948/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes auf 6 Monate

 

 

Die ungleiche Dauer von Zivildienst und Grundwehrdienst stellt eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstpflichtigen dar. Die Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes auf 6 Monate würde eine längst fällige Gleichstellung in Bezug auf die Dauer bringen.

 

Die derzeitige Dauer des ordentlichen Zivildienstes von 9 Monaten bringt ein weiteres Problem mit sich. Zivildienstleistende werden immer wieder auf Regelarbeitsplätzen eingesetzt, was im Zivildienstgesetz nicht vorgesehen ist. Die Arbeitsleistung, die junge Männer im Rahmen des Zivildienstes erbringen, soll nach den Vorgaben des Zivildienstgesetzes keine Arbeitskräfte auf Regelarbeitsplätze ersetzen.

Eine Verkürzung des Zivildienstes auf 6 Monate brächte Kostenwahrheit und würde dem Ersatz von Regelarbeitskräften durch Zivildienern einen Riegel vorschieben.

 

Die Möglichkeit zur freiwilligen Verlängerung um 6 Monate sollte möglich sein. Wenn eine Fachausbildung (z.B. Rettungssanitäter) gewährt wird, sollte die Verlängerung obligatorisch sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Novelle des Zivildienstgesetzes vorzulegen, die eine Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes von derzeit 9 Monaten auf 6 Monate vorsieht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.