946/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen im Tierversuchsgesetz

 

Begründung

 

Anlässlich der behördlich genehmigten Lawinenversuche mit Schweinen wurde evident, dass im geltenden österreichischen Tierversuchsgesetz die ethische Überprüfung von Tierversuchen viel zu schwach verankert ist. Die Beurteilung der „berechtigten Interessen“ an der Durchführung eines Versuchsvorhabens ist zwar nach den Erläuterungen zum TVG als Güterabwägung und damit als Prüfung der ethischen Vertretbarkeit zu verstehen. In den meisten Fällen wird jedoch diese Prüfung nicht in nachvollziehbarer Weise vorgenommen. Die Einrichtung einer Ethikkommission ist ebenso erforderlich wie die gesetzliche Regelung der Zusammensetzung, der Entsendungsrechte, des Verfahrens und der Aufgaben der Kommission gem. § 12 TVG. 

 

Im Tierversuchsgesetz kommt das Wort "ethisch" nur ein einziges Mal vor, nämlich im § 4 (3), wonach der/die Experimentator/in selbst die Notwendigkeit und Angemessenheit des Tierversuches zu prüfen und diese gegen die Belastung der Versuchstiere abzuwägen hat. Die Welle der Bestürzung und Empörung, die die umstrittenen Erfrierungs- und Erstickungsexperimente mit Schweinen europaweit ausgelöst hat, zeigt deutlich, dass die vom Versuchsleiter getroffene ethische Einschätzung von einer breiten Öffentlichkeit oft nicht geteilt wird. Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete Ethikkommission für Tierversuche hätte bei der Abwägung, inwieweit die Leiden und Schmerzen der Tiere den zu erwartenden Erkenntnisgewinn überhaupt rechtfertigen, die Erfrierungs- und Erstickungsexperimente aller Voraussicht nach nicht genehmigt. Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete Ethikkommission wäre auch ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Tierversuche, die - entgegen dem gesetzlichen Auftrag - seit Jahren massiv ansteigen.

 

Die derzeitigen Verfahrensgänge der "Kommission für Tierversuchsangelegenheiten" sind völlig undurchsichtig, was auch der Rechnungshof in einem Bericht an den Nationalrat beanstandet hat. So wird etwa nicht dokumentiert, weshalb ein Tierversuch genehmigt wurde, was die Behördenentscheidung erst nachvollziehbar machen würde. Laut Rechnungshof entsprechen die Gutachten, die als Grundlage für die Genehmigung von Tierversuchen dienen sollen, auch nicht den an Fachgutachten zu stellenden Anforderungen. Weiters reklamiert der Rechnungshof das Fehlen schriftlich festgelegter Arbeitsaufträge und

entsprechender Arbeitsgrundsätze. Zudem gibt es keine Unvereinbarkeitsbestimmungen, was bedeutet, dass Mitglieder der Kommission ihre eigenen oder die von Kollegen eingereichten Anträge begutachten können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die zuständige Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Novellierung des Tierversuchsgesetzes  zuzuleiten, in dem die ethische Bewertung von Tierversuchen gesetzlich verankert und sichergestellt wird, dass die ethische Abwägung von einem unabhängigen Gremium (unter Nennung der Aufgaben und Entsendungsrechte) vorgenommen und transparent dokumentiert wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.