964/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungsmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten

 

 

 

Die deutsche Lebensmittelindustrie hat sich für eine eindeutige Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten ausgesprochen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), die 90 Prozent der Lebensmittelwirtschaft repräsentiert, spricht sich für Transparenz aus. Wo Gentechnik drinstecke, müsse dies auch draufstehen. Die Industrie vollzieht damit einen Richtungswechsel, nachdem sie sich in der Vergangenheit mehrfach gegen eine solche Kennzeichnung ausgesprochen hatte.

 

Die deutsche Bundesregierung hat sich ebenfalls bereits in ihrem Koalitionsvertrag für die Schaffung einer eindeutigen Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel auf EU-Ebene ausgesprochen, die den BVE-Vorstellungen entspricht und die für alle Produkte gelten soll, die in irgendeiner Form mit Gentechnik in Kontakt gekommen sind.

 

Unsere Regierung hat sich hier bisher noch nicht klar positioniert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich den Plänen der deutschen Lebensmittelindustrie anzuschließen und in der Europäischen Union Allianzen zur Umsetzung einer positiven Kennzeichnung von Nahrungsmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten aufzubauen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.