher Weise hat oder kann diese Information erfolgen?

Antwort:

Es ist jede sachadäquate Form möglich.

3.)  Wer entscheidet im Einzelfall darüber?

4.)  Antwort:

Die betroffene Behörde.

5.)  Wie kann eine solche Berechtigung oder Verpflichtung zur Information geschaffen werden?

Antwort:

Es wäre eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes oder des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates denkbar.

 

 

Günter Lengauer war als Referatsleiter im BVT mit der Causa Aliyev befasst, da Spionageabwehr in sein Ressort fällt.

Die Themenkomplexe sind in der Zusammenfassung wie folgt unterteilt:

1.)  Fragen, die Lengauer nicht beantworten konnte oder wollte

2.)  Sachverhalte, zu denen nicht weiter ermittelt wurde

3.)  Fragen, die Lengauer in öffentlicher Sitzung beantwortete

 

Ad 1)

·         Die Vorwürfe, wonach Aliyev und andere ihre Aufenthaltstitel illegal durch Geldzahlungen erworben hätten, wurden mit dem zuständigen Staatsanwalt besprochen. Lengauer konnte aber nicht sagen, ob hier noch weitere Ermittlungen angestellt werden, ob es zu einer Anklageerhebung kommen wird oder wer mit diesen Causae betraut ist.


 

·         Wer „Besse“ ist (Vorhalt aus einer Telefonüberwachung des Pollack, der sagt, dass die SPÖ weiterhin Kontakt zu „Besse“ halten möchte.), kann Lengauer nicht beantworten.

 

Ad 2)

 

 

Ad 3)


 

 

 

Staatsanwalt Stefan Apostol vertrat den in der Causa Kasachstan ermittelnden Staatsanwalt Kronawetter während dessen Krankenhausaufenthalts. In dieser Vertretungszeit verfasste er einen Bericht, in dem er Beeinflussung von Parlamentariern feststellte. Dies entnahm er nach Rücksprache mit Kronawetter dem Bericht des LVT.

Apostol selbst wies mehrmals darauf hin, dass eigentlich Kronawetter der richtige Ansprechpartner gewesen wäre. Er konnte nur wenig zur Aufklärung beitragen.

 

Fragen, die Apostol nicht beantworten konnte oder wollte:

 

 

Fragen, die auf die nichtöffentliche Sitzung verwiesen wurden:

 

 

FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky wies in seiner einleitenden Stellungnahme auf die zahlreichen Pressemitteilungen seit 2007 zur Causa Kasachstan hin. Er selbst stellte als Sprecher für innere Angelegenheiten zwei Anfragen zu dem Thema (eine 2008, eine 2009). Danach erläuterte er kurz die drei Anfragen, die von freiheitlichen Mandataren (Hübner, Vilimsky, Mayerhofer) auf der Basis entsprechender Presseberichte zu dem Themenkomplex gestellt wurden. Danach nahm er Bezug auf das Schreiben an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum, in dem einerseits die beträchtlichen Vermögenswerte einer Person dargestellt werden, die in Kasachstan rechtskräftig verurteilt wurde, andererseits offiziell vor Aliyev und seiner Gruppe gewarnt wurde, da die Vermögenswerte möglicherweise aus den Bereichen des Drogenhandels und der Geldwäsche stammten.

Danach erzählte Vilimsky über seine Versuche, mit der Innenministerin in Kontakt zu kommen, um Auskunft über eine mögliche Einflussnahme zu erhalten.

Er sprach die Verwicklungen (ehemaliger) SPÖ-Politiker in die Affäre (konkret Blecha) an und erwähnte in diesem Zusammenhang auch die regelmäßig für die SPÖ tätige Anwaltskanzlei des Gabriel Lansky, der auch die mutmaßlichen Witwen der verschwunden kasachischen Bankmanager vertritt, deren Entführung Aliyev in Kasachstan angelastet wurde.

In diesem Zusammenhang verwies er auf die aufklärungswürdigen Vorgänge um den ermordeten georgischen Mafiapaten Sanikidse, Unternehmers Bausbek, Kontakte des früheren SPÖ-Vizebürgermeisters von Wien Mayrs und des früheren SPÖ Innenministers Karl Blechas zum russischen Oligarchen Loutschanski und dessen in Wien ansässiger Firma Nordex.

Über Ender wusste er zu berichten, dass dieser den Brief, den er an den FPÖ-Klub weitergegeben hatte, von Blecha erhalten hatte.

Zum zentralen Vorwurf der Steuerung gab Vilimsky an, keinerlei Wahrnehmungen über eine Manipulation seiner Person zu haben; alle parlamentarischen Aktivitäten sind alleine durch ihn selbst entschieden worden. Weder er noch Mitarbeiter des Klubs sind jemals mit Kasachen zusammengetroffen.

Besonders verwerflich ist die Tatsache, dass er über die Aktivitäten des kasachischen Nachrichtendienstes von keiner Dienststelle des BMI informiert wurde, obwohl diese Informationen dann im Verfassungsschutzbericht Eingang fanden und an die Medien weitergespielt wurden.

 

 

 

 

VI.        Ergebnisse der Befragung

 

 

1)    Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

 

a)    Umgehung Immunität durch Führen als Zeuge anstatt als Beschuldigter

 

è Causa Westenthaler 1 - Rufdatenrückerfassung

Vorweg hat sich diese Causa derart dargestellt: Vom Abgeordneten Westenthaler wurde im Rahmen einer Nationalratssitzung darauf hingewiesen, dass gegen ihn ohne Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt und illegal eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt wurde.

 

Auf Grund von Aussagen des ehemaligen BZÖ-Mitglieds Schwingenschrot, Westenthaler habe während einer Sitzung über sein Mobiltelefon ein SMS eines Polizisten über Drogenvergehen von Wiener BZÖ-Mitgliedern erhalten, wurden die Staatsanwaltschaft und das Büro für interne Angelegenheiten tätig. Im Zuge der Befragungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss stellte sich heraus, dass zwar in dieser Causa den Abgeordneten Westenthaler betreffend ermittelt, dieser aber nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt wurde, obwohl letzteres eigentlich nahe gelegen wäre und so auch vom BIA vorgeschlagen wurde. Durch diese Konstruktion, den eigentlich Beschuldigten als Zeugen zu führen, war ein Antrag an den Nationalrat auf Auslieferung des Abgeordneten Westenthaler nicht notwendig, wodurch es zu einer Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen über die parlamentarische Immunität gekommen ist. Um den Vorwürfen Schwingenschrots nachgehen zu können, wurde bei Abgeordneten Westenthaler eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt. Die Anordnung zur Rufdatenrückerfassung wurde jedoch dem Abgeordneten Westenthaler damals nicht zugestellt, wodurch auch allfällige Rechtsmittel nicht ergriffen werden konnten.

 

Auszug aus der Befragung in der 3. Sitzung, 07. 09. 2009:

„Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): In diesem von Ihnen verfassten Anlassbericht schlagen Sie folgendes weiteres Vorgehen vor: Vernehmung des Ing. Westenthaler Peter, und zwar zum einen in Bezug auf die SMS als Zeuge und zum anderen hinsichtlich einer möglichen Verleumdung als Beschuldigter. – Erinnern Sie sich an diesen Vorschlag?

Michael Kullnig: Ja.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Das heißt, Ihnen war am 22. Dezember 2008 bereits klar, dass Herr Westenthaler auch als Beschuldigter zu

führen ist?

Michael Kullnig: Nein.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Warum schreiben Sie das dann?

Michael Kullnig: Die Möglichkeit im Hinblick auf den Verdacht einer Verleumdung wurde von mir im Anlassbericht unter dem Punkt „Geplantes weiteres Vorgehen“ angeführt. Diese war nur angedacht, und dieser Umstand diente auch lediglich zur Kenntnisnahme durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise damit diese das bei der Beurteilung der Sache mit einbeziehen konnte. Das war also nur ein Vorschlag unter dem Punkt „Geplantes weiteres Vorgehen“.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich lese es Ihnen vor: Geplantes weiteres Vorgehen: Vernehmung des Ing. Peter Westenthaler zum einen in Bezug auf die SMS als Zeuge, zum anderen – und mich hätte interessiert, was das andere wäre; da haben Sie gesagt, Sie haben nichts – in Bezug auf eine mögliche Verleumdung als Beschuldigter. – Ende des Zitats. Ihre Worte! Ich halte fest, dass Sie nichts hatten, zum damaligen Zeitpunkt, mit dem Sie ihn zu Recht als Verleumder, als Beschuldigten hätten führen lassen.

Michael Kullnig: Das ist richtig. Nur ...

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ):

Und jetzt wiederhole ich die Frage noch einmal: Wen hat der Peter Westenthaler am 22.12. 2008 der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, indem er ihn wissentlich einer strafbaren Handlung geziehen hat, die nicht stimmt?

Michael Kullnig: Zu diesem Zeitpunkt, wie gesagt, wurde dieser Umstand von mir lediglich unter „geplantes weiteres Vorgehen“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt, mit dem Hinweis, dass man das in die Beurteilung der Staatsanwaltschaft mit einbezieht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Sie haben vorgeschlagen, ihn als Beschuldigten wegen des Verdachts der Verleumdung zu führen. Sie müssen ja irgendein Tatsachensubstrat gehabt haben, wo Sie gesagt haben: Das ist der Grund, warum er ein Verleumder ist!

Michael Kullnig: Das ist kein Vorschlag gewesen. …“

 


 

è Causa Strasser-Mails 1 – Veröffentlichung der Mails

Aufgekommen ist diese Causa auf Grund einer Rede des Abgeordneten Dr. Pilz in der 10. Sitzung des Nationalrates vom 21.01.2009 mit folgendem Inhalt:

„Mir liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für Interne Angele­genheiten vom 6. Oktober 2008 vor, in welchem Staatsanwalt Christian Walzi anregt, auf Grund einer Strafanzeige des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser in der Affäre um die sogenannten Strasser-E-Mails meinen Computer beschlagnahmen zu lassen. Das kommt aus der Staatsanwaltschaft Wien!

Ich werde Ihnen, Frau Justizministerin, dieses Dokument dann vorlegen. Die BIA-Be­amten waren bei mir, sie haben mich gefragt, ob auf diesem Computer (der Redner hält einen Laptop in die Höhe) die sogenannten Strasser-E-Mails sind. Damals waren sie nicht drauf, und er ist nicht beschlagnahmt worden. Ich sage Ihnen nur eines, damit wir bei der Wahrheitspflicht bleiben: Heute sind die sogenannten Strasser-E-Mails auf diesem Computer, und Sie werden zu entscheiden haben, ob der Computer eines Ab­geordneten beschlagnahmt wird oder ob Sie bereit sind, die parlamentarische Kontrolle mit allen Konsequenzen zu respektieren und, wenn es notwendig ist, auch vor politisch geleiteten Staatsanwälten zu schützen!“

Es hat sich herausgestellt, dass es von Seiten der Staatsanwaltschaft sehr wohl einen Auftrag gegeben hat, Pilz als Zeugen einzuvernehmen, da dieser über die Strasser-Mails verfügt und diese auch veröffentlicht hat. Primär ging es der Staatsanwaltschaft und dem Büro für interne Angelegenheiten darum festzustellen, wer diese Mails an die Medien und an Pilz übermittelt hat. Dazu wurden Medienvertreter und auch Pilz einvernommen. Abgeordneter Pilz wurde als Zeuge und nicht als Beschuldigter vom BIA vernommen und trotzdem wurde Pilz angeblich versehentlich Akteneinsicht in vollem Umfang, die eigentlich nur Beschuldigten zusteht, gewährt. Die Staatsanwaltschaft hat auch die Beschlagnahme eines allfälligen Datenträgers in Pilz‘ Besitz angeregt – dies auf Basis von Zeitungsberichten, wonach dieser die Mails auf einem Datenträger erhalten haben soll. Nun wäre es ja üblich, bei Ermittlungen gegen einen Abgeordneten von Seiten der Staatsanwaltschaft zuvor an den Nationalrat heranzutreten und eine Auslieferung zu erwirken. Dies wurde aber wieder einmal durch die Konstruktion, den Abgeordneten nur als Zeuge im Ermittlungsverfahren zu führen umgangen.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne):

Dr. Strasser schreibt da aber noch etwas anderes. Er schließt mit dem Satz: Es wird daher beantragt und angeregt, die Beschaffung des Datenträgers über den einzuvernehmenden Zeugen Dr. Pilz und dessen technische Überprüfung zu veranlassen.

Mag. Christian Walzi: In der Folge wurde das BIA beauftragt, Sie zu dem Umstand zeugenschaftlich einzuvernehmen, weil letztlich Dr. Strasser nicht nur seine eigenen Angaben zum Beweis seiner Behauptung oder zur Untermauerung seiner Behauptung vorlegt, sondern auch diesen einen Zeitungsartikel, den ich bereits angesprochen habe, aus „Heute“ vom 15.5.2008.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Jetzt sind wir bei Ihrem Schreiben an das Büro für Interne Angelegenheiten vom 6. Oktober 2008, unterfertigt: Staatsanwalt Mag. Christian Walzi, und jetzt halte ich es Ihnen vor. Bezugnehmend auf den dortigen Abschlussbericht vom 12.9.2008, für den gedankt wird, wird in der Beilage die Anzeige des Dr. Ernst Strasser vom 15.5.2008 samt Ergänzung vom 13.6.2008 übermittelt – da sind ja die Wünsche drinnen: Beschlagnahme des Datenträgers über meine zeugenschaftliche Einvernahme; was ordnen Sie daraufhin an? –, mit dem Ersuchen um Ergänzung des Sachverhalts durch zeugenschaftliche Einvernahme des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, wann und wie ihm der fragliche Mail-Verkehr zugekommen ist. Ist es richtig, dass Sie hier, in der Frage zeugenschaftliche Einvernahme meiner Person, dem Wunsch beziehungsweise der Aufforderung von Dr. Strasser nachgekommen sind?

Mag. Christian Walzi: Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anträgen oder Anregungen des Dr. Strasser gedeckt. Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das war jetzt ein wichtiger Satz. – Das war jetzt ein wichtiger Satz! Ich zitiere weiter: Falls Dr. Pilz im Besitz eines vom unbekannten Täter übermittelten Datenträgers sein sollte, – das behauptet ja Dr. Strasser – so wird ersucht um Abklärung, ob durch dessen Auswertung Informationen gewonnen werden können, die Rückschlüsse auf die Person des unbekannten Täters zulassen. – Jetzt kommt der Schlüsselsatz: – Erforderlichenfalls wird um Übermittlung einer Anregung der Beschlagnahme ersucht. – Zitatende. Entsprach auch das dem Wunsch beziehungsweise der Anregung von Dr. Strasser?

Mag. Christian Walzi: Auch dies entsprach teilweise dem Wunsch oder der Anregung des Dr. Ernst Strasser, ja.“

 

 

è Causa Haidinger – Veröffentlichung von Akten und Mails

Staatsanwalt Gildemeister führte das Verfahren in der Causa „Haidinger“. In diesem Zusammenhang schlug er vor, Peter Pilz als Beschuldigten wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu führen, da dieser Teile aus dem Kampusch-Akt und Mails auf seiner Homepage veröffentlicht und im Innenausschuss aus einem internen Dienstmail von Haidinger zitiert hat. Staatsanwalt Christian Walzi übernahm das Verfahren in der Causa „Haidinger“ und ließ trotz Nichtauslieferung des Abgeordneten Pilz durch den Nationalrat diesen als Zeuge einvernehmen. Dies wurde auch vom Bundesministerium für Justiz gegenüber der Staatsanwaltschaft kritisiert. Auch hier wurde durch die Einvernahme des Abgeordneten Pilz als Zeuge anstatt als Beschuldigter die parlamentarische Immunität bewusst umgangen.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 06. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Schildern Sie dem Ausschuss doch einmal den Anfangsverdacht, der Sie dazu gebracht hat, zwei Personen, nämlich Dr. Haidinger und mich, als Beschuldigte zu führen!

Mag. Peter Gildemeister:

Der Umstand, dass ich vorgeschlagen habe, auch gegen Sie ein Verfahren einzuleiten, und zwar als Bestimmungstäter, beruht darauf, dass die gesamten Umstände – die ich vorher geschildert habe und die ich jetzt nicht noch einmal wiederholen möchte – für mich einen Anfangsverdacht dahin gehend begründet haben, dass Sie diese  Unterlagen nicht nur von einem unbekannten Geheimnisträger beziehungsweise allenfalls von Dr. Haidinger selbst zugespielt bekommen haben, sondern daran mitgewirkt haben.

