954/A XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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Antrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Gartelgruber, Kitzmüller, Mühlberghuber, Mag. Unterreiner, Dr. Winter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Strafgesetzbuch (StGB) BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009, wird wie folgt geändert:

In § 97 entfällt die Wortfolge „oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“.

Begründung

Im Falle einer wahrscheinlichen schweren Behinderung kann in Österreich eine Ab- treibung bis zum Geburtstermin erfolgen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.