939/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Ursula Haubner
Kollegin und Kollegen
betreffend gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention im Gesundheitswesen und Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen
Gesund bleiben ist billiger als wieder gesund werden - laut OECD-
Studie 2009 gibt Österreich jedoch vergleichsweise nur wenig Geld für
den Bereich der Gesundheitsvorsorge aus. Der Anteil der Gesundheitsvorsorge
beträgt dabei gemessen an den Gesamtausgaben des Gesundheitssystems nur
1,9 Prozent. Im OECD-Schnitt sind das drei Prozent.
Auch der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Hans
Jörg Schelling, bestätigt die Kritik an diesem Verhältnis als
„nicht unberechtigt“ und sieht mehr Handlungsbedarf im Bereich der
Gesundheitsprävention. Die österreichischen Krankenkassen sind laut Schelling
nur für Heilbehandlungen und nicht auch für die Vorsorge
zuständig. Schelling bezeichnet das als Fehlansatz und fordert eine Umstellung
des gesamten Systems mit der Schaffung von Anreizen für Prävention. Eine
nachhaltige Gesundheitspolitik muss das Ziel haben, die Menschen möglichst
lange gesund zu halten und das ist vor allem durch präventive Maßnahmen
und Vorsorgemedizin zu erreichen. Das bedeutet jedoch keinesfalls
gießkannenartig über die österreichische Bevölkerung
verteilte kostentreibende Untersuchungen sondern ein fachlich fundiertes Anreizsystem
für eigene Bemühungen um die physische und psychische Gesundheit. Dazu
gehören gute medizinische Werte, die man sich erarbeiten kann wie z.B. Fitness,
das Vermeiden von Übergewicht, die Erhaltung der Zahngesundheit sowie
weitere Eigeninitiativen im alternativen Heilbereich, die helfen das
öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten der die gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention im Gesundheitswesen und die Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen die dazu geeignet sind, das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten, vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.
Wien, am 29. Jänner 2010