 

 

è Causa Westenthaler 2 – Üble Nachrede

Auf Grund einer Anzeige von BIA-Chef Kreutner gegen Abgeordneten Westenthaler und BZÖ–Mitarbeiter, die für die APA-OTS Presseaussendungen vom 03. 03. und 05. 03. 2008 verantwortlich waren, kam es zu Ermittlungen in dieser Causa. Dem BIA wurde von Westenthaler vorgeworfen, dass das BIA Akten und Informationen an den Falter-Journalisten Klenk weitergegeben hätte. Da es weitaus einfacher war, gegen die Mitarbeiter eines Abgeordneten vorzugehen als gegen den Abgeordneten selbst, strengte Kreutner ein medienrechtliches Verfahren gegen diese an und gewann den Prozess. Die Staatsanwaltschaft führte bereits Ermittlungen und vernahm Kreutner als Zeugen, bevor sie einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Abgeordneten Westenthaler stellte. Diese Ermittlungsschritte hätten aber gar nicht durchgeführt werden dürfen, solange der Nationalrat einer Verfolgung des Abgeordneten nicht zugestimmt hat. Die OStA Wien vertrat die Rechtsansicht, dass die Anfrage zur Aufhebung der Immunität Westenthalers schon vor der Vernehmung von Kreutner hätte stattfinden müssen, weil ab Fortführung des Verfahrens Westenthaler als Beschuldigter (§48/1/1 StPO) zu behandeln gewesen wäre.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 4. Sitzung, 08. 09. 2009:

„Christian Steiner: Soweit mir das erinnerlich ist, waren diese inkriminierten Aussagen in der Presseaussendung. Ich habe diese mit der Parlamentsrede verglichen und festgestellt, dass diese Aussendung eine inhaltliche Zusammenfassung war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Lesen – wirklich, ich kann es! Ist es richtig, dass es sich bei den inkriminierten Passagen, die sich auf den 3.3.2008 beziehen, den von Ihnen inkriminierten Passagen, um die Wiedergabe einer Rede des Abgeordneten Westenthaler handelt?

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Soweit mir vorliegend, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Wussten Sie das damals?

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Das weiß ich nicht mehr, aber nehme ich an, denn es wird Bezug genommen auf eine Sondersitzung im Parlament vom 3.3.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Schon der Abbruch des Verfahrens ist ja etwas, das auch im Gesetz vorgesehen ist, genauso wie die Einstellung. Das sind zwei unterschiedliche verfahrensrechtliche Schritte. Sind wir uns da einig, dass es einen Unterschied macht, ein Verfahren abzubrechen oder ein Verfahren einzustellen? (Mag. Kronawetter: Ja!)

Was ist jetzt in diesem Fall für Sie der Anlass gewesen, es abzubrechen?


 

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Ob die weiteren Ermittlungen irgendeinen Verdacht ergeben, sodass ich dann allenfalls eine Anfrage um Auslieferung aus dem Nationalrat zu richten habe.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Das heißt aber, es war doch so, dass für Sie der Herr Abgeordnete Westenthaler nach wie vor als möglicher zukünftiger Verdächtiger angestanden ist, sonst hätten Sie es ja eingestellt!

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Ja. So ist es.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Damit erklärt sich sozusagen ja auch die spätere Einstellung des abgebrochenen Verfahrens. (Mag. Kronawetter: Ja!) Sie haben keinen Anlass gesehen, zu diesem Zeitpunkt das Parlament zu befassen?!

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Da für mich keine Verdachtslage da war, die es gerechtfertigt hätte, eine Auslieferung aus dem Nationalrat zu begehren.“

 

 

Grundsätzlich kam im Zuge der Befragungen der Auskunftspersonen ganz deutlich zu Tage, dass zum Einen die Staatsanwälte keine Ahnung hatten, wie sie mit einem Abgeordneten und seiner Immunität umgehen sollten, zum Anderen, die Staatsanwälte durch die Konstruktion, einen Abgeordneten als Zeugen anstatt als Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu führen, die Immunität umgangen haben.

 

 

 

b)   Übersehen von Ermittlungen

 

è Causa Strasser-Mails 1 – Veröffentlichung der Mails

In der Causa Strasser-Mails wurde einigen wesentlichen Ermittlungsfragen nicht nachgegangen, die sich auf Grund von Einvernahmen ergeben haben. Zum Beispiel wurde der grundlegenden Frage, was denn mit diesen externen Nichtdienstlaptops, welche Strasser verwendet hatte, passiert ist und wer für diese verantwortlich ist, nicht nachgegangen. Weiters ergab sich, dass eine Ministeriumsfestplatte mit Daten Strassers von einem Kabinettsmitarbeiter einfach mitgenommen und angeblich in einem privaten Ofen zu Hause verbrannt wurde. Dem wurde aber auch nicht nachgegangen. Dass Bundesminister Strasser damals einen APA-Mailaccount für alle dienstlichen Mails benutzt hat und zudem wahrscheinlich der zuständige Administrator Zugriff hatte, zog ebenso kein Interesse der Ermittler auf sich, was doch auch für Verwunderung im Ausschuss sorgte.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ):...

In der Frage, was da alles sonst an Ermittlungsdingen passiert ist, merke ich zum Beispiel, gibt es die Zeugeneinvernahme von Herrn Mag. Ita, der vom BIA – die Zeugenaussage aufgrund Ihrer Anweisung vom 24. Juni, nehme ich an – einvernommen wurde. Und der sagt, ja, er hat eine externe Festplatte im Safe des Innenministeriums – Oktober, Weihnachten 2006 – vorgefunden, die hat er dann nach Hause mitgenommen und hat sie dann im Ofen verbrannt.


Mag. Christian Walzi: In dem Zusammenhang hat sich mir die Frage nicht gestellt, einerseits Zweifel überhaupt an der Aussage des Herrn Mag. Ita zu hegen.“

 

 

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 06. 10. 2009:

„Mag. Manfred Kraupa (zitierend): Am 4. September 2008 wurde mit dem Leiter des Referates IV/8c des BMI, Michael Dunkel, welcher für die EDV im Bereich des Bundesministeriums für Inneres zuständig ist, persönlich Kontakt aufgenommen.

Die Laptops der Marke Sony, welche von Dr. Strasser verwendet worden waren, wurden von N.N.1 angeschafft und könnte dieser auch wissen, wo sich der bis dato nicht aufgefundene Laptop befindet.

Laut Angaben von Dunkel wurden die gegenständlichen Mails mit Sicherheit vom verschwundenen Laptop heruntergeladen und nicht auf elektronischem Weg abgefangen.“

 

 

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 12. 10. 2009 (Fortsetzung):

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Gern. Deswegen nur noch eines: Dr. Strasser sagt aus: Befragt, ob ich weiß, dass es von meinen Laptops auch Sicherungsfestplatten gab, gebe ich an, dass mir dies nicht bekannt war. In seiner Einvernahme am 8. September 2008 gibt Mag. Ita an – ich zitiere –: Vom Laptop des Dr. Strasser wurden auch Sicherungskopien angefertigt, und zwar auf einer externen Festplatte. Diese Festplatte war in einem Safe des Kabinetts verwahrt, welcher zwischen meiner Innen- und Außentüre meines Büros stand. Zugang zu diesem Safe, welcher mittels Zahlenschloss und mit einem Schlüssel zu versperren war, hatten theoretisch Mag. Gattringer, meine Sekretärin Ute Palkovits und möglicherweise die Sekretärin von Mag. Gattringer, Frau Elke Schandl, und ich. Zwischen Mitte Oktober und Weihnachten 2006 wurde von mir der gegenständliche Safe aufgeräumt, wobei ich auch eine externe Festplatte vorfand. Glaublich über Nachfragen bei Dr. Ulmer sagte dieser mir, dass sich auf dieser Festplatte Sicherungsdaten befinden würden, die nicht mehr benötigt werden. Daraufhin nahm ich diese Festplatte an mich und verbrannte diese bei mir zu Hause im Ofen. – Zitatende. Das ist so die Datensicherheit im Kabinett des Innenministeriums. Sagen Sie, warum hat niemand den Dr. Strasser gefragt, wie hinter seinem Rücken Sicherungskopien seines gesamten E-Mail-Verkehrs angefertigt werden konnten, diese ohne sein Wissen aufbewahrt werden konnten und dann ohne sein Wissen privat zu Hause von seinem ehemaligen Kabinettchef oder von einem Kabinettsmitarbeiter verbrannt werden konnten? Das ist ja, was die Suche nach einem sogenannten gestohlenen Datenträger betrifft, keine Kleinigkeit, wenn man weiß, wie mit genau diesen Datensicherungsfestplatten umgegangen worden ist. Also: Warum haben sich die BIA-Beamten für all das überhaupt nicht interessiert? Und damit es auch mit Ihnen etwas zu tun hat: Wie Sie als Dienstvorgesetzter das gesehen haben, warum hatten Sie nicht den Eindruck, dass da oberflächlich ermittelt wurde? Und warum haben Sie die BIA-Beamten nicht beauftragt, sorgfältigere Fragen zu stellen?


 

Mag. Manfred Kraupa: Wie gesagt, ich bekomme die Akten auf den Tisch, schaue sie auch an. Ich lese nicht jedes einzelne Stück. Ich habe im Jahr ungefähr 1 200 Beschwerdefälle. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich wirklich nicht jedes einzelne Stück lesen kann. – Für mich stellte sich das Erhebungsergebnis soweit klar dar, und ich habe das dann auch unterschrieben.“

 

 

è Causa Strasser-Mails 2 – ÖVP-Postenbesetzungen

Als die Strasser-Mails öffentlich wurden, herrschte reges Interesse daran, da dadurch die internen Vorgehensweisen der ÖVP im Bundesministerium für Inneres bei Postenbesetzungen augenscheinlich wurden. Dies führte zu mehreren Anzeigen, welche wiederum von der Staatsanwaltschaft in zwei Ermittlungsbereiche gegliedert wurden.

 

Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Postenbesetzungen einerseits und Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis wegen der Mails andererseits. Christian Walzi übernahm als Staatsanwalt die Ermittlungen in der Causa „Strasser-Mails“ Anfang Mai 2008 und „vergaß“ dabei die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit den Postenbesetzungen, obwohl der diesbezüglichen Anzeige Klenks ein mehr als hundert Seiten starkes Mail-Konvolut beigelegt war. Auch das Büro für interne Angelegenheiten, welches in der Causa Strasser-Mails die Ermittlungen getätigt hat, hat diesbezüglich nichts getan. Erst nach Intervention durch das Bundesministerium für Justiz griff Staatsanwalt Apostol dieses Thema wieder auf. Welch Wunder, dass das Büro für interne Angelegenheiten diesbezüglich keine Rechtswidrigkeiten feststellen konnte. Interessant hierbei ist, dass Apostol die Überprüfung von ÖVP-Postenbesetzungen in einem ÖVP-geführten Bundesministerium durch einen ÖVP-Bundesminister durch das von der ÖVP eingesetzte Büro für interne Angelegenheiten überprüfen ließ.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:

„Dr. Michael Klackl:

… dieser E-Mail-Verkehr, der ja nicht dienstrechtliche Akte oder Besetzungsvorgänge direkt umfasste, sondern einfach eine Kommunikation beinhaltete, wo dem ersten Anschein nach auf derartige Besetzungsvorgänge Bezug genommen wurde, daraus ergab sich für mich ein solcher Anfangsverdacht, der weiter zu klären war. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt war naturgemäß nicht klar, welchen weiteren Weg das Verfahren nehmen wird, aber in Entsprechung meiner gesetzlichen Verpflichtung musste ich vorschlagen, das durch Ermittlungen weiter aufzuklären.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Nur für das Protokoll: Ein Anfangsverdacht bezüglich welches Strafparagraphen? 302, nicht wahr?

Dr. Michael Klackl: 302, ja, dass hier unter Umständen nach unsachlichen Kriterien vorgegangen wurde. Das war nicht auszuschließen und musste geklärt werden, um dem gesetzlichen Auftrag Genüge zu tun.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Anschließend haben Sie dann die Anregung an die Oberstaatsanwaltschaft getätigt, dass Sie weitere Ermittlungsverfahren einleiten wollen …

Dr. Michael Klackl: Das ist richtig. …


 

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Da liegt in Ihrem Akt ein ganzes Paket von EMails, die auf parteipolitisch motivierte Postenschiebungen und damit einen möglichen Amtsmissbrauch – oder eine ganze Kette von möglichen Amtsmissbräuchen – hinweisen. Ihr Vorgänger weist Sie darauf hin, dass akut die Gefahr der Verjährung besteht. Und was haben Sie daraufhin unternommen, dass es nicht zur Verjährung kommt?

Mag. Christian Walzi: Ich darf noch einmal auf meine vorherige Aussage verweisen. Mir ist die Ordnungsnummer 1, eben dieses E-Mail-Konvolut, entgangen bei meinen Ermittlungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das heißt, die Strasser-E-Mails, der Kernvorwurf, die Erstanzeige von Klenk, die ist Ihnen entgangen? Ist das richtig?

Mag. Christian Walzi: Im Zuge der Dynamik, die der Akt in weiterer Folge durch die einbezogenen Nachtragsanzeigen bekommen hat, habe ich dieses Faktum übersehen. Muss ich zugeben. …“

 

 

 

c)    Vertuschung von Fehlern der Staatsanwaltschaft

Im Zuge der Befragungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss konnte festgestellt werden, dass zwar intern auf manche Fehler der Staatsanwaltschaft durch das Bundesministerium für Justiz reagiert wurde, dieses aber keine Schritte zur Hintanhaltung dieser Fehler setzte oder die Betroffenen informiert hat. Im Gegenteil, es wurde trotz interner Kritik über manche Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft der Mantel des Stillschweigens gebreitet. Hätte es diesen Untersuchungsausschuss nicht gegeben, wären einige Fehler der Staatsanwaltschaft nie an das Licht der Öffentlichkeit gelangt. Ein Ausfluss dieser Fehler, vor allem im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Abgeordnete und deren Immunität, war ja auch der neue Immunitätserlass vom Juli 2009, in dem die Vorgehensweise bei Ermittlungen gegen Abgeordnete stärker konkretisiert wurde. Gerade in diesem Zusammenhang wäre eine Befragung der Bundesministerin für Justiz Claudia Bandion-Ortner sowie ihrer Vorgängerin Maria Berger wünschenswert und notwendig gewesen. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien verhindert - trotz vorherigem Konsens die verantwortlichen Bundesminister am Schluss eines jeden Beweisthemas zu befragen.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 11. Sitzung, 12. 10. 2009:

„Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das ist die Seite 111 von 311 Seiten betreffend Seite 1 der Stellungnahme zu „BMJ-Pr 2235/0006-Pr 1/2009“. Da wird im Wesentlichen der Anlassfall aufgearbeitet, und dann wird gesagt: Insbesondere nach Durchsicht der Referatskopie scheint mir die rechtliche Argumentation vor dem Hintergrund der tatsächlichen Vorgänge und der abschließenden Würdigung – nämlich der Staatsanwaltschaft –, keine aufsichtsbehördlich wahrzunehmenden Mängel zu erkennen, nicht konzise zu sein. – Zitatende. Das ist ein bisschen allgemein. Mit anderen Worten: Die bisherige Stellungnahmen, die von der Staatsanwaltschaft abgegangen sind, und die Begründungen hiezu scheinen dem Justizministerium, also dem Stellungnahmeschreiber, nicht konzise zu sein. Dann werden etliche Kritikpunkte angeführt – die werde ich mir jetzt nicht alle zu Gemüte führen –, und dann wird ein Resümee gezogen. Ich zitiere wiederum: Auch nach Inkrafttreten des neuen Rechtes – ich erinnere: Mit 1.1.2008 ist die Strafprozessordnung in Kraft getreten! – hat sich die Staatsanwaltschaft nicht mit Ruhm bekleckert. Schließlich werden wir irgendwann mit der Frage konfrontiert, warum in diesem Fall nicht gemäß § 101 Abs. 2 zweiter Satz StPO vorgegangen wurde. – Zitatende.

Ich erinnere, das ist der Paragraph „öffentliches Interesse“, und daher gibt es da eine Zuständigkeit der U-Richter.

Ich zitiere weiter: Ich meine daher – das sagt dann der Abteilungsleiter, der die Stellungnahme für das Ministerbüro, sprich für die Ministerin, abgibt –, dass wir uns auch nicht der Peinlichkeit stellen müssen, dass die Staatsanwalt vorgeblich nicht erkannt hat, dass es sich um einen Abgeordneten handelt. Wir sollten auch nicht in jedem Fall die Vorgehensweise der Staatsanwalt verteidigen. – Zitatende.

Und dann kommt noch folgender weiterer Satz: Ich wäre daher – und jetzt kommt der Vorschlag – dafür, mit offenen Karten zu spielen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht der Sach- und Rechtslage entsprochen hat. – Zitatende.

