945/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend "gläserne Parteikassen"

 

 

Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile einer demokratischen Grundordnung. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Gleichzeitig ist es notwendig und richtig, dass die politischen Parteien aus öffentlicher Hand finanziert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Entscheidungen der politischen Handlungsträger aufgrund einer internen Meinungsbildung getroffen werden können. Andernfalls wären die Parteien in ihrer Finanzierung von Zuwendungen bestimmter Lobbys und Großspendern abhängig, die sich dafür wiederum Gegenleistungen erwarten würden. Will man diese Auswüchse, wie etwa „gekaufte politische Entscheidungen" und Korruption verhindern, so führt an einer öffentlichen Parteienfinanzierung kein Weg vorbei.

Gerade die Finanzierung von Parteiarbeit durch öffentliche Gelder bedeutet gleichzeitig aber eine ganz besondere Verantwortung dafür, mit diesen Mitteln sorgsam umzugehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass ihre Gelder zweckentsprechend eingesetzt werden.

Die Antwort kann nur maximale Transparenz und Öffentlichkeit sein. Die politischen Parteien sollen selbstverständlich weiterhin mit öffentlichen Mitteln ausgestattet werden, die für ihre politische Arbeit notwendig sind. Die Steuer zahlenden Bürgerinnen haben aber gleichzeitig ein Recht darauf, zu erfahren, wer diese Parteien – möglicherweise nicht ganz uneigennützig - zusätzlich finanziert, und wofür das Geld der Parteien im einzelnen verwendet wird.

 

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Parteiengesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere in folgenden Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:

 

·          Detailliertere Darstellung der Parteieinnahmen im Rechenschaftsbericht (neben direkten Spenden sollen auch indirekte Spenden, wie Kostenübernahmen, Sachspenden, Zuwendungen an Teil- und Vorfeldorganisationen, lebende Subventionen etc. offen zu legen sein) sowie Veröffentlichung des Berichtes durch die Parlamentsdirektion

 

·          Spenden, deren Wert innerhalb eines Kalenderjahres € 7.000.- übersteigt, sollen unter Angabe des Spenders (Name und Adresse) im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen sein

 

·          Die Annahme von Spenden soll Parteien jedenfalls in folgenden Fällen generell untersagt sein:

o       anonyme Spenden, deren Wert € 500.- übersteigt

o       Spenden, die einer Partei offensichtlich in Erwartung einer Gegenleistung gewährt werden

o       Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, von auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, von Kammern, Stiftungen und Fonds. Dadurch soll die sogenannte „Spendenwäsche“ in Form der bloßen Weiterleitung von anonym bleibenden SpenderInnen durch die genannten juristische Personen unterbunden werden.

 

·          Eine Verletzung der Transparenz-Bestimmungen über Parteienfinanzierung (etwa durch Vermögensverschleierung oder das Zerlegen einer Spende in Teilbeträge) soll strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Verheimlichung einer Spende soll außerdem zur Einziehung des Geldwerts der Spende durch das Parlament und zur Einbehaltung des doppelten Werts bei der nächsten Auszahlung der Parteienfinanzierung führen.

 

·          Substantielle Kürzung der Frist zur Vorlage des Rechenschaftsberichts.

 

·          Rechenschaftspflicht: Verpflichtung der Parteien, eine detailliertere Aufschlüsselung ihrer Ausgaben in den jährlichen Rechenschaftsbericht aufzunehmen (insbesondere hinsichtlich Zuwendungen an MandatarInnen und Regierungsmitglieder z.B. für persönliche Spesen und Repräsentationsaufwand). Klarstellung, dass die Rechenschaftspflicht auch für Landesparteien und deren nachgeordnete Ebenen (Bezirks- und Ortsorganisationen) gilt sowie Einbeziehung von Teilorganisationen von Parteien

 

·          Deklarationspflicht: Jene Parteien und wahlwerbenden Gruppen, die im Nationalrat vertreten oder bei den letzten Nationalratswahlen angetreten sind, haben ihre Parteifinanzen jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und dem Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren. In den Rechenschaftsbericht ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.