941/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut
Kollegin und Kollegen
betreffend kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche
Etwa 10 -15 % aller Kinder und Jugendlichen bedürfen einer - oft nur vorübergehenden - medizinisch-therapeutischen Behandlung. Das sind Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen in der Motorik, Sprache oder Wahrnehmung, mit chronischen Krankheiten oder einer Behinderung und Kinder und Jugendliche aus belasteten Lebenssituationen mit psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Unterbleibt eine therapeutische Unterstützung, führt dies in erster Linie zu einer dramatischen Verschlechterung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten. In zweiter Linie führt dies zu lebenslangen Folgekosten für die Gesellschaft durch später notwendige langfristige Therapien oder durch einen geringeren Grad der Selbstversorgung oder Erwerbsfähigkeit.
Zur Zeit müssen Familien Therapien für ihre Kinder - wie Physiotherapie, Ergotherapie, logopädische Therapie und Psychotherapie - bei niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten großteils selbst bezahlen und erhaltenen von den Krankenkassen nur einen Teil rückerstattet.
Die für die Behandlung wichtigsten etablierten Therapien werden dabei teilweise von Institutionen, zu einem größeren Teil aber von niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten angeboten. Im ersten Fall erfolgt eine Behandlung meist kostenfrei oder nur mit geringen Selbstbehalten, im zweiten Fall ist die Behandlung für die Familien meist mit beträchtlichen Kosten verbunden. Bei der Vermittlung dieser Behandlungen stoßen niedergelassene Kinderfachärzte auf folgende Probleme:
Ø Kostenfreie Behandlungsangebote in Institutionen bestehen in zu geringem Ausmaß.
Ø Kostenfreie oder nahezu kostenfreie Therapien im Rahmen länderspezifischer Modelle sind nur in wenigen Bundesländern möglich.
Ø Im ländlichen Raum ist es mitunter schwierig, überhaupt eine entsprechende Therapiemöglichkeit zu finden; es gibt unterversorgte Gebiete und die Mobilität vieler Familien für regelmäßige Behandlungen ist beschränkt.
Ø Bei niedergelassenen TherapeutInnen besteht nur selten die Möglichkeit einer Direktverrechnung mit den Krankenkassen.
Ø Im Regelfall müssen Eltern die Therapien mit Kosten meist zwischen 60 und 75 Euro pro Stunde vorfinanzieren.
Ø Erst nach einer - mitunter schwierigen - Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse erhalten die Eltern einen Teil der Kosten zurück. Durchschnittlich ca. 30 bis 45 Euro pro Stunde Therapie müssen sie endgültig selbst tragen.
Ø Bei 30 bis 40 Stunden Therapie pro Jahr (und mehr, wenn verschiedene Therapien benötigt werden) fallen in Summe beträchtliche Kosten an.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 29. Jänner 2010