Das ist eine sehr erhellende Feststellung des Justizministeriums, aus welcher ich im Wesentlichen herauslese, man hat in diesem Anlassfall Fehler gemacht, man deckt zu. Man sollte nicht weiter die Staatsanwaltschaft, die Fehler gemacht hat, öffentlich verteidigen, sondern man sollte mit offenen Karten spielen und klar zum Ausdruck bringen, dass man endlich der Sach- und Rechtslage entsprechend vorgehen soll. Ist Ihnen jetzt die Stellungnahme etwas geläufiger?“

 

 

2)    Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

 

a)    Allgemeines

Im Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf , Bucher, Dr. Pilz Kolleginnen und Kollegen (71/GO XXIV. GP), der am 10.07.2009 vom Nationalrat beschlossen wurde, wurde als Gegenstand der Untersuchung unter Punkt 2 folgender Auftrag formuliert:

Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10. 7. 2009 erhobenen
Vorwurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld
des Parlaments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses
Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von
Mandataren.“

 

Die in dem Antrag erwähnten Vorwürfe sind in folgender Originaltextaussendung des Freihetlichen Parlamentsklubs in konkreter Form veröffentlicht worden:

 

Wien (OTS) - "Nachdem vorgestern bekannt wurde, dass das Telefon des Abgeordneten Westenthaler durch die BIA überwacht wurde, weitet sich der Skandal heute, aufgrund uns zugespielter Unterlagen, zum größten Spitzelskandal der zweiten Republik aus", sagte heute FPÖ Bundesparteiobmann HC Strache. "Der FPÖ liegen Dokumente vor die einwandfrei belegen, dass ein Netzwerk von Polizei-Beamten (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) in Zusammenarbeit und im Auftrag der Grünen mit Stasimethoden gegen Abgeordnete dieses Hauses vorgehen", so Strache. "Die Grünen Kampagnen wie Platterwatch, die

Graf-Desavouierung und die Hetze gegen Innenministerin Fekter laufen

nach einem streng geordneten System ab. Dieses System wird direkt aus

dem Innenministerium mit Informationen versorgt", so Strache. Das Ziel dieser Machenschaften sei klar: "Eine Mitte-Rechts Mehrheit in diesem Land zu verhindern", so Strache. "Die Schnittstellen dieses Skandals haben Namen: Uwe Seiler und Karl Öllinger!", deckte Strache auf. Öllinger sei diesbezüglich bereits einschlägig bekannt, Uwe Seiler ist der EDV- und Datenprofi des LVTs-OÖ! "Dieser IT-Spezialist - um teures Geld von der Republik ausgebildet - sitzt nun im LVT Linz und überwacht offensichtlich in seiner Dienstzeit - im Auftrag der Grünen - politisch Andersdenkende und

schickt diese Informationen verschleiert über seine Privatmailadresse

- uwe.sailer@inode.at - direkt in den Grünen Parlamentsklub. Und wenn

die Dienstzeit des Herrn Sailer einmal nicht reicht um seine Aufträge

zu erfüllen, weil die Grünen noch vor Tagungsende angefordertes

Material benötigen, dann schreckt er nicht zurück in den Krankenstand

zu gehen um seiner politischen Pflicht nachzukommen", berichtete

Strache.

Hinsichtlich des freiheitlichen Linzer Spitzenkandidaten für die Wahl

zum Gemeinderat in Oberösterreich hat ein Beamter aus dem LVT mit

einem Grün-Abgeordneten zum geplanten Vorgehen folgender maßen

kommuniziert: Ich zitiere: "Einen Versuch ist es schon wert.

Vielleicht gelingt mir ein Husarenstück; mal überlegen; auch dazu

gebe ich ihnen noch Bescheid." Zitat Ende

Die FPÖ verlange daher eine Stellungnahme der Klubobleute zu diesem

Grünen Datenklau und Spitzelskandal, den Rücktritt Karl Öllingers,

Erklärungen der Klubs zum weiteren Vorgehen in dieser Causa und die

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu diesem Grünen Datenklau-

und Spitzelskandal, so Strache. (Forts.)

 

 

In dem auf die Einsetzung folgenden Beweisbeschluss der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz und weiterer Abgeordneter hat der Untersuchungsausschuss in Punkt 3.1. schon wesentlich präziser folgendes beschlossen:

Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl Öllinger an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur ,,Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte lnformationen zurückgriff und diese lnformationen an den Abgeordneten Karl Öllinger übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für lnneres technische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für lnneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienstzeit erbrachte.“

 

 

 

b)   Der Wandel in der Grünen Politagitation durch das Strategiepapier

Am Mittwoch, dem 07. Jänner 2009, sind im Gr. (großen oder grünen) Salon des Grünen Parlamentsklubs folgende Personen der Klubleitung zusammengetroffen: Dieter Brosz, Ulrike Lunacek, Birgit Schatz, Albert Steinhauser, Reinhard Pickl-Herk und Doris Schmidbauer.

Das Ziel dieser Besprechung war es, die Rahmenbedingungen der politischen Hetzkampagnen der Grünen für die Zukunft festzulegen. So wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Strategische Vorabklärungen / Klärung Gegner“ – folgendes festgehalten:

„Wer ist – ad personam – der „Gegner“, dem wir alles „an negativem“ umhängen wollen. Medien verlangen nach Gesichtern und bereiten mithilfe Personen Themen auf. Soll wirklich ein Thema „hochgehen“, ist eine klare Konfliktlinie (Schwarz/Weiß-Zeichnung) und der Aufbau einer Auseinandersetzung zwischen Personen unerlässlich. Die „Gegner-Frage“ muss daher bereits im Vorfeld geklärt werden.”

Als Feind der Grünen wurde die FPÖ gewählt, als ausgesuchter Gegner der freiheitliche Politiker Martin Graf.

 

Graf folgte als III. Nationalratspräsident der nunmehrigen Klubofrau der Grünen, Eva Glawischnig, im Amt nach. Zum doppelten Leid der Grünen erfolgte diese Nachfolge in einer Wahl, in der sich Graf einem ernstzunehmenden Gegenkandidaten stellen musste, nämlich dem grünen Politstar Alexander Van der Bellen. Graf konnte in dieser Wahl mit 109 Stimmen überzeugen, während Van der Bellen mit nur 27 Stimmen deutlich unterlag.

 

Doch nicht nur in dieser Niederlage wurzelt die Triebkraft der Grünen, sondern auch im permanenten Unterliegen bei diversen Wahlen auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene.

 

Im Lichte dieser Strategie erscheinen folgende, chronologisch aufgelistete Kampagnen und Aktionen der Grünen in einem anderen Licht:

 

Dezember 2008/ Jänner 2009:

Der Grün-Abgeordnete Öllinger wirft zwei (Ex-)Mitarbeitern von Graf vor, Nazi-Material bestellt zu haben.

Richtig ist:

Die Bestelllisten wurden illegal beschafft und verändert.

Es wurde kein Nazi-Material bestellt, sondern T-Shirts mit Aufschriften wie,„Mir stinken die Linken“.

Die Mitarbeiter waren beim Bestellen 16 Jahre alt.

Dass die Artikel vom Parlament aus bestellt wurden, ist somit unmöglich.

 

Februar 2009:

Die Staatsanwaltschaft verlangt unter dem medialen Begleitfeuer der Grünen die Aufhebung von Grafs Immunität wegen Vorwürfen aus seiner Tätigkeit im ARC Seibersdorf.

 

Richtig ist:

Graf war für eine Tochtergesellschaft verantwortlich, die wirtschaftlich sehr erfolgreich war.

Graf stand sogar eine doppelt so hohe Abfertigung zu. Ihm wurde  widerrechtlich aus politischen Gründen eine Entlassung angedroht, weil er ein Nationalratsmandat für die FPÖ annahm.

Die Aufhebung der Immunität war nicht gerechtfertigt, weil durch die Vertragsauflösung aus politischen Gründen eindeutig ein politischer Zusammenhang gegeben war.


 

April 2009:

Nach einem NFZ-Kommentar mit Kritik am IKG-Präsidenten Ariel Muzicant fordern Grüne und SPÖ Graf zum Rücktritt auf bzw. wollen eine Verfassungsänderung, die Grafs Abwahl ermöglicht.

 

Richtig ist:

Muzicant wurde von Graf als Person und nicht wegen seines Glaubens kritisiert.

Muzicant gebärdete sich permanent als Parteipolitiker und muss sich daher auch wie ein solcher behandeln lassen.

Muzicant verleumdet und beleidigt seit Jahren die FPÖ und ihre  Funktionäre, zB durch die Hompage „Kellernazis in der FPÖ“ und durch Vergleiche mit von Freiheitlichen mit NS-Politikern wie Goebbels.

 

Juni 2009:

Martin Graf fordert in einem Zeitungsinterview das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler ein und wird erneut von den Grünen mit Rücktrittsaufforderungen konfrontiert, diesmal allerdings auch aus der ÖVP.

 

Richtig ist:

Das Selbstbestimmungsrecht ist unveräußerlich. Graf hat keine sofortige Volksabstimmung gefordert.

Grafs Aussagen decken sich mit dem Parteiprogramm der Südtiroler Volkspartei und mit einem nach wie vor gültigen Nationalratsbeschluss aus dem Jahr 1946.

 

August 2009:

Die Grünen verlangen Grafs Ausschluss aus dem U-Ausschuss wegen angeblichen Geheimnisverrats.

 

 

Richtig ist:

Graf hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob die SPÖ in Geldwäsche und Parteifinanzierung in Zusammenhang mit Kasachstan verstrickt sei.

Tatsächlich wurde nicht aus geheimen Akten, sondern nur aus öffentlichen Quellen zitiert (zB Standard-Artikel zum Vienna-Sponsoring aus Kasachstan).

Der Grüne Vorstoß war daher schnell gestoppt, die Forderung nach Ausschluss schnell fallengelassen und die Präsidiale des Nationalrates befasste sich kaum mit dem Punkt.

 

November 2009:

Peter Pilz unterstellt der FPÖ und ihren Funktionären im U-Ausschuss Verbindungen zu einem Mordaufruf im Internet. Martin Graf spricht von KGB-, Stasi- und Gestapo-Methoden. Pilz verlangt für letztere eine Sitzungsunterbrechung und spricht erneut von einem Skandal:

 

Richtig ist:

Der Vergleich mit Gestapo-Methoden ist in der Politik durchaus verbreitet. Unter anderem haben ihn Werner Amon (ÖV); Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und Gerald Grosz (BZÖ) gebraucht. Pilz selbst sprach zuletzt von Stasi-Methoden durch das Heeres-Abwehramt

Die Angriffe des Abgeordneten Pilz von den Grünen gegen die FPÖ waren ungeheuerlich. Die FPÖ wartet bis heute auf eine Entschuldigung durch Obfrau Glawischnig. Den politischen Mitbewerber mit Kapitalverbrechen wie einem Aufruf zum Mord in Verbindung zu bringen, überschreitet Grenzen.

 

 

d)   Kommissar Zufall führt Regie

Am 09. Juli 2009  ist dem Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, ein folgenschwerer Fehler passiert. Öllinger hat ein höchst brisantes Dokument auf einem öffentlichen Drucker hinter dem Plenarsaal des Parlaments ausgedruckt und es dort liegengelassen. Harald Stefan, ein Abgeordneter der FPÖ, der auf Grund seiner Funktion während den Plenarsitzungen immer wieder Dokumente an diesem Drucker ausdrucken muss, hat dieses Dokument mit seinen Ausdrucken an sich genommen. Als der freiheitliche Abgeordnete seine Ausdrucke durchgearbeitet hat, ist er auf einen beachtenswerten Mailverkehr zwischen Öllinger und dem Polizisten Uwe Sailer gestoßen.

 

Dieser Mailverkehr welcher den Verdacht des Amtsmissbrauchs des Polizisten Uwe Sailer sowie der Bestimmung dazu durch den Abgeordneten Karl Öllinger begründete, hat den Klubobmann der Freiheitlichen Partei, Heinz-Christian Strache, veranlasst, am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung des Nationalrates im Zuge einer Geschäftsordnungsmeldung die Aufklärung dieses Skandals durch einen Untersuchungsausschuss zu fordern.

 

§ 302 StGB – Amtsmissbrauch ist folgendermaßen definiert:

§ 302. (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

 

e)    Erkenntnisse und Wertungen der Befragungen im U-Ausschuss

Nach Abschluss der Befragungen im Untersuchungsausschuss und in Anbetracht sämtlicher zu diesem Beweisthema sonst bekannt gewordenen Umstände sind in Zusammenhang mit dem Verhalten der beschuldigten Personen Uwe Sailer und Karl Öllinger folgende Punkte einer näheren Betrachtung zu unterziehen:

 

·         Nebenbeschäftigung

Der Kriminalpolizist Uwe Sailer hat sein Datenforensik-Unternehmen zwar als Gewerbe angemeldet. Nach den Befragungen bestehen allerdings erhebliche Zweifel, ob und in welchem Umfang seine Tätigkeit im Konsens mit der Dienstbehörde erfolgte.

 

Die Nebenbeschäftigung von Beamten findet ihre gesetzliche Regelung in § 56 Beamtendienstrechtsgesetz (BDG). Insbesondere sind folgende Fälle geregelt, in denen Nebenbeschäftigungen zu untersagen sind:


 

1.)  Unzulässigkeit wegen Behinderung an der Erfüllung dienstlicher Aufgaben (z.B. wenn die Einhaltung der Dienstzeit oder der Amtsverschwiegenheit gefährdet ist).

2.)  Unzulässigkeit wegen Vermutung der Befangenheit (wenn die Nebenbeschäftigung im Aufgabenbereich der dienstlichen Aufgaben des Beamten ausgeübt werden soll oder wenn der Beamte seine Nebenbeschäftigung in Verbindung mit Personen ausübt, mit denen er auch zwangsläufig dienstlichen Kontakt hat).

3.)  Unzulässigkeit wegen Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen.

In den oben angeführten Fällen muss die tatsächliche Gefährdung der dienstlichen Interessen nicht nachgewiesen werden, es genügt bloß der Anschein der Befangenheit.

 

Im Fall des Uwe Sailer wurde eine derartige Untersagung hinsichtlich seiner Meldung der Nebenbeschäftigung als Sachverständiger bei Gericht im Bereich der Datenanalyse vom 02. 06. 2003 nicht getroffen.

Diese Nichtuntersagung wurzelt wohl in einer unrichtigen Darstellung der damals geplanten und später umgesetzten Nebentätigkeit durch Sailer.

Denn Sailer hat, wie aus einem Aktenvermerk mit Bezug auf die erwähnte Meldung hervorgeht, in dem Prüfverfahren angegeben, dass er für die Nebentätigkeit lediglich fünf Stunden pro Monat aufwenden wird. Ebenso hat er den Bereich seiner Nebentätigkeit lediglich als Datenforensiker bei Gericht angegeben.

Diesen Bereich hat Sailer im Lauf der Jahre deutlich überschritten, z.B. durch den Verkauf von Computern, Festplatten, Wiederherstellung von gelöschten Urlaubsfotos, seine Tätigkeiten für den Abgeordneten Öllinger etc., was laut Angaben seines Vorgesetzten Pogutter bereits zu einem Disziplinarverfahren geführt hat (siehe Protokoll UA-Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen 3.11.2009/öffentl. Teil/11.Sitzung/S. 87).

 

Ein Sittenbild des Polizisten Uwe Sailer wurde durch das Bekanntwerden der Umstände rund um eine erfolgte Dienstzuteilung Sailers zum Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT-W) am 06. und 07. Juli 2009 gezeichnet.

Am Anfang dieser Dienstzuteilung stand ein Telefonat zwischen dem Oberst Franz Pöchhacker vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorsimsumusbekämpfung Wien (LVT-W) und dem Vorgesetzten des Abteilungsinspektors (AI) Uwe Sailer, Oberst Karl Pogutter.

Der Inhalt dieses Gesprächs – welcher in einem Aktenvermerk festgehalten wurde – war die Anforderung des Polizisten Uwe Sailer zum LVT-W auf Grund seiner umfangreichen Kenntnisse und Recherche-Erfahrungen auf dem Gebiet der Auswertung der mutmaßlich rechtsextremen Internetseite www.alpen-donau.info und dem dazugehörigen Forum www.alinfodo.com. Darüber hinaus wurde zwischen den beiden Obristen vereinbart, dass die Details der Dienstzuteilung zwischen dem Sachbearbeiter des LVT-W AI Walter Stummer und Sailer direkt geregelt werden. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich herausgestellt hat. Denn es war bereits im Vorfeld der geplanten Dienstzuteilung klar, dass der vereinbarte Ablauf der Dienstzuteilung nicht eingehalten werden kann (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 18ff).  Grund hierfür war, dass bereits Tage vorher feststand, dass AI Stummer, mit dem Sailer in Wien zusammenarbeiten sollte, eine andere Aufgabe wahrnehmen musste. Diesen Umstand hat Stummer auch mit Sailer im Vorfeld besprochen und ihm mitgeteilt, dass er am 06. Juli 2009 noch nicht nach Wien kommen müsse. Sailer wiederum kam die gewonnene, gut bezahlte Freizeit in Wien gelegen, um den Abgeordneten Karl Öllinger zu besuchen. Sailer dachte nicht daran, diese Dienstzuteilung um einen Tag zu kürzen. Auch eine Meldung dieser Kollision an seinen Vorgesetzten unterließ er geflissentlich.

Allerdings war es Sailer an einem der zwei Tage der Dienstzuteilung möglich, in der Causa www.alpen-donau.info mit seinen Wiener Kollegen zu arbeiten - eben jener Angelegenheit, die zentraler Inhalt des Mailverkehrs zwischen Sailer und Öllinger wurde.

 

·         Offizialdelikt

Als der Polizist Uwe Sailer am 06. Juli 2009 in den Räumlichkeiten des Grünen Parlamentsklubs mit dem Abgeordneten Öllinger zusammentraf, informierte ihn dieser über eine angebliche Drohung informiert (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung / S. 71). Diese stellt – so auch Sailer in seiner Aussage – unzweifelhaft ein Offizialdelikt dar. Bei Offizialdelikten sind nach § 2 Strafprozessordnung (StPO) die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei Verdacht einer strafbaren Handlung die Ermittlungen aufzunehmen. Eine derartige Handlungspflicht für Kriminalpolizisten begründet sich auch aus dem Beamtendienstrechts Gesetz (BDG), wie der Sailers Vorgesetzter, Oberst Pogutter, vor dem Ausschuss ausgesagt hat (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 03. 11. 2009 / öffentl. Teil 11. Sitzung / S. 101).

Dass Sailer dieser Pflicht weder beim LVT-Wien noch beim Stadtpolizeikommando (SPK) Linz nachgekommen ist, wie im Untersuchungsausschuss festgestellt wurde, stellt einen weiteren Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar und vollendet nur das Bild über die Dienstbeflissenheit des Uwe Sailers.

