965/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend verpflichtende Untersuchung durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

 

 

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und beinhaltet Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Sämtliche der vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind.

 

Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind in den ersten vierzehn Lebensmonaten des Kindes derzeit fünf ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Dabei ist die erste Untersuchung in der ersten Lebenswoche, die zweite Untersuchung, die eine orthopädische Untersuchung einzuschließen hat, in der vierten, fünften, sechsten oder siebenten Lebenswoche vorzunehmen. Die dritte Untersuchung ist im dritten, vierten oder fünften Lebensmonat vorzunehmen. In die vierte Untersuchung (im siebenten, achten oder neunten Lebensmonat) ist eine Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches einzuschließen. Die fünfte Untersuchung - inklusive einer Augenuntersuchung - ist im 10., 11., 12., 13. oder 14. Lebensmonat vorgesehen.

 

Die im Rahmen der vierten Untersuchung vorgeschriebene eine Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches wird bei einem überwiegenden Teil der Kinder vom Kinderarzt oder einem praktischen Arzt durchgeführt. Diesen fehlen aber oftmals die Erfahrung und die spezifische Ausbildung eines Facharztes für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Gerade Probleme mit dem Gehör führen aber in weiterer Folge zu Entwicklungs- und Verhaltensproblemen der betroffenen Kinder, die bei zu später Diagnose oft nur mühsam und nur mit einer sehr aufwendigen Therapie geheilt, manchmal aber auch nur verbessert, werden können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass künftig die bei der vierten Untersuchung des Kindes im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehene Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches verpflichtend durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten durchgeführt wird."

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.