949/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines Produktinformationsblatt für Finanzanlageprodukte

 

Aufgrund der Finanzkrise ist vielen KonsumentInnen erst bewusst geworden, dass sie ihr Geld in riskante Anlageprodukte investiert und dadurch ihre Ersparnisse ganz oder teilweise verloren haben. Viele von ihnen erklären nun, sie seien zu wenig oder gar nicht über Risiken von kompliziert zusammen gesetzten Produkten aufgeklärt worden. Die meisten wollten nicht hochriskant spekulieren, sondern in erster Linie für die Zukunft vorsorgen.

 

Eine Verbesserung der Rechtslage für AnlegerInnen gab es zuletzt mit der Umsetzung der MiFID-Richtlinie durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007. Mit der unter dem Namen MiFID bekannten EU-Richtlinie 2004/39/EG kam es zu einer Verschärfung der Haftung der Anlageberater. Die MiFID legt unter anderem fest, dass PrivatkundInnen in verständlicher Form über „spezifische“ Anlagerisiken „ausreichend detailliert“ aufzuklären sind. Weiters hat der Anlageberater auch zu prüfen, ob für den Kunden bzw. die Kundin die mit dem Geschäft einhergehenden Anlagerisiken finanziell überhaupt tragbar sind. Aus diesem Grund müssen KundInnen auch ein Anlageprofilformular ausfüllen. Allerdings besteht noch nach der Umsetzung von MiFID die Gefahr, dass zu weit reichende und detaillierte Anforderungen an die Informations- und Aufklärungspflichten nicht nur die Anlageberater überfordern, sondern auch die KundInnen.

 

Dazu kommt das immer noch bestehende Überangebot an Finanzmitteln, das weiterhin zu einem Wettlauf um höhere Renditen führt, so dass ständig neue hochriskante Anlageformen „erfunden“ werden, die für den Großteil der KonsumentInnen wieder nicht durchschaubar sind. Es mangelt an klarer Information und einfachen Produkten zu fairen Konditionen.

 

Ziel sollte sein, dass die KonsumentInnen die für sie geeigneten Finanzprodukte leicht erkennen und vergleichen können. Alle für die KonsumentInnen wichtigen Schlüsselinformationen wie Kosten, Gewinnentwicklung und Risiken etc. des Produktes sollen zusammengefasst in Kategorien auf einen Blick erkennbar sein.

 

Vom deutschen Verbraucherschutzministerium wurde für diesen Zweck ein Produktinformationsblatt für Finanzanlageprodukte entwickelt. Dieses Produktinformationsblatt stellt auf einer Seite kurz und prägnant die wesentlichen Eigenschaften des Anlageprodukts dar und ermöglicht so einen Vergleich mit anderen Anlageprodukten.


So wird eine Beschreibung des Produktes, der Risiken, der Rendite und der Kosten prägnant zusammengefasst. Weiters ist die Verfügbarkeit und die Besteuerung dargestellt. Die Verwendung dieses Produktinformationsblattes wird von der deutschen Verbraucherschutzministerin Aigner der Finanzwirtschaft empfohlen.

 

Freiwillige Empfehlungen bleiben aber meist zahnlos. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Banken, Kreditinstituten und AnlageberaterInnen die Verwendung eines für die KonsumentInnen verständlichen Formulars mittels verpflichtender Regelung vorzugeben.

 

Für die Richtigkeit der Angaben auf dem Produktinformationsblatt haftet die Bank, das Kreditinstitut, etc., welches die Information zur Verfügung stellt. Die KonsumentInnen können bei einem Haftungsfall somit auch leicht nachweisen, mit welcher Beschreibung ein Finanzanlageprodukt verkauft wurde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Finanzminister wird aufgefordert, dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die der Finanzwirtschaft die verpflichtende Verwendung eines für KonsumentInnen übersichtlichen Formulars nach Vorbild des vom deutschen Verbraucherschutzministeriums entwickelten Produktinformationsblattes vorschreibt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.