·         Krankenstand

Wenn es auch der Polizist Uwe Sailer mit seinen Dienstpflichten nicht so genau genommen hat, so war er jedoch in seiner Tätigkeit für den Abgeordneten Öllinger umso emsiger, wie Passagen aus dem vorliegenden Mailverkehr zeigen: Sollten Sie Fragen haben, mailen Sie mir einfach, ich werde versuchen, sie beantworten zu können; ich werde das durcharbeiten; vielleicht gelingt mir ein husarenstück, mal überlegen, auch dazu gebe ich ihnen noch bescheid; ich gebe ihnen morgen bescheid zu diesem thema….

Sein Arbeitseifer gegenüber Öllinger war sogar so groß, dass er nicht davor zurückschreckte einen „Arbeitskrankenstand“ einzulegen.

So merkte Sailer mit Bezug auf einige von Öllinger erteilte Aufträge an: ich werde mir morgen (09.07.2009) zeit nehmen und punkt für punkt durcharbeiten….. leider hat sich meine chronische „verkühlung“ derart verschlechtert, das ich mich vorerst mal in den krankenstand verabschieden…… das gehirn funktioniert ja einwandfrei….


 

Diese Zeilen sprechen für sich. Hoffentlich hat sich das Auffliegen des Spitzelskandals nicht negativ auf den „Heilungsverlauf“ der apostrophierten Verkühlung Sailers ausgewirkt.

 

·         Quellen

Zu seinen Quellen gab der Polizist und Datenforensiker Sailer vor dem Ausschuss an (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung /S. 51 ff.):

Meine Informationen – alle Informationen! – schöpfe ich aus öffentlichen Quellen. Ich gebe das, wenn ich meine, dass es strafrechtlich oder sonst interessant ist, an das LVT weiter, aber die Quelle selber, die Informationen selber, sind öffentlich und bleiben öffentlich. Jeder, der auf alpen-donau.info geht, kann das lesen.

Die Sammlung der Quellen liest sich schließlich wie ein "Who is who" der linksradikalen Szene - von der Sozialistischen Linkspartei über diverse Antifa-Dienste und ein Netzwerk gegen Rechtsextremismus bis hin zum Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands. Einige Auszüge aus dem Befragungsprotkoll untermauern diesen Eindruck:

 

Es handelt sich bei Felix Budin um jene Person, die mit dem Nickname ,Eispickel' korrespondieren dürfte, und ich habe aus dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus erfahren, dass diese Person Felix Budin bei Aktionen in Wien, Wiener Neustadt und Wien-Umgebung gegen Demonstrationen teilnehmen soll, die von politisch orientierten Personen veranstaltet werden, die von der Sozialistischen LinksPartei oder von ähnlichen Gruppierungen kommen. Und da gibt es auf der Internetseite der Sozialistischen LinksPartei eine klare Aussage, wo festgestellt oder behauptet wird, dass Felix Budin mit einem "Eispickel" drohe.

 

Dazu darf ich anmerken, dass mir zu Ohren gekommen ist, dass zu dem Fax in die Kreise der FPÖ um Graf herum offenbar absichtlich eine Laus weggeworfen worden sein soll. (Abg. Dr. Graf: Wer hat Ihnen das gesagt?) Dazu muss ich anmerken, dass mir zu Ohren gekommen ist, und zwar zu Ohren gekommen ist aus dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus, weil andere...

 

Man schaut im Internet, ich habe Kontakte ins Internet, ich habe Kontakte in Foren, ich habe Kontakte zu gewissen Gruppierungen. (Abg. Mag. Stadler: Ja, ich habe es verstanden!) Und da habe ich mich schlau gemacht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ja, in Ordnung, aber das heißt, das sind jetzt nicht so wie Sie gerichtlich beeidete Sachverständige für diesen Bereich?

Uwe Sailer: Die Leute, die dahinter stehen, weiß ich nicht, weil das ist alles im Internet.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ah, die kennen Sie gar nicht?

Uwe Sailer: Ein Forum ist im Internet, und ich ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich will es nur herausarbeiten. Sie brauchen mir nicht die Welt zu erklären. Das heißt, Sie kennen sie nicht?

Uwe Sailer: Warum muss ich sie kennen?

 

Sie brauchen da nur Zeitungen lesen, auch in die diversen Blogs gehen und diese lesen, Sie brauchen sich nur mit dem Dokumentationsarchiv in Verbindung setzen, Sie brauchen nur die Seite...

 

Die Auflösung dieses Nicknames zum Klarnamen ist mir über "Venceremos" geglückt. "Venceremos.com" ist heute noch online und gehört zu einem Antifa-Recherche-Dienst von Sachsen.

 

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Welche älteren Kollegen meinen Sie, die Sie gefragt haben, hier können Sie noch weitere Informationen, "Geschichten" bekommen? Welche älteren Kollegen?

Uwe Sailer: Das geht, wenn man ins Internet geht und die Sache eingibt, dann sieht man "Verfassungsschutz" und "Baden-Württembergischer Verfassungsschutz" in Verbindung mit "Witiko" und "Übelacker". Und diese älteren Kollegen: Das ist aus dem Internet, aus einem Antifa-Recherche-Team.

 

Die Befragung Sailers zu seinen Quellen zeichnet ein Bild eines politisch motivierten Beamten in einer virtuellen Welt. Ein Umstand, der von vielen in der Polizei erkannt wurde, die deshalb einen distanzierten Umgang mit dem „Datenforensiker" pflegten. Karl Öllinger hat das nicht gestört. Ihm ging es aber auch primär um Wahlkampfmunition.

 

·         Ermittlungsmethoden

Uwe Sailer fristet als Kriminalpolizist ein seltsames Dasein. Er hat laut eigenen Angaben keinen eigenen Dienstcomputer, und seine Dienst-Mailadresse kann kaum größere Datenmengen transportieren, sodass er auf private Behelfe zurückgreifen muss. In seiner Dienststelle geht er kaum jemandem ab, wie aus den Befragungen im U-Ausschuss hervorgeht, und so flüchtet er sich offenbar gerne in eine virtuelle Welt, in der es von rechtsextremen Bedrohungen nur so wimmelt.

Seltsam wie sein ganzes Berufsleben sind auch Sailers Ermittlungsmethoden. Man könnte ihn als Wikipedia-Ermittler bezeichnen. So hat er über ein rechtsextremes „Thiazi-Forum“ große Grundlagenforschung betrieben und zur Herkunft des Namens folgendes herausgefunden:

„Thiazi ist ein Riese, oft näher bezeichnet als Sturmriese oder Frostriese in der germanischen Mythologie (…) Eines Tages verwandelte sich Thiazi in einen großen Adler und flog nach Midgard, da angekommen sah er Hönir, Loki und Odin, welche gerade einen Ochsen über dem Feuer brieten. Er bot seine Hilfe bei der Zubereitung an und nahm sich nach Fertigstellung der Mahlzeit die besten Stücke. Loki, darüber verärgert, schlug mit einem Stock nach ihm…“

Wer die Geschichte spannend findet, kann sie zur Gänze und wortident mit Sailers Enthüllungen bei Wikipedia nachlesen. Wenig spannend findet das allerdings der oberösterreichische Landespolizeikommandant Andreas Pilsl, der auf Befragung durch FPÖ-Ausschussmitglied Walter Rosenkranz festhielt, dass das Lesen und Abschreiben von Wikipedia-Artikeln in seiner Auffassung von Polizeiarbeit keine kriminologische Bedeutung habe. Kein Wunder, kann doch dort jeder etwas schreiben und dann selbst zu Beweiszwecken zitieren.


 

Doch Uwe Sailer hat auch andere bemerkenswerte Dinge herausgefunden, zum Beispiel über die Bedrohung der Kommunisten aller Welt durch einen Eispickel. So soll nämlich jemand mit dem Decknamen „Eispickel“ in einem rechtsextremen Forum den früheren oberösterreichischen Grün-Landtagsabgeordneten Gunther Trübswasser mit dem Tod bedroht haben. Eispickel – so recherchiert Sailer – ist ein Synonym für die Waffe, mit der der sowjetische Revolutionär Trotzki 1940 ermordet wurde. Der Eispickel sei somit für die Rechtsextremen offenbar ein Symbol für die weltweite Vernichtung des Kommunismus. Zu so manchem Kommunisten dürfte die Bedrohung durch Eispickel allerdings noch nicht durchgedrungen sein. So ruft etwa die Internet-Zeitung „Jungleworld“ unter dem Titel „Hammer, Sichel, Eispickel“ die Kommunisten aller Länder im Europaparlament dazu auf, sich zu vereinigen.

 

Die Befragungen von Öllinger und Sailer lassen den klaren Schluß zu, dass einander hier zwei große Verschwörungstheoretiker gefunden haben.

 

Ähnlich bezeichnend ist auch die Wertung des LVT-Polizisten AI Stummer, der hinsichtlich der Glaubwürdigkeit seines Kollegen Sailer in Bezug auf von Sailer geäußerten Verdachtsmomente, wer hinter gewissen Nicknames stecken könne, meinte:

Er hat Verdachtsmomente geäußert, wer möglicherweise dahinterstehen könnte. Aber das ist mir als Kriminalbeamter zu wenig, denn ich muss mich an Fakten halten.

 

·         Belege für die Weitergabe von dienstlich erworbenem Wissen

Am 08. Juli 2009 um 10:08 Uhr schrieb Sailer an Öllinger, dass er am Vortag eine sehr lange Erörterung mit Fachleuten betreffend der Homepage www.alpen.donau.info hatte. Inhalt dieser Besprechung war es, den dahintersteckenden „Funktionären“ den Garaus zu machen. Wenn man sich nun vor Augen führt, dass Sailer am 07. Juli 2009, also einen Tag vor dem besagten Mail, dienstzugeteilt beim LVT Wien war und der Grund der Dienstzuteilung die Sachkenntnisse Sailers betreffend Homepage www.alpen.donau.info waren, dann steht wohl für jeden fest, dass die angesprochenen Fachleute jene Kollegen Sailers aus dem LVT waren, bei denen er seine Dienstzuteilung versah. Auf die Frage, ob mit Fachleuten wohl die Beamten des LVT-W gemeint sein könnten sagte der Aktenführer in dieser causa, AI Stummer, aus: Davon gehe ich aus, dass er uns gemeint hat. (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 23).

Demgegenüber erscheint Sailers Aussage wenig glaubhaft, wonach es sich bei den Experten um anonyme Nutzer eines links-einschlägigen Internet-Forums gehandelt habe.

 

Auch die Erwähnung von Abläufen bei Rechtshilferersuchen an US-amerikanische Behörden in einem Mail Sailers an Öllinger lässt den Schluß zu, dass er damit dienstliches Wissen weitergegeben hat. Denn dies war auch ein zentraler Inhalt der Besprechung im Zuge der erwähnten Dienstzuteilung beim LVT-W. Auch hier erscheint Sailers konstruierte Rechtfertigung ausgesprochen zweifelhaft, wonach er auf die Amerikaner nur deshalb zu sprechen gekommen sei, weil er vor Jahrzehnten irrtümlich privaten Besuch von amerikanischen Botschaftsgehörigen erhalten habe und im Jahr 1986 einen spannenden Artikel in der Zeitschrift „profil“ gelesen habe.

 

Ein weiterer eindeutiger Beleg für die Weitergabe dienstlich erworbenen Wissens sowie auch für eine strafbare Falschaussage vor seinem Vorgesetzten, Oberst Pogutter, am Tag des Aufkommens des Spitzelskandals, ist in folgender Passage des Mailverkehr festzumachen: Sailer erwähnt einen Martin Sellner, der sich in der Burschenschaft Olympia hochgedient habe und dort schon ein kleiner Verantwortungsträger sei.

Sailer hat in der von ihm initiierten Beschuldigtenvernehmung am 10. Juli 2009 um 15:15 Uhr befragt zu seinem Kontakt mit Öllinger angegeben:

In diesem Zusammenhang gab es auch einen privaten Smalltalk mit Hrn Öllinger und wurden von seiner Seite einige Personen angesprochen, die in neonazistischen Kreisen angesiedelt sind. Bei diesen Personen handelt es sich ausschließlich um solche, die im Internet publizieren oder in Büchern erwähnt werden. Die Personen sind mir natürlich auch dienstlich bekannt, weil sie permanent mit dem Verbotsgesetz in Berührung kommen…

Der erwähnte Martin Sellner ist weder im Internet noch in Büchern erwähnt (Stand Juli 2009). Ebenso ist Martin Sellner nicht mit dem Verbotsgesetz in Berührung gekommen.

Mit diesem Vorhalt konfrontiert, gab Sailer vor dem Untersuchungsausschuss an, dass er Sellner immer mit N.N.2 verwechsle (Siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung /S. 56). Nun liegt es wohl außerhalb jeder Vorstellungskraft, dass man jemanden mit einer Person verwechselt, die man nicht kennt. Es liegt also auf der Hand, dass Uwe Sailer den Namen Sellner aus einer nichtöffentlichen Quelle kennen muss, wobei hier wohl nur polizeiliche Ermittlungen in Frage kommen.

 

·         Auftrag

Als Reaktion auf das Aufdecken des „Grünen-Spitzelskandals“ durch den freiheitlichen Klubobmann Heinz-Christian Strache in der Sitzung des Nationalrates am 10. 07. 2009 wollte Peter Pilz von den Grünen seinem Klubkollegen Karl Öllinger durch einen Redebeitrag Schützenhilfe leisten.

Durch diese Rede (siehe stenographische Protokolle des Nationalrats, XXIV. GP 10. Juli 2009 32. Sitzung vom 09. Oktober 2009) wurde das alte Sprichwort: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ wieder einmal bestätigt. So hat Pilz durch seine Rede die spätere „Verteidigungsstrategie“ des Abgeordneten Öllinger zum ehest möglichen Zeitpunkt Lügen gestraft. Pilz hat vor dem Nationalrat im Gegensatz zu den Aussagen Öllingers bestätigt, dass Öllinger einer privaten Firma von Uwe Sailer, nämlich einem Institut für Datenforensik, einen Auftrag erteilt habe.

Diese Auftragserteilung hat der Abgeordnete Öllinger mehrmals unter anderem auch vor dem Untersuchungsausschuss unter strafrechtlicher Wahrheitspflicht bestritten. (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung / S. 9).


 

·         Umgehungsgeschäft

Ein aufklärungswürdiger Umstand ist dem Ausschuss hinsichtlich einer vom Land Oberösterreich unter der Patronanz des Grünen Landesrats Anschober erstellten Broschüre zum Thema Gentechnik  mit dem Titel „Wir sind so frei“ bekannt geworden.

Im Impressum findet sich der Unter dem Punkt Redaktion der Name Susanna Sailer, die Frau des Polizisten Uwe Sailer. Im Ausschuss wurde der Verdacht geäußert, dass hier eventuell ein Umgehungsgeschäft vorliegen könnte.

Diesen Verdacht werden die unabhängigen Gerichte zu klären haben.

 

·         Wahlkampfmunition

Verräterisch ist auch jene Passage im Mailverkehr, wo sich Öllinger bei seinem Auftragsnehmer, dem Polizisten Sailer, Wahlkampfmunition über den freiheitlichen Kandidaten für den Linzer Gemeinderat, Detlef Wimmer, bestellt. So schreibt  Öllinger:

Mein problem ist, dass ja die wahlen sehr rasch im Herbst stattfinden und erfahrungsgemäss in den letzten wochen es wohl kaum mehr möglich ist, geschichten wie diese zu platzieren. Also wenn Sie eine möglichkeit sehen, dass ich zu zusätzlichen infos aus anderen quellen komme, die belegen, dass der detlef beim bfj geschnuppert hat, wäre das ein ordentlicher schub.

Abseits der strafrechtlichen Relevanz von Öllingers Tun wird durch diese Passage auch seine vorgespielte moralische Rechtfertigung widerlegt, zumal ihm der Kampf gegen den Rechtsextremismus auch nur wichtig erscheint, so lange er sich im Wahlkampf für die Grünen ausschlachten lässt.

·         Anfrage

Zu einer geplanten parlamentarischen Anfrage über den oberösterreichischen FPÖ-Politiker Detlef Wimmer hat der Abgeordnete der vermeintlichen grünen Datenschützerpartei Karl Öllinger im Mailverkehr mit Sailer harte Töne angeschlagen. So hat er geschrieben, dass er dem Verteidigungsminister klarmachen wolle, dass er sich auf seine parlamentarische Anfrage eine saubere und rasche Antwort – vor der oberösterreichischen Landtagswahl -  erwarte. Vor allem die Probleme mit dem Datenschutz hat Öllinger in diesem Zusammenhang kritisiert. Ob es zu dieser grenzwertigen Intervention von Öllinger bei Darabos gekommen ist, konnte leider im Ausschuss nicht ergründet werden, da die Regierungsparteien eine Ladung der Minister bekanntlich verhinderten.

