939/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention im Gesundheitswesen und Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen

 

 

Gesund bleiben ist billiger als wieder gesund werden - laut OECD- Studie 2009 gibt Österreich jedoch vergleichsweise nur wenig Geld für den Bereich der Gesundheitsvorsorge aus. Der Anteil der Gesundheitsvorsorge beträgt dabei gemessen an den Gesamtausgaben des Gesundheitssystems nur 1,9 Prozent. Im OECD-Schnitt sind das drei Prozent.

Auch der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling, bestätigt die Kritik an diesem Verhältnis als „nicht unberechtigt“ und sieht mehr Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheitsprävention. Die österreichischen Krankenkassen sind laut Schelling nur für Heilbehandlungen und nicht auch für die Vorsorge zuständig. Schelling bezeichnet das als Fehlansatz und fordert eine Umstellung des gesamten Systems mit der Schaffung von Anreizen für Prävention. Eine nachhaltige Gesundheitspolitik muss das Ziel haben, die Menschen möglichst lange gesund zu halten und das ist vor allem durch präventive Maßnahmen und Vorsorgemedizin zu erreichen. Das bedeutet jedoch keinesfalls gießkannenartig über die österreichische Bevölkerung verteilte kostentreibende Untersuchungen sondern ein fachlich fundiertes Anreizsystem für eigene Bemühungen um die physische und psychische Gesundheit. Dazu gehören gute medizinische Werte, die man sich erarbeiten kann wie z.B. Fitness, das Vermeiden von Übergewicht, die Erhaltung der Zahngesundheit sowie weitere Eigeninitiativen im alternativen Heilbereich, die helfen das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten der die gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention im Gesundheitswesen und die Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen die dazu geeignet sind, das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten, vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.

 

Wien, am 29. Jänner 2010