937/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Abgeordneten Ursula Haubner, Grosz, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder

 

Rund ein Prozent der österreichischen Kinder leiden an einer schweren Bewegungsbehinderung, welche die alltägliche Versorgung mit orthopädisch-technisch gefertigten Schuhen, Orthesen, Geh-, Steh-, Sitz- oder Lagerungshilfen notwendig macht.

 

Die Wege zur Finanzierung dieser Hilfsmittel und Rehabilitationsgeräte sind in vielen Fällen für Eltern und Betreuer langwierig, da unterschiedliche Kostenträger wie Krankenkassen, Gemeinden, Länder, Bund oder - bei verbleibenden Restkosten - Hilfsorganisationen kontaktiert werden müssen. Dieser Prozess verzögert besonders im frühen Kindesalter die medizinisch notwendige und so früh als möglich erforderliche sensomotorische Förderung und führt zu einem Fortschreiten der Probleme mit dem Bewegungsapparat.

 

Die Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder ist sinnvoll, da Kinder ohne Wartezeiten so früh als möglich wirksam versorgt werden können und damit das Fortschreiten von Fehlentwicklungen des Bewegungsapparates besser aufgehalten werden kann. Weiters erleichtert es die Schaffung zentraler Hilfsmitteldepots, denen klare Richtlinien für die orthopädietechnische Produktion vorgegeben werden können. Da gleiche Bedingungen in allen Bundesländern hergestellt werden, können Fehl- und Doppelversorgungen reduziert werden und durch den effizienteren Einsatz der Finanzmittel werden Verwaltungskosten reduziert und eine Transparenz bei der Finanzierung geschaffen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der die Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung, Finanzierung und Bereitstellung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder sicherstellt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Sozialausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 29. Jänner 2010