·         Vertuschung durch das BVT

Bezeichnend für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) und des LVT-W ist der Versuch, die Spuren des Spitzelskandals zu verwischen, sobald dieser öffentlich wurde. So hat Oberst Pöchhacker vom LVT-W am 13. Juli 2009 in einem Mail an das BVT mit dem Ausdruck des Bedauerns folgende Formulierung aus einem Bericht vom 10. Juli 2009 zurückgenommen: „Sailer war am 6. und 7. Juli 2009 nach Rücksprache mit dem BVT dem LVT Wien aufgrund seiner Sachkenntnisse zugeteilt.“. Dies hat man wohl gemacht, weil man den Eindruck erwecken wollte, dass Sailer keine Sachkenntnis in der causa www.alpen.donau.info und www.alinfodo.at besaß, sondern es sich nur um eine allgemeine technische Einweisung handelte. Dies wurde schon allein durch die Aussage des AI Stummer widerlegt, der im Ausschuss angab, dass der gesamte Akt betreffend der zwei oben erwähnten Internetseiten auf Vorberichten des Uwe Sailer fußte (Siehe UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 25ff). Nahezu peinlich war die Annahme des Oberst Pöchhacker, er habe „seinen“ Bericht vom 10. Juli 2009 berichtigt (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 10.11.2009 / öffentl. Teil 12. Sitzung /S. 26 ff), in Wahrheit wurde der Bericht jedoch von einem gewissen AI Thüringer erstellt und nicht von Pöchhacker selbst Es liegt der Verdacht nahe, dass Pöchhacker auftragsgemäß ohne lange zu fragen (und zu denken) hier eine Berichtigung im Sinne seiner Vorgesetzten verfasst oder eine vorgefertigte Vorlage übernommen hat, um BVT und LVT nicht die causa Sailer „hineinzuziehen“.

Kurz gesagt wollten die Behörden den Eindruck vermeiden, Sailer jemals für einen zuverlässigen und kompetenten Ermittler im Rechtsextremismus-Bereich gehalten zu haben.

 

·         Falschaussage

Im Zuge der Befragungen im sind in mehreren Bereichen mutmaßliche Falschaussagen durch die Auskunftspersonen vor dem Ausschuss, insbesondere durch den Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger getätigt worden. Sollten die Aussagen des Abgeordneten Öllinger jedoch – was auf Grund des Verfahrensverlaufs vor dem Untersuchungsausschuss zu bezweifeln ist – der Wahrheit entsprechen, muss gegen die Person Uwe Sailer wegen des Verdachtes der Falschaussage ermittelt werden. Bezüglich dieser Falschaussage haben die Abgeordneten Martin Graf, Walter Rosenkranz und Werner Neubauer eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, weswegen auch schon ein Auslieferungsbegehren gegen Öllinger im Parlament eingelangt ist.

 

Die wichtigste mutmaßliche Falschaussage hat Öllinger getätigt, indem er bestritten hat, über die Polizisten-Eigenschaft des Uwe Sailer Bescheid gewusst zu haben. Der Grund für diese Taktik ist offensichtlich, denn wenn Öllinger nicht wusste, dass Sailer ein Polizist ist, handelte er ohne Vorsatz und somit straflos. Einfach gesagt: Ohne Amt kein Amtsmissbrauch.

 

Einige mögliche Falschaussagen verdienen es hier näher angeführt zu werden. So wurden über den Ablauf der Kontaktaufnahme zwischen Uwe Sailer und Karl Öllinger im Hinblick auf die Offenlegung des Berufs als Polizist in der 9. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Oktober 2009 folgende widersprüchliche Aussagen getätigt:

 

(Siehe Protokoll UA- Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14.10.2009/öffentl. Teil 9.Sitzung/S.15 ff):

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) Wir haben ja noch einige Fragerunden vor uns, daher jetzt nur noch kurz: Sie haben vorhin Kollegen Amon gegenüber hier im Ausschuss gesagt, dass Sie nicht wussten, dass Herr Sailer Polizeibeamter ist, sage ich einmal im weitesten Sinne. – Bitte für das Protokoll: Herr Abgeordneter Öllinger nickt – das kann man nämlich nicht lesen im Protokoll. (Karl Öllinger: Ich nicke gerne so, dass man es auch nachlesen kann: Ich kann das Nicken bestätigen!) Sie haben in dem E-Mail-Verkehr – und jetzt halte ich Ihnen zwei Passagen vor – unter anderem gesagt – Zitat –: Die Unterlagen wurden zwar vernichtet beim dortigen Verfassungsschutz – schreibt Ihnen Herr Sailer, so meine Infos –, aber ältere Kollegen können noch heute Geschichten über ihn erzählen. – Zitatende. Da geht es um eine besondere Person: ad Übelacker, steht da drüber. Also er verweist selbst auf den Verfassungsschutz Ihnen gegenüber in dieser einen Passage. – Ist Ihnen diese Passage bekannt?

Karl Öllinger: Na sicher.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Weiters schreibt Herr Sailer in einem anderen E-Mail – Zitat –: „meine antwort: 01) die anmeldedaten sind verschleiert; da ist ein proxy dazwischen geschaltet; anfragen gehen nur über amerika und die praxis belegt, dass wir von dort nie etwas bekommen. (umgekehrt wollen die amis immer alles von uns; die sind schon mal bei mir persönlich vorsprechen gekommen aus der us-botschaft in wien um infos einzuholen.“ – Zitatende.

Kennen Sie diese Passage? (Karl Öllinger: Selbstverständlich!) – In diesem Zusammenhang: Haben Sie sich nicht gewundert, dass Sailer Kontakte zu ausländischen Geheimdiensten hat und aus der Schule plaudert? Haben Sie sich nicht gefragt, in welcher Eigenschaft er zu diesen ... – Er spricht von „älteren Kollegen des Verfassungsschutzes“, er spricht davon, dass man von den Amis nie etwas bekommt, die umgekehrt von uns alles wollen und auch bekommen. Das heißt, Sailer spricht aus der Praxis zwischen Geheimdiensten; das ist auch interessant für einen Beamten, mit einem ... – aber egal. Haben Sie sich nie gefragt: Was hat denn der für eine Funktion? Sailer ist Datenforensiker, und ich weiß nicht, was das für eine Funktion ist?

Karl Öllinger: Sie haben richtigerweise die Passage zitiert: dass sie bei ihm persönlich waren. – Das habe ich natürlich so interpretiert: in seiner Firma, dass seine Firma öffentliche Aufträge hatte und hat.

 

Zu dem oben angeführten Sachverhalt wurde der Polizist Uwe Sailer ebenso befragt.

 

(Siehe Protokoll UA- Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14.10.2009/öffentl. Teil 9.Sitzung/S. 44 ff):

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Hat Herr Abgeordneter Öllinger von Ihnen gewusst, dass Sie im Bereich der Kriminalpolizei tätig sind?

Uwe Sailer: Das kann ich nicht beantworten. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Sie haben darüber nicht gesprochen?

Uwe Sailer: Nein. Ich habe erst später mit ihm darüber gesprochen, weil ich ihn klipp und klar darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich massiv zwischen dienstlich erlangten und öffentlichen Informationen trennen muss. Und dienstliche Informationen sind für mich geschlossene Quellen, und öffentliche Informationen sind für mich öffentliche Quellen.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Meine Frage: Wann haben Sie diese Unterscheidung zwischen dienstlicher und öffentlicher Information gemacht? Bevor noch diese ganze Sache im Parlament öffentlich wurde – oder erst danach?

Uwe Sailer: Ich habe mich, soweit erinnerlich, mit Herrn Abgeordnetem Öllinger am 6. Juli 2009 persönlich getroffen und habe – und das mache ich mit jeder Person, die von mir privat etwas will – klar definiert, zumindest aus meiner Sicht klar definiert, dass ich Informationen aus kriminalpolizeilichen Bereichen nicht nennen kann. Das habe ich am 6. Juli 2009 vor Einleitung des Gespräches mit dem Herrn Öllinger definiert.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Sie haben dem Herrn Öllinger am 6. Juli Ihrer Erinnerung nach im Gespräch im Büro dezidiert gesagt, dass Sie im kriminalpolizeilichen Dienst sind?

Uwe Sailer: Soweit erinnerlich, ja.

 

Auch der Abgeordnete der ÖVP Werner Amon fragt bei Sailer nach, ob Öllinger wissen musste, dass Sailer Polizist war.

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Darf ich Sie fragen: Für Sie war das schon klar? (Uwe Sailer: Aus meiner Sicht war das klar, ja!) Am 6. Juli war das klar? (Uwe Sailer: Aus meiner Sicht war das klar, ja!)

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Ich halte daher für das Protokoll fest, dass bereits zumindest zweimal, wenn nicht dreimal, widersprüchliche Aussagen gefallen sind: Erstens zur Frage des Bekanntseins, ob Sie ein Mitarbeiter der Polizei sind – das stellt der Kollege Öllinger anders dar, und auch die Differenzierung. – Ich halte das nur einmal vorab fest.

 

 

3)    Beweisthema 1:

Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

 

a)    Vorwurf der Steuerung durch ausländische Nachrichtendienste in Richtung FPÖ

Im Juli 2009 wurde von der Bundesministerin für Inneres über den Verfassungsschutzbericht lanciert, dass die FPÖ sich bei parlamentarischen Anfragen von ausländischen Nachrichtendiensten hat steuern lassen. Die Medien berichteten breitest darüber, und mit jedem Tag wurden diese Geschichten mit weiteren Behauptungen wie zum Beispiel Geldflüssen an die FPÖ aufgebauscht. Es wurde von Seiten der FPÖ geklagt, Gerichtsverfahren wurden geführt und von den Beklagten schließlich Gegendarstellungen abgedruckt. Im Untersuchungsausschuss und aus den Akten kam dann zu Tage, dass die FPÖ Informationen von einem Journalisten erhalten hatte und diese Informationen als Grundlage für parlamentarische Anfragen verwendet wurden. Es stellte sich weiters heraus, dass die anfragestellenden Abgeordneten der FPÖ keinerlei Kontakt zu kasachischen Nachrichtendienstangehörigen hatten und dass es diesbezüglich auch keine Geldflüsse zur FPÖ gab.

Dem Innenministerium war die Einflussnahme bereits im November 2008 bekannt. Dennoch gab es keine Warnung gegenüber den angeblich betroffenen FPÖ-Abgeordneten. BVT-Chef Gridling begründete dies damit, dass nur der Nationalrat in seiner Gesamtheit gegen derartige Einflussnahmen zu schützen sei, ncht aber einzelne Abgeordnete. Vor diesem Hintergrund mutet jedoch es seltsam an, dass der ehemalige SPÖ-Abgeordnete und Wehrsprecher Anton Gaal durch das BVT sehr wohl auf seine Verstrickungen in kasachische Geheimdienstaktionen hingewiesen wurde.

Dessen ungeachtet konnte festgestellt werden, dass die Anfragen der FPÖ zu Recht gestellt wurden, da es in diesen Causen sehr wohl hinterfragenswerte Geschehnisse gab wie zum Beispiel die Erteilung von Aufenthaltstiteln, etwaige Geldflüsse an Parteien für Verdienstzeichen, Kontakte von ehemaligen Bundesministern und Abgeordneten zu ausländischen Nachrichtendienstangehörigen, etc. Doch diese Punkte durften im Untersuchungsausschuss nicht mehr behandelt werden.

  

 

Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Da kommen wir jetzt zu einer grundsätzlichen Sache: Sie warnen vor diesem Modus Operandi, dass im Zuge von parlamentarischen Anfragen die Möglichkeit besteht, für Geheimdienste sogar unwissentlich tätig zu werden – also eine Warnpflicht! Auf der anderen Seite warnen Sie den einzelnen Abgeordneten, der davon betroffen ist, nicht, und zwar auf Grund bestimmter gesetzlicher Regelungen. Da ergibt sich für mich ein klares Missverhältnis zu dem, was Sie jetzt gesagt haben.

Mag. Peter Gridling: Ich bin Ihnen dankbar für diese Frage, Herr Abgeordneter. – Für uns ergibt sich daraus überhaupt kein Missverhältnis. Würden wir einen einzelnen Abgeordneten beispielsweise mit Details warnen, würden wir einerseits das Amtsgeheimnis verletzen, die Amtshandlung selbst gefährden und vielleicht auch Datenschutzinteressen verletzen. In diesem Fall, dass wir den Modus Operandi anonymisiert, in geeigneter Form öffentlich dargestellt haben, haben wir, glaube ich, unser Ziel, da Bewusstsein zu erreichen, wirklich erreicht.

 

 

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ):

Zum Untersuchungsgegenstand „Einflussnahme auf Parlamentarier“: Sie haben zuerst gesagt, dass es Kontakte zu Abgeordneten und Mitarbeitern gegeben hat. Meine Frage lautet: Zu welchen Abgeordneten haben Mitglieder kasachischer Geheimdienste Kontakt gehabt, direkten Kontakt gehabt?

Mag. Günter Lengauer: Also der direkte Kontakt ist von uns nie festgestellt worden.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Einen direkten Kontakt hat es nie gegeben.

Mag. Günter Lengauer: Also Abgeordnete und Geheimdienstoffiziere, also ... Ist nie festgestellt worden.

 

 

b)   Vorwurf der Steuerung durch ausländische Nachrichtendienste in Richtung ÖVP

Allfällige Verstrickungen und Kontakte von Politikern der ÖVP in der Kasachen-Causa, welche auf Grund der Aktenlage hervorgetreten sind, durften nicht weiter untersucht werden. Interventionen aus dem Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln in Niederösterreich und auch die Rolle des Landeshauptmannes Erwin Pröll in diesem Zusammenhang konnten nicht untersucht werden. Allerdings äußerte sich der mit der Angelegenheit befasst Mitarbeiter der Niederösterreichischen Landesamtsdirektion Leopold Grünner dahingehend, dass eine derart rasche Erteilung eines Aufenthaltstitels vorkommen könne, „wenn die Oberbehörde entsprechendes Interesse signalisiert“. In diesem Fall habe es sich bei der Oberbehörde um die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit gehandelt. Eine Einflussnahme kasachischer Kreise auf die ÖVP ist auf Grund dieser Umstände naheliegend, durfte jedoch vom U-Ausschuss nicht näher erforscht werden. Verstrickungen der ÖVP-nahen PR-Agentur „Red Carpet“ in der Causa Kasachstan konnten ebenfalls nicht behandelt werden.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Gut, das nehme ich so zur Kenntnis. – Dieser Beamte macht also einen Amtsvermerk und schreibt darin Folgendes: Botschafter Alijew habe sich entschlossen, zu den Vorgängen Stellung zu beziehen und entsprechende Presseverlautbarungen abzugeben. Freund Adolf Wala habe ihm einen Medienberater vermittelt, der den Kontakt zum Kabinett vom Innenminister Günther Platter, Christian Switak, herstellen wird. – Zitatende. Das Magazin „NEWS“ berichtet daraufhin in seiner Ausgabe 36/09 Folgendes: „Der mutmaßlich kriminelle Exbotschafter Kasachstans in Wien, Rakhat Alijev, vergab nur einen Tag bevor er als Botschafter abberufen wurde, einen lukrativen PR-Vertrag über 499 200 US-Dollar an die ÖVP-nahe PR-Agentur ‚Red Carpet Opinionleader Consulting’.“ Weiter heißt es da: „Red Carpet’ wirbt auf seiner Homepage mit den Worten: ‚Entscheidend für Ihren Erfolg ist es daher, Beziehungen auf allen Ebenen zu pflegen – Minister, Kabinettsmitarbeiter, Spitzenbeamte.’ ‚Red Carpet’ pflege diese Kontakte, wobei verschiedene kommunikative Maßnahmen eingesetzt werden, um politische, administrative und verfahrenstechnische Entscheidungen mitzugestalten.“ – Zitatende.

Meine Frage, die sich daran knüpft, ist: Wen hat Adolf Wala dem Rakhat Alijew als

Medienberater vermittelt? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Peter Gridling: Es tut mir leid, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe hierzu keine Wahrnehmung.

 

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ):

Wenn ich Ihnen jetzt also schildere, dass – ab heute werden Sie dann nicht mehr sagen können, dass Sie es nicht gewusst haben – zwei Tage bevor Alijew als Botschafter abgesetzt wurde von seinem Ex-Schwiegervater, ein großer Werbeauftrag zunächst in der Höhe von 600 000 € an eine PR-Agentur namens „Red Carpet“ ergangen ist – die können Sie schon sehen, wenn Sie bei Wien hereinfahren, da gibt es schon Werbetafeln für „Red Carpet“ –, an der das frühere Kabinettsmitglied des Kabinetts Lopatka Mag. Stefan Krenn, der früher auch bei Hochegger Communications tätig war – heute können Sie im „NEWS“ nachlesen, dass es Verträge zwischen Strasser und Hochegger gab –, der gemeinsam im Kabinett Lopatka saß mit der nunmehrigen, glaube ich, Gattin, aber zumindest Lebensgefährtin des früheren Innenministers Strasser ... Also zwei Tage bevor dieser Herr Alijew als Botschafter abgesetzt wird, ergeht dieser Auftrag dorthin. Würden Sie es völlig von der Hand weisen, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem dort erteilten Auftrag und der raschen, sehr raschen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch die BH Horn und dass da eventuell die Annahme nicht von der Hand zu weisen wäre, dass es da zu einer Vorteilsannahme kam?

Mag. Günter Lengauer: Dazu kann ich nichts sagen. Das war nicht Ermittlungsgegenstand. Ich bin auch zu dieser Zeit mit dem Fall nicht beauftragt gewesen. Erst später. Ich kann dazu nichts sagen.


 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ):

Technische Überwachung vom 30.12.2008. Da sagt der Ender: Dann ist mir eh alles klar!

Ich lese Ihnen wieder den ganzen Absatz vor. Geredet wird über die Anfrage, die ins kasachische Netz gestellt werden soll. Ich zitiere:

Pollack: Nur zu deiner Information: Es sind beide in Wien XXII und werden versorgt über’n Rifaat.

Ender: Also der ist der Rechtsbeistand noch immer?

Pollack: Na ja, nicht der offizielle. Der, der die finanziellen Geschichten abwickelt.

Ender: Dann ist mir alles klar. Der liebe Rifaat hat hier viel Erfahrung im Geldwaschen.

Pollack: Die zwei, der Rifaat und der zweite, die sollen ihm nehmen, was geht.

Pollack und Ender unterhalten sich über die Angelobung von Ortner/Raiffeisen/Verkauf der kasachischen Bank–Konrad. Ender meint, dass dies nur mehr für Petra zugänglich

wäre. – Zitatende.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ):

Haben Sie Überprüfungen angestellt hinsichtlich der hier behaupteten Geldwäsche?

Mag. Günter Lengauer: Dazu sind keine Untersuchungen angestellt worden.

 

 

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Magister! Herr Direktor! Am 29. Mai des Jahres 2008 hat Herr Alnur Mussajew von der Bezirkshauptmannschaft Horn einen gültigen Aufenthaltstitel für die Dauer eines Jahres verliehen bekommen, also bis 29. Mai 2009, und bei der gleichen Bezirkshauptmannschaft soll dann auch Herr Alijew einen Aufenthaltstitel bekommen haben.

„Der Standard“ hat in einem Artikel vom 27. August 2009 darüber wie folgt berichtet –

Titel: „Wohnsitz im Waldviertel“ –:

 

 

„Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Bescheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. ,Die überaus rasche Bearbeitung des Antrages gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war‘, heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirkshauptmannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die ,flott erteilte‘ Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden – genauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.“ –

Zitatende.

Mag. Peter Gridling: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter! Ich möchte darauf verweisen: Ich bin seit 1. März 2008 Direktor des BVT und war vorher bei Europol in Den Haag tätig. Was im Jahr 2007 vor sich ging, kann ich hier nicht beantworten.

Darüber hinaus ist das BVT auch keine Aufenthaltsbehörde, das heißt, wir haben mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln nichts zu tun. Wir sind eine Ermittlungsbehörde, die ermittelt.

Dass Herr Mussajew und Herr Alijew einen Aufenthaltstitel haben, das ist richtig und das ist auch im Zuge der Ermittlungen bekannt.

 

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Aber im August 2009 waren Sie damit schon befasst. Dann haben Sie sicher im August 2009 folgenden „Standard“-Artikel zur Kenntnis genommen im Zusammenhang mit Ihren Ermittlungen.

Ich zitiere aus dem „Standard“ vom 27. August 2009:

„Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Bescheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. ´Die überaus rasche Bearbeitung des Antrags gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war´, heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirkshauptmannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die ´flott erteilte´ Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden – genauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.“ – Zitatende.

Haben Sie diesen Artikel im August zur Kenntnis genommen?

Mag. Günter Lengauer: Er ist mir in Erinnerung, aber nicht mehr so im Detail, wie Sie

mir das jetzt ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Haben Sie daraufhin Ermittlungen

veranlasst, wie es zu dieser raschen Erteilung der Aufenthaltsbewilligung kam?

Mag. Günter Lengauer: Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls

Zeitung liest.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Von Ihnen wurde nichts gemacht?

Mag. Günter Lengauer: Von mir persönlich wurde nichts gemacht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Wurde vom BVT eine Anregung an die

Staatsanwaltschaft gemacht, hier einen Ermittlungsauftrag zu erteilen?

Mag. Günter Lengauer: Nach meinem Wissen nicht.“

 

 

 

 

c)    Vorwurf der Steuerung durch ausländische Nachrichtendienste in Richtung SPÖ

Kontakte von ausländischen Nachrichtendienstangehörigen zu ehemaligen Abgeordneten und Bundesministern konnten nicht hinterfragt werden. Geldflüssen an Parteien für ein Verdienstzeichen konnte nicht nachgegangen werden. Allfällige Vorwürfe der Geldwäsche im Zusammenhang mit einem Sponsoring eines Fußballklubs blieben nicht untersucht im Raum stehen. Durch die Komplizenschaft der SPÖ beim Abdrehen des Untersuchungsausschusses stehen daher zahlreiche prominente aktive und ehemalige Politiker der Sozialdemokratie unter einem unangenehmen Generalverdacht in Zusammenhang mit schwerwiegenden Delikten wie Geldwäsche und illegaler Parteienfinanzierung. Warum der SPÖ nicht daran gelegen ist, diese Vorwürfe gegen unter anderem Blecha, Gaal, Häupl und Kopietz aufzuklären, ist rätselhaft und vollendet das im Ausschuss entstandene Bild der SPÖ als willenloser Erfüllungsgehilfe der ÖVP.

 

 

Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:

„Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Gut. Das war auch meine Vermutung. Ich sage Ihnen dann einen Namen, den ich in diesem Zusammenhang vermute.

Da heißt es dann wörtlich – Pollack telefoniert also mit diesem „Markus“ und sagt dann zu diesem:

Da muss man jetzt aber aufpassen! Der Typ ist mit der halben Politik in Österreich verhabert. Mit der Polizei ist er beim Verein der Förderer – weißt eh, Horngacher und Co. –, hat sich von einem Politiker um 2 Millionen €, von einem Politiker im Hotel Sacher – der Beschreibung nach könnte es der Häupl sein, aber das kann ich nicht sicher sagen – ...

Markus: Wird der Kopietz gewesen sein, der Harry Kopietz.

Pollack: Wer ist das?

Markus: Nein, der schaut fast so aus wie der Häupl und ist seine rechte Hand.

Pollack: Aha! Das kann sein, so wie er ihn beschrieben hat. Okay, wir müssen noch darüber reden.

Markus: Ja.

Pollack: Und hat ihm das Geld gegeben, und dafür hat er das Silberne Verdienstzeichen der Republik vom Fischer Heinzi auf die Brust gedrückt g’kriegt. Also der Typ hat ungefähr alles gemacht, vom Drogenhandel im großen Stil, vom Waffenhandel im großen Stil, und hat weltweit ungefähr 1,4 Milliarden € Immobilienanlagen und so weiter.

Markus: Ja. – Zitatende.

Haben Sie diese Zahlungsflüsse über „Verein der Förderer – weißt eh, Horngacher und Co.“ – also dieser von mir heute schon genannte Verein –, einen Zahlungsfluss in der Höhe von 2 Millionen € untersucht?

Mag. Günter Lengauer: Das ist nicht untersucht worden.


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Jetzt habe ich eine relativ einfache Frage zu diesen Aussagen, Komplex Sacher, 2 Millionen € an eine Person: Hat es irgendwelche weiteren Ermittlungsschritte gegeben: nein oder ja?

Mag. Günter Lengauer: Der Sachverhalt ist der Staatsanwaltschaft bekanntgegeben worden, aber wir haben dazu keine Aufträge erhalten.

 

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich halte Ihnen vor, dass in mehreren Telefonaten – ich werde sie Ihnen jetzt der Reihe nach zitieren – von Geldflüssen die Rede ist, die sehr konkret waren. Da heißt es in einem Telefonat des Pollack mit Ender vom 27. November 2008 wörtlich – ich lese Ihnen am besten den ganzen Absatz vor –:

Pollack: Na ja, die sind typisch geimpft von die Amerikaner.

Ender: Und die haben natürlich klarerweise da mit dem Herrn Hubert Bartl geredet.

Pollack: Also ich verstehe ja unsere Behörden da in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

Ender: Überhaupt nicht. Du, ich meine, der Gaál war entsetzt, muss ich dir sagen, ja. Waren alle bei mir und haben Karten hinterlassen. Im Grunde geht es darum, dass, musst dir einmal vorstellen, die eigentlich nur wissen wollten, ob Kasachstan die SPÖ finanziert hat. Ist ja unglaublich, ja.

Und Ender später: Ja, der Bartl war bei ihm, und das hat mich ein bisserl irritiert, und den Gaál natürlich auch. Ich meine, der ist ja nicht irgendwer.

Pollack: Na ja, ist ja sensationell, die Frage, ob quasi indirekt, ob Geld an die SPÖ geflossen ist. – Zitatende.

Haben Sie Erkenntnisse – ich frage noch nicht nach dem Inhalt der Erkenntnisse –, haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es zu derartigen Geldflüssen gekommen ist?

Mag. Günter Lengauer: Während der ganzen Ermittlungen haben wir dazu nichts gefunden.

 

 

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Aha, gut. Dann analysieren wir einmal unter der Prämisse, dass man keinen Ermittlungsansatz sieht, diese Telefonüberwachung ein bisschen weiter.

Telefongespräch am 24.11.2008, Pollack – Ender.

Ender: Ich war am Samstag bei Austria, und da triff ich immer den Charly. – Wir haben schon herausgefunden, dass „Charly“ „Charly“ Blecha ist. –

Und Ender weiter: Der war natürlich auch nicht sehr begeistert, was da vor sich geht. Du, ich bin morgen beim Toni Gaál, ja, das ist ja ein Spieler in der Kasachstan-Geschichte, ja.

Pollack: Ja, ja, hast eh g’sagt.

Ender: Und der hat gesagt, er wird mich informieren aus seiner Sicht. Das ist ja ganz interessant. Und was sehr interessant war, und da bitte ich dich, darüber nachzudenken: Charly sagt mir, es ist schon komisch, er dürft’ öfters mit dem Kuch von NEWS reden, und der hat gesagt, dass ihn das BVT permanent quasi fast einschüchtert, wenn er da recherchieren will. Also welche Interessen vertritt da das BVT, muss man sich schon fragen.

Bemerkenswert, dass der Ender sich das schon fragt!

Pollack: Das wissen wir alle schon seit Jahren, dass da eine politische Polizei ist, und zwar von der tiefsten Kategorie.

Ender: Der Charly sagt, die schüchtern ihn ein, er soll sich da raushalten. Das ist ja unglaublich. Da dürfte schon einiges Geld im Spiel sein, gell? – Zitatende.

Mag. Günter Lengauer: Sie beachten aber schon, welche Leute da gesprochen haben am Telefon: der Pollack und der Ender.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ):

Also: kein Ermittlungsansatz für Sie erkennbar?

Mag. Günter Lengauer: Kein Ermittlungsansatz.

 

 

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass es beim Vienna- Fußballklub durch den Herrn Wala zu Sponsoring gekommen ist in einer Höhe von 1,5 Millionen €, die in der Folge dann als Geldwäsche durch das BKA ermittelt wurden?

Mag. Peter Gridling: Dieser Sachverhalt ist mir nicht bekannt.“

 

d)   Nichtermittlungen

Die Verhinderung jeder Aufklärung durch ÖVP und SPÖ im Untersuchungsausschluss entpuppt sich nach Aktenstudium als eine konsequente Fortsetzung der Vorgehensweise bei Polizei und Justiz. Aus den umfangreichen Telefonüberwachungsprotokollen des beschuldigten Polizisten Pollack ergeben sich zahllose bereits erwähnte Verdachtsmomente gegen aktive und ehemalige Politiker aus beiden Regierungsparteien bzw. aus Personen aus diesen nahe stehenden Kreisen. Dennoch weigerten sich die Ermittler offensichtlich, diese Verdachtsmomente durch weitergehende Ermittlungsschritte näher zu untersuchen, und erfolgten diesbezüglich auch keine Aufträge der zuständigen Staatsanwälte. Es liegt deswegen der Verdacht nahe, dass diese Vorwürfe auf Druck aus höchsten politischen Kreisen nicht geklärt werden durften und daher bewusst zugedeckt wurden. Eine Schlüsselrolle dabei dürfte dem „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ zukommen, der vom Polizisten Pollack in einem der überwachten Telefongespräche offenbar nicht ganz unzutreffend mit dem berüchtigten Club 45 verglichen wurde. Eine Parallele ist auch bei den Nichtermittlungen des BIA gegen seine Gründer Ernst Strasser erkennbar: Die Vorgängerorganisation des mit den Kasachstan-Ermittlungen betrauten BVT – die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT) – wurde seinerzeit vom damaligen Innenminister Karl Blecha ins Leben gerufen. Dieser wurde nun in den Kasachstan-Ermittlungen auffällig geschont, wobei hervorzuheben ist, dass der jetzige BVT-Chef Gridling langjähriger Leiter des EBT war. Auch ergeben sich aus den Akten auffällig amikale Beziehungen zum ehemaligen Innenminister Blecha und dessen Umfeld.

Die offenbar gesteuerten Ermittlungen führen zu einem bisher ausgesprochen dürftigen Ermittlungsergebnis, das nicht nur die mutmaßlichen Verstrickungen diverser Politiker außer Acht lässt, sondern auch in den zugrunde liegenden angeblichen Entführungsversuchen gegen Aliyev und sein Umfeld ohne konkretes Ergebnis bleiben. So ist trotz des Einsatzes von 20 – 30 Ermittlungsbeamten, welche seit eineinhalb Jahre durch diesen Fall gebunden sind, bis heute nicht restlos geklärt, ob die Entführungsversuche echt oder durch Aliyev selbst fingiert waren. Der ursprünglich Hauptverdächtige Kasache Ildar Achmetsafin wurde mittlerweile sogar enthaftet, da kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Die ergebnislosen Ermittlungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass auch Aliyev selbst Mitglied und Förderer des Vereins der Freunde der Wiener Polizei war und möglicherweise über diese Verbindungen auf die Ermittlungen Einfluss nehmen konnte.

 

 

Abegordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich halte Ihnen vor, wiederum aus den Geheimdokomenten, Vsa II (geheim), eine Telefonüberwchung, wo es wiederum um den „Verein der Freunde der Polizei“ geht. Da heißt es wörtlich, dass der Charly – gemeint ist offensichtlich Charly Blecha – den Herrn Wala von der Nationalbank gewarnt habe vor diesem Verein, und n einem weiteren Zusammenhang wird dann Folgendes ausgeführt:

Pollack, 10. 1. 2009: Nicht darüber nachdenken, sonst müsstest Amok laufen, nicht? Weil es früher der Club 45 war … und so weiter, ist heute die Polizei, und wenn du sie heute durchpriorierst, die ganzen Mitglieder – gemeint: von diesem Verein - , dann kommst auf tausend Jahre Häfen. Unglaublich, was? – Zitatende.

Verschiedenes wird gesprochen, dann – das ist dann wieder nicht aufgezeichnet worden, obwohl es interessant wäre – Pollack:

Die Herbst geht wahrscheinlich ins Kabinett von der Justizministerin. Na ja, man muss aufpassen, nicht, weil die, die hat … (offensichtlich unverständliche Passage).

Meine Frage jetzt: Ist Ihnen der „Verein der Freunde und Förderer der Polizei“ ein Begriff, um den es hier geht?

Mag. Peter Gridling: Mir ist der „Verein Förderer der Polizei“ ein Begriff.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ist der hier genannte Herr Wala nach Ihren Erkenntnissen dort in einer Funktion tätig?

Mag. Peter Gridling: Meines Wissens ja.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Können Sie uns sagen, welche Funktion Herr Wala dort hat?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, Herr Wala war der Vereinspräsident oder ist es noh. Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ist der frühere Innenminister Karl Blecha dort tätig?

Mag. Peter Gridling: Das Entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Wissen Sie, welche Zahlungen über diesen Verein fließen? Haben Sie Kenntnisse darüber? Ich will Sie jetzt nicht nach den Erkenntnissen Fragen, sondern nur: Haben Sie Kenntnisse darüber, welche Zahlungen über diesen Verein fließen?

Mag. Peter Gridling: Nein, habe ich nicht. Ich kann aber auch den Zusammenhang hier nicht erkennen.

 

 


 

 

VII.        Offene Punkte

 

Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses konnte leider nur ein Teil des Untersuchungsauftrages abgearbeitet werden, lediglich ein Teil der notwendigen Auskunftspersonen konnte gehört werden. Offen geblieben sind folgende wesentliche Punkte:

 

 

1)    Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2)    Beweisthema 1:

Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

 

·         Kauf eines Verdienstzeichens durch „Spende“ an eine Partei?

Die beiden Polizeibeamten Christian Pollack und Franz Zadrazil reisten am 4.1.2009 für einige Tage nach Kasachstan. Dort trafen Sie sich mit Adonis Derbas, einem ehemaligen Geschäftspartner von Aliyev. Dabei erklärte Derbas in Zadrazils und Pollacks Gegenwart, dass es zu einem Treffen zwischen Derbas und Aliyev in dessen Zeit als Botschafter in Wien gekommen sei. Dieses Treffen habe vermutlich im 1. Wiener Gemeindebezirk stattgefunden. Zu jenem Treffen sei ein österreichischer Politiker dazugekommen, und Aliyev hätte diesem einen Koffer mit dem Inhalt von 1 oder 2 Millionen Euro übergeben. Aufgrund dieses Geldbetrages wäre Aliyev mit dem Verdienstorden der Republik Österreich ausgezeichnet worden.

Derbas beschrieb den Politiker wie folgt: Ca. 180 cm groß, starke Figur, ein etwas rundes Gesicht, langer Oberlippenbart.

Derbas sah in der damaligen Übergabe des Geldes und der Verleihung des Ordens den möglichen Grund, dem Auslieferungsverfahren der Republik Kasachstan nicht zu entsprechen.

Ein Hinweis auf den Politiker – namentlich könnte es sich um den Wiener Bürgermeister Häupl oder den 1. Landtagspräsidenten Harry Kopietz handeln - findet sich in den Akten in einem Telefonprotokoll vom 9.1.2009.

 

 

 

·         Weisungen aus dem Innenministerium zur Erteilung von Aufenthaltstiteln?

Am 29.5.2008 bekommt Alnur Mussaev von der Bezirkshauptmannschaft Horn einen Aufenthaltstitel, gültig bis 29.5.2009, ausgestellt. Bereits im September 2007 soll Aliyev ebenfalls von der BH Horn einen Aufenthaltstitel bekommen haben. So berichtet der Standard in einem Artikel vom 27.8.2009 unter dem Subtitel „Wohnsitz im Waldviertel“ folgendes:

Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Bescheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. "Die überaus rasche Bearbeitung des Antrags gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war", heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirkshauptmannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die "flott erteilte" Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden - genauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.

 

Weiters findet sich in der Zusammenfassung der Telefonüberwachungsprotokolle von Christian Pollack am 24.11.2008, 13.37 Uhr folgende Passage:

Pollack fährt auf die Landesregierung. Pollack hat ein Meeting mit Grüner Leo.

 

Franz Zadrazil wird diesbezüglich am 11.2.2009 dazu befragt, nicht jedoch Christian Pollack. Auch Leopold Grünner wurde nicht kontaktiert.

 

·         Geldflüsse für Aufenthaltstitel?

Das Magazin „NEWS“ berichtet in seiner Ausgabe 35/09 vom 27.08.2009 unter dem Titel „Kasachen-Krimi holt Politik und Justiz ein“ über zwei Strafanzeigen in denen die Bezirkshauptmannschaft Horn und der Wiener Staatsanwalt Peter Seda des Missbrauchs der Amtsgewalt beschuldigt werden.


 

Unter dem Subtitel „Das Kapitel Erwin Pröll“ berichtet NEWS folgendes:

In der Strafanzeige werden politisch aber noch viel härtere Töne angeschlagen. Unter der Überschrift „Die zu überprüfende Rolle des Landeshauptmannes von Niederösterreich“ gerät auch Erwin Pröll ins Visier. Zitat: „Die überaus rasche Bearbeitung des Antrages (...) gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war.“ Konkret wird die Frage aufgeworfen, ob es vom Landeshauptmann eine Weisung an die Bezirkshauptmannschaft Horn gegeben habe. Begründet wird dies mit der Aussage des früheren Alijew-Vertrauten Alnur Musaev. Der hatte diese Woche vor Zeugen erklärt, dass Alijew „die engsten Beziehungen zum Innenministerium und zum ‚gubernator‘ von Niederösterreich“ habe. Zitat: „Auf die ausdrückliche Nachfrage, ob er ausdrücklich den Landeshauptmann von Niederösterreich oder einen anderen Politiker meine, sagte er wörtlich, Alijew habe immer vom ‚Obersten von Niederösterreich‘ gesprochen. Auf die Frage, was das Interesse eines niederösterreichischen Landeshauptmannes an Alijew sei, antwortete Musaev sinngemäß: ‚Na ja, was kann wohl das Interesse eines österreichischen Politikers an einem Kasachen gewesen sein?‘“

 

Weiters berichtet die Tageszeitung „Österreich“ am 27.8.2009 ebenfalls über die beiden Strafanzeigen:

„Wir haben noch nie einen Fall gesehen, in den die österreichische Politik so verstrickt ist wie in den Fall Aliyev. Politik und Justiz schützen einen Schwerverbrecher“, erklären die Spitzenanwälte Gabi Lansky und Gerald Ganzger.

Wie Österreich am Sonntag berichtete, geht es um neue Vorwürfe: Haben VP-Politiker dem in seiner Heimat wegen Entführung verurteiten Ex-Botschafter Aliyev zu einer raschen Aufenthaltsgenehmigung verholfen?

Der ehemalige kasachische Geheimdienst-Chef Alnur Mussajew hat laut Lansky angegeben, dass Aliyev „Polit-Beziehungen in frühere Spitzen des Innenministeriums und zum Gouverneur von Niederösterreich“ gehabt habe.

Tatsächlich hatte die Bezirkshauptmannschaft Horn (NÖ) Aliyev im Jahr 2007 in nur 48 Stunden (!) Aufenthalt gewährt.

Österreich-Recherchen ergeben zudem, dass sechs bis zehn Vertraute Aliyevs – ehemalige kasachische Agenten – ebenfalls in Horn eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.

Immerhin hatte das Land Wien Aliyevs Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung nur wenige Monate davor abgelehnt.“

 

 

·         Involvierung und Tätigkeiten der ÖVP-nahen Firma „Red Carpet“?

Am 25. Mai 2007 verfasst der BVT-Beamte C4004 einen Bericht über ein am 24.5.2008 stattgefundenes informelles Gespräch im Büro des Botschafters der Republik Kasachstan. Darin ist vermerkt:

„Botschafter Aliyev habe sich entschlossen, zu den Vorgängen Stellung zu beziehen und entsprechende Presseverlautbarungen abzugeben. Freund Adolf Wala habe ihm einen Medienberater vermittelt, der den Kontakt zum Kabinett von Innenminister Günter Platter, Christian Switak, herstellen wird.“

 

Das Magazin „NEWS“ berichtet in seiner Ausgabe 36/09 folgendes:

„Der mutmaßliche kriminelle Exbotschafter Kasachstans, Rakhat Aliyev, vergab nur einen Tag bevor er als Botschafter abberufen wurde, einen lukrativen PR-Vertrag über 499.200 US-Dollar an die ÖVP-nahe PR-Agentur „Red Carpet Opinionleader Consulting“. …“Red Carpet“ wirbt auf seiner Homepage mit den Worten: „Entscheidend für Ihren Erfolg ist es daher, Beziehungen auf allen Ebenen zu pflegen – Minister, Kabinettsmitarbeiter, Spitzenbeamte.“ „Red Carpet“ pflege diese Kontakte, wobei verschiedene kommunikative Maßnahmen (…) eingesetzt werden, um politische, administrative und verfahrenstechnische Entscheidungen mitzugestalten“.

 

 

·         Geldwäsche über Fußballvereine?

Der SPÖ-nahe frühere österreichische Nationalbankpräsident Adolf Wala wurde am 25. Mai 2007 zum Aufsichtsratvorsitzenden der Nurbank berufen. Aliyev hielt damals die Mehrheit der Anteile. Auch in Österreich gab es enge wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Aliyev und Wala. Es sind Geldflüsse in den Fußballbereich dokumentiert. So wurde der nunmehrige Bundeslegist Vienna, dessen Präsident Wala damals war, von einem Unternehmen aus Aliyevs Firmengeflecht mit einem Betrag von 500 000 Euro gesponsert. Seltsamerweise legte diese Firma großen Wert darauf, diese Sponsoring nicht öffentlich zu machen, was in klarem Gegensatz zu den branchenüblichen Gepflogenheiten steht. Auch der Hintergrund eines Darlehens in der Höhe von 1,56 Millionen Euro an das Vienna Vorstandsmitglied Christian Bodizs erscheint aufklärungsbedürftig. Diesbezüglich gibt es jedoch keine Erhebungen gegen Adolf Wala und andere involvierte Personen, obwohl die mit den Finanztransaktionen betraute Privatinvestbank bei Überweisung der Beträge Geldwäscheverdacht gegenüber der zuständigen Meldestelle im BKA anzeigte.

 

Diesbezüglich gibt es keine Erhebungen gegen Adolf Wala oder andere involvierte Personen.

 

 

 

·         Wie ist Kabylbekov in den Besitz eines auf die Firma Bioversal angemeldeten Handys gekommen?

Geheimdienstoffizier Murat Kabylbekov wurde von Kasachstan in der Botschaft in Wien stationiert, um dafür Sorge zu tragen, dass Aliyev zurück nach Kasachstan gebracht wird. Er soll Drahtzieher zweier Entführungen auf österreichischem Staatsgebiet gewesen sein und versorgte den Agenten Leonid Burtsev mit Geld. Kabylbekov verwendete zur Vorbereitung dieser Straftaten und zur Kontaktaufnahme mit Burtsev ein Handy welches auf die österreichische Firma „Bioversal“ in Breitenfurt angemeldet war. Wie die Telefonüberwachungsprotokolle ergaben, ist es diesbezüglich zu Hausdurchsuchungen gekommen.

 

Dem Untersuchungsausschuss wurden entsprechende Akten sowohl vom BMI als auch vom BMJ vorenthalten.

 

·         Wurde den Vorwürfen, es seien Schmiergelder geflossen, welche aus den Akten ersichtlich sind, nachgegangen?

Am 6.1.2009 schreibt Pollack an Ender ein E-Mail:


 

Servus Berndt!

…..Aufgrund der Informationen die wir erhalten haben, haben zwei dir gut bekannte Personen erhebliche Schmiergelder von Aliyev erhalten….

 

Weder Pollack noch Ender wurden diesbezüglich von den ermittelnden Beamten befragt.

 

·         Wer ist Karl Schwarz?

Am 15.1.2009 schreibt Pollack an Leonid Burtsev ein E-Mail:

Hallo Leonid!

Bei einem Gespräch mit einem Kollegen habe ich heute erfahren, dass Aliyev und Mussaev mit Karl Schwarz seit mehr als 6 Jahren Geschäfte macht. Geschäfte in der Art, dass Geld gewaschen wurde. Schwarz ist logischerweise ein Kontakt über Farid Rifad, von dort gehen auch die Kontakte zu Herrn Schlaff und Fini Steindling.

 

Pollack wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten nicht befragt.

 

·         Wurden Journalisten durch Beamte des BVT genötigt, Recherchen zu unterlassen?

Im einer Zusammenfassung des Telefonüberwachungsprotokoll „Pollack“ vom 24.11., 13.37 Uhr findet sich folgende Passage:

Charly hat Ender gesagt, dass Kurt Kuch (NEWS) vom BVT quasi eingeschüchtert wird, dass er nicht zu recherchieren anfängt. BVT ist eine politische Polizei. Das BVT behindert Kurt Kuch wo es nur geht.

 

Diesbezüglich erfolgten keine Ermittlungen. Weder Pollack noch Ender geschweige denn „Charly“ Blecha oder der betroffene Kurt Kuch wurden diesbezüglich von den ermittelnden Beamten befragt.

 

·         Welche weiteren Kontakte der SPÖ gab es?

Im Telefonüberwachungsprotokoll „Burtsev“ findet sich folgende Passage aus einem Gespräch am 21.11.2008 mit Christian Pollack:

„…Kristian sagt, dass das Verhältnis zwischen Österreich und Kasachstan ein wenig in die Sackgasse geraten sind, bezüglich „Besse“. Die SPÖ will jedoch den Kontakt mit „Besse“ weiterführen, denn das liegt im Interesse des Staates Österreich…“

 

Pollack wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten nicht befragt.

 

·         Welche Rolle spielte Oberst Joszt vom Bundeskriminalamt in dieser Causa?

Im Telefonüberwachungsprotokoll „Pollack“ findet sich am 9.1.2009 folgende Gesprächspassage:

Pollack unterhält sich mit Ender über die Aufenthaltstitel für Aliyev und dessen Gefolgsleute

P: Ja, nein, das ist mir völlig klar, mir ist jetzt auch klar wie das funktioniert hat mit dem Visum und mir ist das,…äh…da gibt es in dem Schreiben drinnen in dem einen, im Internet steht drinnen, also, was weiß ich Vertreter von der Staatsanwaltschaft usw. waren auch dabei, ich weiß wie die Vertreter ausgeschaut haben.

B: Mh

A: Der ist ihm vorgestellt worden als Vertreter der Staatsanwaltschaft und gekommen ist der „Jost“

B: (lacht) Der „Jost“

A: Mh

B: Was hat der damit zu tun?

A: Enger Freund von Aliev und Kontaktmann zu seinem Freund, den ich jetzt unten getroffen habe und alle seine E-Mails mithabe.

 

Weiters am 11.1.

Pollack und Ender unterhalten sich über ein Interview von Derbas, in dem dieser Vorwürfe gegen Aliyev erhob.

 

P: Und langsam sollten sie da relativ schnell vielleicht gegenreagieren. Übrigens erwähnt er in dem Interview auch namentlich Joszt. Da ist ein Part drinnen, wo ein Videomitschnitt ist von der Konferenz und da erwähnt er ihn.

E: Den Gerhard? Den vom BKA?

P: Ja.

E: Nein Wahnsinn. Nein wundern tut es mich nicht.

P: Als korrupten Polizeibeamten, der teilweise als Vertreter der Staatsanwaltschaft und so weiter aufgetreten ist.

 

Weiters schreibt Joszt bereits am 1. Oktober 2007 an den ehemaligen Geschäftspartner von‚ Rakhat Aliyev folgendes E-Mail:

 

Subject:
Date: Mon, 1 Oct 2007 10:22:18 +0200
From: Gerhard.Joszt@bmi.gv.at
To: aaderbas@hotmail.com

Hello Mr. Derbas !

At first good morning also to you. I hope you had a nice weekend and don´t worry to much about the past, what happend.  As I promised you i´ll try my best to clarify all the subjects and the accusation against you. But to give you a full support from our judicial and police measures I´ll need all details about the arrest and the suspicion from Kazakstan side. Could you send to me  all the papers  about the case because the more information I had the more I can do for you, when I  send the requests to the different countries for a statement.

Don´t get discouraged

Best regards from Vienna

Oberst GERHARD JOSZT
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES FEDERAL MINISTRY OF INTERIOR
BUNDESKRIMINALAMT – Criminal Intelligence Service
Büro 3.1 –  Organisierte Kriminalität - Organised Crime Unit

A-1090 WIEN, Josef Holaubek Platz 1
TEL: +43-1-24836-85310
FAX: +43-1-24836-85391
E-MAIL: gerhard.joszt@bmi.gv.at

 

Weder Pollack noch Oberst Joszt wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten befragt.


·         Wann hat sich Christian Pollack mit dem kasachischen Geheimdienstagenten Murat Kabylbekov getroffen?

Im Telefonüberwachungsprotokoll „Leonid Burtsev“ findet sich folgende Gesprächspassage:

15.12.2008: Gespräch Burtsev mit Pollack:

„… Leonid sagt ihm, dass er ihm Tips geben will, dass er beim morgigen Gespräch aufpassen soll, denn er weiß, dass „der“ auch für die andere Seite arbeitet. Kristian fragt ihn, ob er glaubt, dass das wirklich so ist. Leonid antwortet mit ja, dass das wirklich so ist und dass Kristian vorsichtig sein soll, dass er vor ihm nicht sein wirkliches Interesse zeigt. Kristian fragt ihn, von wo er weiß, dass „dieser“ für die andere Seite arbeitet, denn er glaubt das nicht. Leonid sagt darauf, dass er das aus folgendem Grund glaubt, denn seit dieser dieses Jahr engagiert wurde, dass er für die Botschaft arbeitet, hat er nichts gemacht.“

 

Pollack wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten nicht befragt.

 

·         Welche Geldflüsse gab es von Aliyev an das BZÖ?

Am 19.1.2009 schreibt Pollack ein E-Mail an BIA 26:

Servus Michi!

Kurze Kostprobe. Mach den Link axisglobe auf

Gruss C.

 

Wenn man sich nun den Artikel von Adonis Derbas auf der Seite „axisglobe“ durchliest, findet man unter anderem folgende Passage bezüglich Aliev:

 

„Notably, it has become known that he sponsored the activity of the extreme right wing party of Jorg Haider.”

 

Diesbezüglich gab es keine Erkenntnisse der Behörden in den Akten. Auch wurden keine Aktivitäten des BIA bekannt, welche in Bezug auf die in dem Artikel ebenfalls behauptete Bestechung von „Austrian police senior officials“ auf Ermittlungen schließen lassen konnten.

 

·         Welche Geldflüsse gab es von Aliyev an den ORF?

Michael Lewalder, „Präsident“ der in Wien als Verein registrierten „International Union for Counteraction of Criminality“ wurde im November 2007 in Almaty mit der Suche nach dem in Österreich aufhältigen Aliyev sowie dessen Gefolgsleuten Mussajev und Koshylak beauftragt. Im Verlauf der Auftragserfüllung beauftragte Michael Lewalder im Dezember 2007 eine deutsche Produktionsgesellschaft mit der Produktion eines ca. 20 Minuten-Filmes, in dem mögliche strafbare Handlungen von Aliyev und anderen Personen in Kasachstan dokumentiert bzw. mögliche Aufenthaltsorte in Wien gezeigt werden sollten. Der Film wurde in weiterer Folge von Lewalders Mitarbeiter Robert Lehrner verschiedenen Presseagenturen und Medien in Österreich zur Verfügung gestellt, unter anderem auch dem Österreichischen Rundfunk. Lewalder war demnach verdächtig den kasachischen Geheimdienst unterstützt zu haben, die Auslieferung Aliyevs und seiner Gefolgsleute auf subtile Weise betrieben zu haben, indem er eine auf fragwürdige Weise zu Stande gekommene Filmdokumentation produzieren ließ, die er Medien zugespielt, aber nicht den entscheidenden Behörden in Österreich übermittelt hat.


 

Lewalder erhielt für seine Leistungen 240.000 Euro. Als Erfolgshonorar waren insgesamt 500.000 Euro vereinbart. 260.000 Euro hätte er weiters erhalten sollen, wenn ihm die Feststellung des Aufenthaltes der 3 gesuchten Personen gelungen wäre.

·         In der Einvernahme des Robert Lehrner am 27.1.2009 findet sich dazu folgendes:

 

„Nachdem ich vorerst erfolglos versucht habe beim Abgeordneten Peter Pilz Unterstützung für die Auslieferung von Aliev auf politischer Ebene zu erhalten, habe ich mich an den mir bekannten ehemaligen Polizisten Pius Strobl gewandt. Er ist derzeit im ORF Stiftungsrat. Ich wollte von ihm mediale Unterstützung. Diese erfolgte einmalig in Form eines kurzen Fernsehbeitrages. Pius Strobl übergab ich bei dieser Gelegenheit eine CD welche von einer Münchner Filmgesellschaft in Kasachstan und in Wien aufgenommen wurde. Auch Peter Pilz übergab ich vor dem Schritt zum ORF ebenfalls eine gleichgefasste CD.“

 

Der von Lehrner fälschlicherweise als Stiftungsrat bezeichnete Kommunikationschef des ORF und ehemaliger hochrangiger Politiker der Grünen Pius Strobl wurde von den ermittelnden Beamten diesbezüglich nicht befragt. Auch gibt es keine Erhebungen, ob es Gegenleistungen für Strobl oder den ORF gegeben hat.

 

 

·         Waren die Entführungsversuche nur fingiert, um die Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Aliyev und seine Gefolgsleute in Österreich zu unterstreichen?

 

·         Welche Rolle spielte der ehemalige SPÖ-Innenminister Karl Blecha in dieser Causa?

Zahlreiche Hinweise in den Akten und Telefonüberwachungsprotokollen deuten auf eine Verwicklung des ehemaligen SPÖ-Innenministers Blecha in jene kasachischen Kreise hin, welche die Auslieferung Aliyevs betrieben haben. Insbesondere scheint aufklärungsbedürftig, warum Blecha über einen Mittelsmann der FPÖ relevante Informationen zur Erstellung einer parlamentarischen Anfrage zugespielt haben soll, wie dies der Abgeordnete Vilimsky in seiner Befragung aussagte.

 

 

·         Welche Rolle spielte der ehemalige SPÖ-Wehrsprecher Abg.aD Anton Gaal in dieser Causa?

Ebenso wie Blecha hat auch der ehemalige SPÖ-Abgeordnete Anton Gaal intensive Kontakte zu kasachischen Kreisen gehalten. So ist den Akten zu entnhemen, dass Gaal mit dem mutmaßlichen Drahtzieher eines Entführungsversuches 95 Telefongespräche führte. Gaals Begründung, er habe lediglich dessen Haus kaufen wollen, ist angesichts dieser Tatsache anzuzweifeln, insbesondere weil sich Gaal in dieser Zeit beim BVT über eine allfällige Überwachung des potentiellen Hausverkäufers kundig gemacht haben und die gewonnen Informationen diesem weitergeleitet haben soll.


 

 

 

 

 

VIII.        Zusammenfassende Ergebnisse, Empfehlungen und politische Beurteilung

 

 

Aufgrund des von den Regierungsparteien am 3. Dezember 2009 eingebrachten Fristsetzungsantrages zu Berichterstattung über den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments und dem damit verbundenen vorzeitigen Ende des Untersuchungsausschusses, konnten die beschlossenen Beweisthemen nicht vollständig abgearbeitet werden.

 

 

1)  Ergebnisse aufgrund inhaltlicher Arbeit:

 

 

a)    Beweisthema 1:

Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

 

·         Das Beweisthema 1 konnte nicht abschließend untersucht werden, da der Untersuchungsausschuss von den Regierungsparteien vorzeitig beendet wurde.

 

·         Obwohl im Allparteienkonsens der Zeitplan für den Untersuchungsausschuss beschlossen wurde, kam es noch vor dem letzten im Konsens vereinbarten Termin (15. Dezember 2009) zur Beendigung des Untersuchungsausschusses durch die Regierungsparteien.

 

·         Die verantwortlichen Bundesminister konnten nicht geladen werden.

 

·         Der zuständige Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter konnte trotz Ladungsbeschluss nicht befragt werden.

 

·         Die behaupteten Vorwürfe gegen die FPÖ konnten vollständig entkräftet werden.

 

·         Die Aktenlage und die zutage geförderten Informationen bestätigten sogar die Wichtigkeit und Richtigkeit dieser parlamentarischen Anfragen der FPÖ.


 

·         Die behaupteten Vorwürfe in Richtung ÖVP konnten überhaupt nicht untersucht werden und blieben offen.

 

·         Die behaupteten Vorwürfe in Richtung SPÖ konnten überhaupt nicht untersucht werden und blieben offen.

 

·         In Richtung der in den Akten angesprochenen Geldflüsse an Parteien wurde nicht ermittelt.

 

·         Klar ist mittlerweile, dass es sich bei der Causa Kasachstan auch um eine große Geldwäsche-Angelegenheit handelt, dem wurde aber nicht nachgegangen.

 

·         Es gab eine Vielzahl an Fragen, welche durch aufwendige Ermittlungsverfahren aufgeworfen wurden, aber denen nicht nachgegangen wurde.

 

 

 

b)   Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

 

·         Das Beweisthema 2 konnte nicht abschließend untersucht werden, da kein Bundesminister geladen wurde. Daher konnte die politische Verantwortung der zuständigen Minister nicht geklärt werden.

 

·         Die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft wurde von Bundesministerin Bandion-Ortner in die Wege geleitet.

 

·         Abgeordnete wurden als Zeugen anstatt als Beschuldigte einvernommen, um die parlamentarische Immunität umgehen zu können.

 

·         Klagen wurden gegen parlamentarische Mitarbeiter (Klubmitarbeiter, persönliche Mitarbeiter eines Abgeordneten) anstatt gegen Abgeordnete eingebracht, um die parlamentarische Immunität umgehen und trotzdem dem Abgeordneten schaden zu können.

 

·         Parlamentarische Mitarbeiter (Klubmitarbeiter, persönliche Mitarbeiter eines Abgeordneten) wurden anstelle von Abgeordneten zur Umgehung der Immunität einvernommen.

 

·         Die rechtliche Ausgestaltung der parlamentarischen Immunität von Abgeordneten war bei einigen Staatsanwälten, Mitarbeitern des Büros für interne Angelegenheiten und Ermittlungsbeamten nicht bekannt.

 

·         Überwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel Rufdatenrückerfassungen wurden getätigt, ohne dem Betroffenen die Möglichkeit auf Erhebung eines Rechtsmittels zu geben und ohne ihn zu informieren.

 

·         Unverhältnismäßige und überschießende Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wurden durchgeführt.


 

·         Es kam zur Weiterführung von Ermittlungen wie rechtswidrigen Einvernahmen von Zeugen ohne Aufhebung der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten.

 

·         Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) agiert nach wie vor im rechtsfreien Raum, ohne dass die Betroffenen von den Ermittlungen gegen sie informiert werden.

 

·         Fehler der Staatsanwaltschaft wurden vertuscht, obwohl es im Bundesministerium für Justiz Beamte gab, die explizit darauf hinwiesen.

 

·         Die Ermittlungen in der Causa „Strasser-Mails“ gegen Bundesminister außer Dienst Dr. Strasser wurden von der Staatsanwaltschaft einfach übersehen, weshalb auf Grund von Verjährung keine Ermittlungen mehr möglich waren.

 

·         Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gerhard Jarosch nahm öffentlich zu Verfahren  Stellung, zu denen er keine oder nur dürftige Informationen hatte, wodurch es zur Veröffentlichung unwahrerer Behauptungen kam.

 

·         Aus genannten Tatsachen ergibt sich der Verdacht der Politjustiz, da sämtliche Immunitätsverletzungen zu Lasten von Oppositionspolitikern ausgefallen sind und Regierungspolitiker von Ermittlungen verschont blieben.

 

 

c)    Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

 

·         Für den Untersuchungsausschuss gilt es als erwiesen, dass Uwe Sailer mehrfach dienstlich erworbenes Wissen an den Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, weitergegeben hat und damit Amtsmissbrauch begangen hat.

 

·         Der Grün-Abgeordnete Karl Öllinger behauptete im Ausschuss, dass er nicht wusste, dass Sailer Exekutivbeamter sei, was Sailer bei seiner Aussage vor dem Ausschuss widerlegte. Dem sich daraus ergebenden Verdacht der Falschaussage ist durch die zuständigen Justizbehörden nachzugehen. Die U-Ausschuss Mitglieder der FPÖ haben diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingebracht, die bereits zu einem Auslieferungsbegehren gegen Öllinger an das Parlament geführt hat..

 

·         Im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei muss festgehalten werden, dass hinsichtlich der Ermittlungsschritte höchster Handlungsbedarf besteht. Es geht nicht an, dass fast ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe noch nicht einmal der Computer sowie der dienstliche Mail-Account des Polizisten Sailer ausgewertet wurden.


 

·         Das Verfahren zur Genehmigung/Nichtuntersagung von Nebenbeschäftigungen für Exekutivbeamte muss evaluiert und zumindest in Teilbereichen neu gestaltet werden. Vor allem eine laufende Überprüfung durch die Dienstbehörde in sensiblen Bereichen muss Verfehlungen wie im Fall des Polizisten Uwe Sailer in Zukunft verhindern.

 

·         Der Fall Sailer hat gezeigt, dass eine Änderung der parlamentarischen Immunität notwendig ist. Das Handeln des Abgeordneten Öllinger hat sich gezielt gegen eine politische Partei gerichtet und die Rechte von unbescholtenen Privatpersonen massiv beeinträchtigt. Hätte das Parlament einer Auslieferung Öllingers in der bekannten Causa nicht stattgegeben, wären der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen die Hände gebunden gewesen. So hätte Sailer – geschützt durch die Immunität Öllingers - sein Unwesen weiter fortsetzen können.  Vor allem die Verjährung der durch Sailer begangenen Straftaten wäre so zu einem Problem geworden.

 

·         Polizeiintern muss durch strukturelle Änderungen gewährleistet werden, dass Beamte vom Schlage eines Uwe Sailer nicht ein weitestgehend unkontrolliertes „Eigenleben“ entwickeln, wie das in dieser Causa der Fall war. Dieses „Eigenleben“ drückte sich in einer selbstbestimmenden Einteilung hinsichtlich Arbeitsgestaltung und der Vermengung von dienstlichen und privaten Interessen aus.

 

·         Im Bereich der Justiz muss es strukturell verhindert werden, dass ein ideologisch beseelter Akteur wie Sailer nach diesen Vorkommnissen als beeideter Sachverständigter bei Gericht verlängert werden kann.

 

·         Die Vergabe von Aufträgen in den Ländern muss transparenter gestaltet werden. Im Falle der Susanne Sailer, der Ehefrau von Uwe Sailer, muss der Verdacht des Umgehungsgeschäfts geklärt werden.

 

·         Wie in der Causa Sailer/Öllinger wieder einmal offensichtlich wurde, bestehen enge Querverbindungen der politischen Linken zum Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes. Diese Verbindungen werden genutzt, um im politischen Wettbewerb zu manipulieren. Umso mehr muss eine Zusammenarbeit von staatlichen Stellen mit dem DÖW in Zukunft - im Interesse der Bürger hinsichtlich der Wahrung von Grundrechten - unterbunden werden.

 

 

2)  Empfehlungen

 

·         Aufhebung der außerberuflichen Immunität;

 

·         Stärkung der beruflichen Immunität in Form eines Rechtsanspruchs, da die Entscheidung, ob ein Abgeordneter ausgeliefert wird, kein Mehrheitsbeschluss sein kann, da dies immer zum Nachteil der Opposition gereichen würde;

·         Keine Ermittlungsschritte gegen Abgeordnete im Schutz der Immunität;


 

·         Möglichkeit gegen Mittäter zu ermitteln, unabhängig davon ob ein Abgeordneter involviert ist und auf Grund der Immunität nicht gegen ihn ermittelt werden kann;

 

·         Schaffung eines speziellen Schutzes für  Mitarbeiter eines Abgeordneten oder Klubs für auftragsgemäße Tätigkeiten für diesen Abgeordneten oder Klub analog zum § 31 MedienG;

 

·         Evaluierung der StPO speziell in Hinblick auf die Anwendung des § 101 Abs. 2 StPO, dahingehend, dass taxativ Personengruppen aufgezählt werden, an denen als Tatverdächtige jedenfalls ein besonderes öffentliches Interesse steht.

 

·         Evaluierung des StAG in Hinblick auf eine konsequentere Dienstaufsicht und ein durchsetzbares Disziplinarwesen;

 

·         Neuausrichtung der Qualität der Ausbildung und der Ernennungserfordernisse zum Staatsanwalt;

 

·         Verrechtlichung von Nebenbeschäftigungen - Dienstlich erworbenes Fachwissen, welches unter die Amtsverschwiegenheit fällt, kann nicht Grundlage für eine Nebenbeschäftigung von Beamten sein;

 

·         Evaluierung und gesetzliche Neuausrichtung des Verfahrens zur Meldung und Genehmigung von Nebenbeschäftigungen für Exekutivbeamte;

 

·         Umfassende Reform der Verfahrensordnung für den Untersuchungsausschuss;

 

·         Die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz soll durch das Bundesministerium für Justiz wahrgenommen werden und nicht durch Staatsanwälte. Die Funktion des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft ist ersatzlos zu streichen.

 

·         Informationspflicht des Bundesministeriums für Inneres auch gegenüber einzelnen Abgeordneten, wenn diese im Einfluss von Nachrichtendiensten stehen sollten;

 

 

 

3)  Politische Beurteilung

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

IX.        Zusammenfassung

 

 

 

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wird noch vor Inanspruchnahme aller im Konsens vereinbarten Termine durch die Regierungsparteien beendet. Die Beweisthemen 1 – „Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates“, 2 – „Überwachung von politischen Mandataren“ und 3 – „Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren“ konnten auf Grund der Weigerung der Regierungsparteien, die politisch verantwortlichen Bundesminister zu befragen, nicht vollständig abgearbeitet werden.

Im Beweisthema 1 wurde die FPÖ von jeglichem Verdacht, mit ausländischen Nachrichtendiensten zusammengearbeitet zu haben freigesprochen. Viele offene Fragen in Richtung ÖVP und SPÖ konnten in diesem Zusammenhang auf Grund der Beendigung nicht geklärt werden.

Im Beweisthema 2 konnte eine tendenziöse Vorgehensweise mancher Staatsanwälte gegen Abgeordnete der Opposition im Gegensatz zu ehemaligen Bundesministern oder Abgeordneten der Regierung festgestellt werden. Die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft ist ein Ausfluss dessen.

Im Beweisthema 3 konnte bewiesen werden, dass der Kriminalpolizist Uwe Sailer dienstlich erworbenes Wissen an Abgeordneten Öllinger der Grünen weitergegeben hat und die Grünen dessen Dienste dankbar angenommen haben, um den Mitbewerber FPÖ in der politischen Auseinandersetzung zu schaden.

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie zur Verfahrensordnung haben sich eine Vielzahl an Änderungsvorschlägen herauskristallisiert. Ebenso erscheinen zahlreiche Gesetze reformbedürftig, vor allem das Bundesverfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats in Bezug auf die Immunität von Abgeordeten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Punkte als Ausfluss des Untersuchungsausschusses so rasch wie möglich umzusetzen:

 

·         Eine Evaluierung der Strafprozessordnung (StPO) unter besonderer Berücksichtigung von Ermittlungsverfahren in welche Politiker, jedenfalls Abgeordnete zu gesetzgebenden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und Mitglieder des europäischen Parlaments sowie Mitglieder der Bundesregierung und der neun Landesregierungen, als Beschuldigte oder Zeugen involviert waren oder noch immer sind und ob diesbezüglich die Informationsregelungen der Strafprozessordnung eingehalten wurden;

 

·         § 101 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) soll im Sinne der besseren Anwendbarkeit durch die Staatsanwaltschaft dahingehend erweitert werden, dass taxativ Personengruppen, jedenfalls Abgeordnete zu gesetzgebenden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene, Mitglieder des europäischen Parlaments, Mitglieder der Bundesregierung und der neun Landesregierungen sowie Mitglieder der Stadtsenate von Statutarstädten, aufgezählt werden, an denen als Tatverdächtige jedenfalls ein besonderes öffentliches Interesse steht;

 

·         Sämtliche Verfahren, die Politiker betreffen, sollen hinkünftig ausschließlich von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die als spezielles Kompetenzzentrum dafür eingerichtet wurde, bearbeitet werden;

 

·         Evaluierung und gegebenenfalls Adaptierung des Staatsanwaltschafts-gesetzes (StAG) mit dem Ziel, eine konsequentere Dienstaufsicht über den Geschäftsgang der Staatsanwaltschaften durch die  zuständigen Oberstaatsanwaltschaften sicherzustellen;

 

·         Neuausrichtung der Qualität der Ausbildung und der Ernennungserfordernisse zum Staatsanwalt, in Form der Ausweitung der zur Zeit vorgesehenen zumindest einjährigen Praxis als Richter sowie der Aufhebung der Möglichkeit, aus dienstlichen Gründen die Nichterfüllung des Erfordernisses einer einjährigen Praxis nachzusehen;

 

·         Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften;

 

·         Verlagerung der externen Kommunikation zu laufenden Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft in das Bundesministerium für Justiz und damit einhergehend Streichung der Position des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft;

 

 

·         Evaluierung und gesetzliche Neuausrichtung des Verfahrens zur Meldung und Genehmigung von Nebenbeschäftigungen von öffentlich Bediensteten unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, das dienstlich erworbenes Wissen, welches der Amtsverschwiegenheit unterliegt, niemals Gegenstand einer solchen Nebenbeschäftigung sein darf;

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Justiz ersucht.